1. Februar 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 20.1Öffentlich

Besetzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung – Vertretung der evangelischen Kirche

FB 45/0310/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beruft gemäß § 85 SchulG NRW als Vertreter für die evangelische Kirche Herrn Axel Schneider als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beruft gemäß § 85 SchulG NRW als Vertreter für die evangelische Kirche Herrn Axel Schneider als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) hat der Rat je eine oder einen von der evangelischen und der katholischen Kirche benannte Vertreterinoder benannten Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Diese Bestellung erfolgt gemäß § 85 Abs. 2 Satze 1 SchulG i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW als sachkundige Einwohner*innen.

Am 18.11.2020 hat der Rat als Vertreter für die evangelische Kirche Herrn David Krause und als Stellvertreter Herr Armin Drack als sachkundige Einwohner in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gewählt.

Die Evangelische Kirche hat mitgeteilt, dass Herr David Krause als beratendes Mitglied ausscheidet und benennt Herrn Axel Schneider als neues beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Aachen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-12-06 FB 45_0310_WP18 Besetzung des Aussch SAO.pdf

19.11.2024

130.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 20.1
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 01.02.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:56