22. März 2023 um 17:00, Rathaus
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Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen durchHinzuziehung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe; auch Ratsantrag 128/18 der SPD – Fraktion, „Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen“

FB 56/0223/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin führt aus, dass der Antrag eine längere Reise hinter sich habe. Er sei von der Verwaltung nochmal zurückgezogen und neu aufgelegt worden. Der neue Abstimmungstext läge als Tischvorlage vor. Man habe das „dauerhaft“ aus der Formulierung genommen, da dies inkompatibel mit der Gemeindeordnung sei. Vielmehr könnten die Vorsitzenden der jeweiligen Ausschüsse jeweils für die betreffenden Sitzungen die Vertretungen der Arbeitsgemeinschaft einladen. Dies könne man für die laufende Ratsperiode heute so beschließen.Die Verwaltung lege dies daher heute zur Abstimmung vor.

Ratsfrau Koentges (SPD) hält fest, dass ihre Fraktion sich über den Beschlussvorschlag freue. Der Weg bis hierhin sei herausfordernd und steinig gewesen, wenn man bedenke, dass der erste Antrag aus dem Jahr 2020 stammte. Man habe sich eine größere Lösung gewünscht, dennoch verspreche man sich von diesem Beschlussvorschlag einen wichtigen Schritt in Richtung einer aktiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen Leben in Aachen sowie einer Vertretung der Interessen der Einwohnenden mit Behinderung in den Ausschüssen. Man hoffe, dass die Ausschussvorsitzenden regen Gebrauch machen würden von der Einladung sowie auf gute Anregungen im politischen Kontext. Man werde der Vorlage zustimmen.

Bürgermeisterin Scheidt (Grüne)bittet darum, diese Vorlage auch dem Kinder- und Jugendausschuss vorzulegen. Sie glaube, dass dies erstmal nicht aufgenommen worden sei, da der Kinder- und Jugendausschuss eine eigene Satzung habe und es vom Gesetzgeber anders vorgesehen sei. Man werde dies in einer Aprilsitzung beraten und sie seisicher, dass man dann auch genau dieses Recht wahrnehmen werde. Es sei wichtig, auch in den Fachausschüssen mit diesen Menschen, die direkt beteiligt wären, zu diskutieren und sie einzubinden in die Beschlussfassungen und Diskussionen.

Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass man den Prüfauftrag mitnehmen werde. Es sei nicht ganz einfach, da eine andere gesetzliche Grundlage für den Kinder- und Jugendausschuss gelte.

Ratsherr Deumens (Die Linke) führt aus, dass sich seine Fraktion darüber freue, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung stünde. Es seien noch rechtliche Fragestellungen zu klären gewesen und das es sei gut, dass man die politische Partizipation von Menschen mit Handicap in den Ausschüssen beschließe und auch voranbringe. An Ratsfrau Koentges gerichtet führt er aus, dass er mit zu den Ausschussvorsitzenden gehöre, die von diesem Recht rege Gebrauch machen wollen. Gerade im Sozialausschuss habe man viele Themen, die sich mit Menschen mit Handicap beschäftigten. Dies sei in diesem Ausschuss auch eine Selbstverständlichkeit. Abschließend wirft er die Frage auf, ob Rederecht und Antragsrecht in den Ausschüssen, wie es sich die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe in einem Schreiben wünsche, das Gleiche sei, wie Rederecht und damit verbundene Empfehlungen, wie es in der Vorlage der Verwaltung stünde.

Ratsherr Allemand (Die Zukunft)äußert, dass seine Fraktion diese Vorlage begrüße und man sich bei der SPD-Fraktion für den Impulsbedanke. Man habe hier nun eine Art formale Ebnung einer Partizipation und es brauche auch eine ganz räumliche, physische Ebnung. Man müsse darauf achten, dass man auch barrierefreie Räumlichkeiten hab und auch der Ausbau barrierefreier Haltestellen noch nicht geschafft sei.

