22. März 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

7. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)

FB 60/0072/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass es nur um die Automaten gehe.

Ratsherr Neumann (Grüne) hält fest, dass es um die Formalie ginge, im Außenbereich außerhalb des Alleenrings die Mindestmünzeinwürfe anzupassen. Die Diskussion um die Bewohnerparkzonen, die in der Vorlage im Anhang aufgeführt sei, sie nicht das Thema. Hierzu würde in einem der kommenden Mobilitätsausschusses in aller Tiefe diskutiert werden.

Ratsherr Palm (AfD) hält fest, dass man von der Ratsgruppe AfD dem nicht zustimmen könne. Zu einer Gebührengerechtigkeit gehöre selbstverständlich auch eine Parkzeitgerechtigkeit. Wie man mit den normalen Verbrennermotoren und deren Haltern in Aachen umgehe und wie man auch die Aachener Geschäftswelt schädige, fände seine Verschriftlichung in diesem Nachtrag zur Gebührenordnung. Man müsse sich überlegen, dass die doppelte Parkzeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt würde, obwohl man wisse, dass momentan maximal 10 % Elektrofahrzeuge in Aachen unterwegs seien. 90 % der Nutzer könnten nicht einfach mal eben in Aachen etwas erledigen, ohne ein dickes Verwarnungsgeld zu kassieren. Nur jene, die genug Geld zusammen hätten, um sich ein Elektrofahrzeug leisten zu können, könnten in die Stadt fahren und hätten die doppelte Parkzeit. Hierbei ginge es konkret um die Tarifzone 1.

Ratsherr Hecker (CDU) hält fest, dass seine Fraktion im Mobilitätsausschuss sämtlichen Gebührenerhöhungen nicht zugestimmt habe. Man sei auch hier nicht mit an Bord.

Ratsherr Szagunn (Die Zukunft) hält fest, dass man die Anpassung sehr begrüße. An Ratsherrn Pam (AfD) gerichtet hält er fest, dass seine Äußerungen überwiegend falsch seien. Man möchte darauf hinweisen, dass die Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken auch in diesem Beschluss enthalten sei und dass man dabei noch Luft nach oben sehe und dies auch gerne in Zukunft weiter diskutieren wolle.

Die Oberbürgermeisterin weist nochmals darauf hin, dass es nur um die Parkscheinautomaten gehe.

Ratsherr Servos (SPD)äußert, dass schon alles gesagt sei, aber noch nicht von der SPD-Fraktion. Man sehe in der Gesamtstrategie der Parkgebührenorganisation eine logische Fortsetzung der Strategie, die man in der letzten Wahlperiode angestoßen habe und man werde auch Teilbeschlüssen, wie denen, die heute anstünden, weiter zustimmen.

Ratsherr Baal (CDU)betont, dass es sich um die Aufgabe der Staffelung der Parkgebühren in der Tarifzone 1, hin zu einem Einmal-Betrag-Parken, handele. Das Konzept, dass damals von CDU und SPD auf den Weg gebracht wurde, würde aufgehoben. Es bestünde kein Anreiz, den Parkvorgang, wenn man bereits drei Euro eingeworfen habe, zu verlängern. Oder man nutze den anderen Anreiz, da es durch die Höhe der Parkgebühr wirtschaftlich lohnender sei, das Risiko einzugehen, ein Knöllchen von 15 Euro zu erhalten, statt drei Euro für 10 Minuten Parken einzuwerfen. Der Wille der vorgetragen war, sei zu erkennen aber inhaltlich misslungen. Deshalb würde man dem auch nicht zustimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt mit 15 Gegenstimmen mehrheitlich den 7. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 7. Nachtrag zur Gebührenordnung fürParkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).


Erläuterungen

Erläuterungen:

FB 61/0541/WP-18:

In seiner Sitzung am 14.12.2022 hat der Rat der Stadt Aachen zu TOP 12 unter Ziff. 1 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 3,00 €/Stunde und für die Tarifzone 2 auf 1,50 €/Stunde zum 01.06.2023 anzuheben.

Für die Umsetzung des v.g. Beschlusses ist der Beschluss des beigefügten 7. Nachtrages zur Parkgebühren-ordnung erforderlich.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

4-120202-906-7 Unterhaltung Parkscheinautomaten

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1-120202-900-4-43210000 Benutzungsgebühren (hier:Parkgebühren)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

5.300.000

5.300.000

16.900.000

17.430.000*

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

5.300.000

5.3000.000

16.900.000

17.430.0000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+530.000

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Die Haushaltsanmeldung 2023 i.H.v. 5.500.000 € (2023), 5.7000.000 € (2024), 5.800.000 € (2025) und 5.900.000 € (2026) wird um 15 % reduziert aufgrund prognostizierter Lenkungswirkung. Auf diesen Wert erfolgt dann eine 20%ige Erhöhung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Begründung: Mit der Anpassung der Tarifierung des Straßenrandparkens kann sowohl eine Lenkungswirkung im Hinblick auf die Nutzung der privaten Stellplätze und Garagen als auch eine Reduktion der Kraftfahrzeuge in der Stadt insgesamt und die Minderung des Park-Such-Verkehres durch das direkte Anfahren von Parkhäusern erreicht werden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-02-28 FB 60_0072_WP18 7. nachtrag zur gebue sao

19.11.2024

363.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:51