1. Februar 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 19Öffentlich

Bestellung einer kommissarischen Betriebsleitung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb (E 18) - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022

FB 11/0117/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin möchte an dieser Stelle einräumen, dass versäumt wurde, die entsprechende kommissarische Betriebsleitung einzurichten. Man habe diesdann sehr kurzfristig nachgeholt, da es auch von der Rechtssicherheit her wichtig war. Sie bittet, das Verhalten der Verwaltung ausdrücklich zu entschuldigen, man habe nicht genau hingesehen, dies werde zukünftig nicht nochmal vorkommen.

Ratsfrau Lürken (CDU) bedankt sich bei der Oberbürgermeisterin für die Einräumung dieses Fehlverhaltens. Es sei eindeutig zu kurzfristig gewesen und die inhaltlichen Bedenken, die man geäußert habe, seien auch unumgänglich gewesen. Dennoch werde man heute zustimmen, da mehrere Kolleginnen und Kollegen unterschrieben haben und es bislang auch guter Brauch in diesem Rat gewesen sei, dass niemand im Regen stehen gelassen und die Rückendeckung verspürt werde.

Ratsherr Blum (FDP) erläutert, dass ein Dringlichkeitsentschluss hier nicht vorlag, die Grundlage für diese Dringlichkeitsentscheidung sei seit Wochen bekannt gewesen. Nichts destotrotz wolle man die beteiligten Personen, die jetzt da dran seien, nicht beschädigen. Zudem habe man mit dem entsprechenden Dezernenten darüber gesprochen und stimme daher heute der Vorlage zu.

Ratsfrau Begolli (Die Linke) hält fest, dass mit Sicherheit jedem in diesem Raum schon mal was durchgegangen sei. Die Fraktion DIE LINKE stimme selbstverständlich der Vorlage zu.

Beschluss

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022, Herrn Beigeordneten Heiko Thomas, mit Wirkung vom 01.01.2023 bis zum erfolgreichen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens für die Betriebsleitung zum kommissarischen Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb (E 18) und Herrn Marlon Knops mit Wirkung vom 01.01.2023 bis zum Abschluss des Stellenbesetzungs-verfahrens für die Betriebsleitung für den Verhinderungsfall von Herrn Beigeordneten Heiko Thomas zum kommissarischen Stellvertreter zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2022

Herrn Beigeordneten Heiko Thomas mit Wirkung vom 01.01.2023 bis zum erfolgreichen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens für die Betriebsleitung zum kommissarischen Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb (E 18) und

Herrn Marlon Knops mit Wirkung vom 01.01.2023 bis zum Abschluss des Stellenbesetzungs-verfahrens für die Betriebsleitung für den Verhinderungsfall von Herrn Beigeordneten Heiko Thomas zum kommissarischen Stellvertreter zu bestellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wird auf die Erläuterungen zu der in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-01-10 FB 11_0117_WP18 Bestellung einer kom SAO.pdf

16.11.2024

2.1 MB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 01.02.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 17:56