Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt AachenNeufassung zum 01.03.2023
FB 52/0097/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zum 01.03.2023.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2022 wurde das Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Jahressteuergesetzes 2022 beendet. Im Ergebnis wurde entschieden, dass die optionale Übergangsregelung zur Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert wird.
Die Stadt Aachen wird weiterhin das alte Umsatzsteuerrecht anwenden, so dass die Entgelte für die Nutzung von Sportplätzen und Stadien, Turn-, Sport und Gymnastikhallen sowie den Lehrschwimmbecken an Schulen umsatzsteuerfrei bleiben. Die Entgelte für die Nutzung der Schwimmhallen und des Freibades sind unverändert umsatzsteuerpflichtig, da es sich bei den Schwimmhallen und dem Freibad um Betriebe gewerblicher Art handelt.
Zum Zeitpunkt der Beratung der Entgeltordnung in der Sitzung des Sportausschusses am 15.12.2022 war das Jahressteuergesetz 2022 noch nicht beschlossen, so dass es zwei Beschlussvarianten gab. Für den Fall der weiteren Gültigkeit des alten Umsatzsteuerrechts hat der Sportausschuss dem Rat empfohlen, die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung zum 01.03.2023 zu beschließen.
Eine Neufassung der Entgeltordnung ist erforderlich, da die Erläuterungen in Bezug auf die Gültigkeit der Eintrittskarten rechtskonform angepasst werden mussten. Die rechtskonforme Abwicklung wird bereits in der gängigen Praxis angewandt. Es wurde der Hinweis auf die Umsatzsteuerpflicht bezüglich der Entgelte für die Schwimmhallen und das Freibad aufgenommen. Außerdem erfolgten einige redaktionelle Änderungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
x | nicht | ||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 117602
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=117602
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-01-09 FB 52_0097_WP18 Entgeltordnung fuer d SAO.pdf
19.11.2024
261.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 01.02.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 17:56