14. Dezember 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 39Öffentlich

Erhöhung des Taxentarifs

FB 61/0523/WP18-1-2 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Bürgermeister Plum (SPD) äußert, dass in der Verordnung das genaue Datum des Inkrafttretens stehen müsse.

Frau Dr. Bollwerk teilt mit, dass der Beschluss rechtlich seine Richtigkeit habe und daher auch gefasst werden könne.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt einstimmig die Verwaltung, entsprechend vorzugehen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ermächtigtdie Verwaltung, entsprechend vorzugehen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Grundlage der Vorlage FB 61/0523/WP18 wurde in der Ratssitzung vom 09.11.2022 die Erhöhung des Taxentarifs für das Gebiet der Stadt Aachen beschlossen. In der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, zu welchem Datum die neuen Tarife gelten sollen bzw. warum in der neuen Tarifordnung der Taxentarif zum 01.xx.202x in Kraft treten soll.

Dies hat folgenden Hintergrund:

Der Taxentarif für das Gebiet der StädteRegion Aachen (ohne Gebiet der Stadt Aachen) wird parallel zur hiesigen Beschlussfassung durch die dortigen Gremien angepasst. Die entsprechende Beschlussfassung ist in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2022 vorgesehen.

Zeitlich nach den Beschlussfassungen erfolgt die technische Umsetzung einschließlich der Eichung der Taxameter. Erst wenn diese vollständig in allen Taxen abgeschlossen ist, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des geänderten Taxentarifs, der dann am darauffolgenden Monatsersten in Kraft tritt. Da ein konkretes Datum hierzu im Zeitpunkt der Beschlussfassungen über die Höhe des Tarifs bei Stadt Aachen und StädteRegion nicht bekannt ist, muss auch das Datum des Inkrafttretens in der neuen Tarifordnung insoweit zunächst offenbleiben.

Die Verwaltung wird die öffentliche Bekanntmachung entsprechend vornehmen, sobald die technische Umsetzung, insbesondere durch das Eichamt, vollständig erfolgt ist. Erfahrungsgemäß wird dies vorliegend nicht vor dem Monat Januar 2023 zu erwarten sein.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-06 FB 61_0523_WP18-1-2 Erhoehung des Taxenta SAO.pdf

18.11.2024

130.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 39
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:36