Die Oberbürgermeisterin bittet um Zeit, diese Dinge sukzessiv abbauen zu können.

Ratsfrau Fohn (CDU)betont, dass man diesen Beschlussvorschlag sehr begrüße. Man glaube, dass das, was im vorpolitischen Raum gelebt worden sei, jetzt Einzug in die Ratsarbeit finde. Weiterhin fragt sie, warum der Sportausschuss nicht mit auftauche.

Bürgermeister Plum (SPD)äußert, dass er es so verstanden habe, dass nur die Ausschüsse in die Vorlage aufgenommen worden seien, die von den Verbänden selbst vorgeschlagen worden seien. Daher habe er keine Bedenken.

Als Ausschussvorsitzender habe er die Frage, wenn jemand als Gast mit Rederecht eingeladen würde, dann gehe er davon aus, dass der Gast sowohl zur öffentlichen wie auch zur nichtöffentlichen Sitzung eingeladen würde.

Frau Stadtdirektorin Grehling hält fest, dass zu der Frage der Besetzung im Kinder- und Jugendausschussder Prüfauftrag angekommen sei und eine entsprechen Antwort mitgeteilt werde.
Antragsrecht und Empfehlungen seien zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Man könne bei einer Rede empfehlen, wie der Ausschuss agieren könne, dies sei aber kein förmliches Antragsrecht, wie man es aus dem Rat oder dem Ausschuss kenne. Zum Thema der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit hält sie fest, dass man sich in einer Grauzone bewegen würde, da das Hinzuziehen typischerweise situativ erfolge. Situativ könne sie dies nur auf die öffentliche Sitzung beziehen. Man kenne andererseits auch andere Fallkonstellationen, bei denen Experten in der nichtöffentlichen Sitzung hinzugezogen werden, zum Zeitpunkt der Beratung. Dies sei aber losgelöst von der allgemeinen Regelung, die hier beabsichtigt sei, und demzufolge natürlich öffentliche Sitzungen im Fokus stünden.

Ratsfrau Breuer (CDU) erklärt, dass es im Mobilitätsausschuss und im Planungsausschuss schon vorbildlich funktioniere. Es gäbe immer Eingaben der Behindertenverbände, mit einer Tischvorlage aus der Verwaltung, mit Einsprüchen und Bemerkungen, wenn es um Belange der Straßenplanung oder Bürgersteige gehe. Weiterhin plädiert sie dafür, dass dort, wo es wirklich um die Belange der behinderten Menschen gehe, diese auch konsequent durchgesetzte werden sollten.

Die Oberbürgermeisterin sagt zu, dass man mit der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe im Nachgang nochmal besprechen werde, welche Ausschüsse man besetzen wolle und könne. Ein erster Schritt sei aber nun getan.

Ratsherr Baal (CDU) fragt nach, worüber man abstimmen werde, wenn man vorhabe, mit der Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe die Liste der Ausschüsse noch einmal abzustimmen.

Die Oberbürgermeisterin antwortet, dass man bei der Vorlage bleibe und entsprechend dem Wunsch der AG Behindertenhilfe erst einmal die Ausschüsse beschließen wolle, die auch angefragt wurden. Hinsichtlich des Kinder- und Jugendausschusses habe man noch Hausaufgaben zu leisten.

Bürgermeister Plum (SPD)betont, dass kein Ausschussvorsitzender daran gehindert sei, Personen als Gäste einzuladen, die nicht auf der Liste stünden.Der Ausschussvorsitzende könne darüber abstimmen lassen. Er glaube, dass man dies ohne Weiteres beschließen könne, da der Rat grundsätzlich den Ausschüssen die Bevollmächtigung gebe.

Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass es genauso in der Vorlage stehe und der Empfehlung gefolgt werden könne.

