7. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)
FB 60/0072/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass es nur um die Automaten gehe.
Ratsherr Neumann (Grüne) hält fest, dass es um die Formalie ginge, im Außenbereich außerhalb des Alleenrings die Mindestmünzeinwürfe anzupassen. Die Diskussion um die Bewohnerparkzonen, die in der Vorlage im Anhang aufgeführt sei, sie nicht das Thema. Hierzu würde in einem der kommenden Mobilitätsausschusses in aller Tiefe diskutiert werden.
Ratsherr Palm (AfD) hält fest, dass man von der Ratsgruppe AfD dem nicht zustimmen könne. Zu einer Gebührengerechtigkeit gehöre selbstverständlich auch eine Parkzeitgerechtigkeit. Wie man mit den normalen Verbrennermotoren und deren Haltern in Aachen umgehe und wie man auch die Aachener Geschäftswelt schädige, fände seine Verschriftlichung in diesem Nachtrag zur Gebührenordnung. Man müsse sich überlegen, dass die doppelte Parkzeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt würde, obwohl man wisse, dass momentan maximal 10 % Elektrofahrzeuge in Aachen unterwegs seien. 90 % der Nutzer könnten nicht einfach mal eben in Aachen etwas erledigen, ohne ein dickes Verwarnungsgeld zu kassieren. Nur jene, die genug Geld zusammen hätten, um sich ein Elektrofahrzeug leisten zu können, könnten in die Stadt fahren und hätten die doppelte Parkzeit. Hierbei ginge es konkret um die Tarifzone 1.
Ratsherr Hecker (CDU) hält fest, dass seine Fraktion im Mobilitätsausschuss sämtlichen Gebührenerhöhungen nicht zugestimmt habe. Man sei auch hier nicht mit an Bord.
Ratsherr Szagunn (Die Zukunft) hält fest, dass man die Anpassung sehr begrüße. An Ratsherrn Pam (AfD) gerichtet hält er fest, dass seine Äußerungen überwiegend falsch seien. Man möchte darauf hinweisen, dass die Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken auch in diesem Beschluss enthalten sei und dass man dabei noch Luft nach oben sehe und dies auch gerne in Zukunft weiter diskutieren wolle.
Die Oberbürgermeisterin weist nochmals darauf hin, dass es nur um die Parkscheinautomaten gehe.
Ratsherr Servos (SPD)äußert, dass schon alles gesagt sei, aber noch nicht von der SPD-Fraktion. Man sehe in der Gesamtstrategie der Parkgebührenorganisation eine logische Fortsetzung der Strategie, die man in der letzten Wahlperiode angestoßen habe und man werde auch Teilbeschlüssen, wie denen, die heute anstünden, weiter zustimmen.
Ratsherr Baal (CDU)betont, dass es sich um die Aufgabe der Staffelung der Parkgebühren in der Tarifzone 1, hin zu einem Einmal-Betrag-Parken, handele. Das Konzept, dass damals von CDU und SPD auf den Weg gebracht wurde, würde aufgehoben. Es bestünde kein Anreiz, den Parkvorgang, wenn man bereits drei Euro eingeworfen habe, zu verlängern. Oder man nutze den anderen Anreiz, da es durch die Höhe der Parkgebühr wirtschaftlich lohnender sei, das Risiko einzugehen, ein Knöllchen von 15 Euro zu erhalten, statt drei Euro für 10 Minuten Parken einzuwerfen. Der Wille der vorgetragen war, sei zu erkennen aber inhaltlich misslungen. Deshalb würde man dem auch nicht zustimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 7. Nachtrag zur Gebührenordnung fürParkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).
Erläuterungen
Erläuterungen:
FB 61/0541/WP-18:
In seiner Sitzung am 14.12.2022 hat der Rat der Stadt Aachen zu TOP 12 unter Ziff. 1 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 3,00 €/Stunde und für die Tarifzone 2 auf 1,50 €/Stunde zum 01.06.2023 anzuheben.
Für die Umsetzung des v.g. Beschlusses ist der Beschluss des beigefügten 7. Nachtrages zur Parkgebühren-ordnung erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
4-120202-906-7 Unterhaltung Parkscheinautomaten | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 320.000 | 320.000 | 960.000 | 960.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 320.000 | 320.000 | 960.000 | 960.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
1-120202-900-4-43210000 Benutzungsgebühren (hier:Parkgebühren) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 5.300.000 | 5.300.000 | 16.900.000 | 17.430.000* | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 5.300.000 | 5.3000.000 | 16.900.000 | 17.430.0000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | +530.000 | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Die Haushaltsanmeldung 2023 i.H.v. 5.500.000 € (2023), 5.7000.000 € (2024), 5.800.000 € (2025) und 5.900.000 € (2026) wird um 15 % reduziert aufgrund prognostizierter Lenkungswirkung. Auf diesen Wert erfolgt dann eine 20%ige Erhöhung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Begründung: Mit der Anpassung der Tarifierung des Straßenrandparkens kann sowohl eine Lenkungswirkung im Hinblick auf die Nutzung der privaten Stellplätze und Garagen als auch eine Reduktion der Kraftfahrzeuge in der Stadt insgesamt und die Minderung des Park-Such-Verkehres durch das direkte Anfahren von Parkhäusern erreicht werden.
Technische Details
ID: 118518
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=118518
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-02-28 FB 60_0072_WP18 7. nachtrag zur gebue sao
19.11.2024
363.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 22.03.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 18:51