Bestellung einer kommissarischen Betriebsleitung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb (E 18) - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022
FB 11/0117/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Oberbürgermeisterin möchte an dieser Stelle einräumen, dass versäumt wurde, die entsprechende kommissarische Betriebsleitung einzurichten. Man habe diesdann sehr kurzfristig nachgeholt, da es auch von der Rechtssicherheit her wichtig war. Sie bittet, das Verhalten der Verwaltung ausdrücklich zu entschuldigen, man habe nicht genau hingesehen, dies werde zukünftig nicht nochmal vorkommen.
Ratsfrau Lürken (CDU) bedankt sich bei der Oberbürgermeisterin für die Einräumung dieses Fehlverhaltens. Es sei eindeutig zu kurzfristig gewesen und die inhaltlichen Bedenken, die man geäußert habe, seien auch unumgänglich gewesen. Dennoch werde man heute zustimmen, da mehrere Kolleginnen und Kollegen unterschrieben haben und es bislang auch guter Brauch in diesem Rat gewesen sei, dass niemand im Regen stehen gelassen und die Rückendeckung verspürt werde.
Ratsherr Blum (FDP) erläutert, dass ein Dringlichkeitsentschluss hier nicht vorlag, die Grundlage für diese Dringlichkeitsentscheidung sei seit Wochen bekannt gewesen. Nichts destotrotz wolle man die beteiligten Personen, die jetzt da dran seien, nicht beschädigen. Zudem habe man mit dem entsprechenden Dezernenten darüber gesprochen und stimme daher heute der Vorlage zu.
Ratsfrau Begolli (Die Linke) hält fest, dass mit Sicherheit jedem in diesem Raum schon mal was durchgegangen sei. Die Fraktion DIE LINKE stimme selbstverständlich der Vorlage zu.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022
Herrn Beigeordneten Heiko Thomas mit Wirkung vom 01.01.2023 bis zum erfolgreichen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens für die Betriebsleitung zum kommissarischen Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb (E 18) und
Herrn Marlon Knops mit Wirkung vom 01.01.2023 bis zum Abschluss des Stellenbesetzungs-verfahrens für die Betriebsleitung für den Verhinderungsfall von Herrn Beigeordneten Heiko Thomas zum kommissarischen Stellvertreter zu bestellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117599
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117599
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-01-10 FB 11_0117_WP18 Bestellung einer kom SAO.pdf
16.11.2024
2.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 19
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 01.02.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 17:56