Herr Frankenberger (FB 56) merkt an, dass der Vorschlag der Fachverwaltung sei, im ersten Schritt die vorgeschlagenen Ausschüsse zu nehmen, mit der Überlegung einer späteren Erweiterung, die man im Rat nochmal vorstellen könne. Mit dem Verweis der Arbeitsgemeinschaft auf die Leistbarkeit seien genau diese sieben Ausschüsse benannt worden.

Ratsherr Baal (CDU)führt aus, dass es gut und wichtig sei, dass man in diesem Punkt nachbohre, weil er klar sein sollte und man hier zu einem breiten Votum kommen sollte. Man solle jetzt nicht anfangen, sich auseinander zu dividieren, weil man sich über den ein oder anderen Ausschuss unklar sei. Seine Fraktion könne sich zwei Abstimmungsvarianten vorstellen. Wenn man die Spezifizierung der aufgeführten Ausschüsse rausnehme, dann gelte dies auch für alle Ausschüsse. Man mache mit dieser Liste eine Begrenzung, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt uns daran hindere, z.B. im Sportausschuss oder im KJA dem beschriebenen Verfahren die Tür aufzumachen. Man wolle doch die Partizipation möglich machen und nicht im nächsten Halbsatz einschränken. Daher sei die Variante 1, dass man den Zusatz wegließe. Die zweitbeste Variante wäre die, dass man bei dem Verwaltungsvorschlag bliebe, mit der Ergänzung, dass man die Verwaltung beauftrage, das Verfahren für die weiteren Ausschüsse vorzubereiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Beides seimöglich, aber man solle heute deutlich machen, dass man den Zugriff nicht begrenzen wolle, sondern es für alle Ausschüsse gelten solle.

Ratsherr Dr. Breuer (Grüne) führt aus, dass er als Vorsitzender des Sportausschusses jeden im Sportausschuss begrüßen würde. Er führt aus, dass es um etwas anderes gehe als nur um Sport von behinderten Menschen. Es gehe auch um politische Teilhabe, die es natürlich auch im Sportausschuss geben könne. Er glaube, dass der Vorschlag, den er gerade von der SPD- Fraktion überreicht bekommen habe, gut sei. In diesem Vorschlag würde man den Sportausschuss in den genannten Ausschüssen streichen und es könne kommen, wer möchte, und niemand werde eingeschränkt.

Ratsherr Servos (SPD) schlägt vor, dass man aus dem Beschlussentwurf die Worte „nachfolgend aufgeführt“ (Zeile 2) und „den genannten“ (Zeile 4) herausnimmt. So würde man das ausdrücken, was gesagt wurde und es sei rechtlich sicherer

Frau Stadtdirektorin Grehling führt aus, dass die Entstehungsgeschichte des Beschlusses eine andere gewesen sei. Man wollte darauf hinweisen, dass man in eine gewisse dauerhafte Partizipation einsteige, was aber nicht Automatismus bedeuten sollte, sondern dass sich beteiligte Partner auf eine gewisse regelmäßige Präsenz einrichten könnten und wollten. Wenn man die Partizipation in allen Ausschüssen verstärken wolle, ungeachtet der der bestehenden Möglichkeit, Gäste zu bestimmten Punkten einladen zu können, dann müsse darauf hingewiesen werden, dass man nicht alle Ausschüsse aufnehmen könne. Beim KJA müsse man prüfen, ob dies möglich sei. Demnach brauche es eine entsprechende Beschränkung. Dann würde es in der Vorlage heißen: „beschließt, soweit gesetzlich möglich,dass die Ausschüsse die Möglichkeiten nutzen können.“ Die Frage nach der Beratungsfolge könne man abkappen und damit die Verantwortung an die Ausschussvorsitzenden legen. Dies bedeute, dass man den Beschlussvorschlag begrenzt habe, der dann lauten könnte:

„Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation…“. Im Übrigen bliebe der Text unangetastet und die Beratungsfolge sei aufzuheben.

Die Oberbürgermeisterin lässt über diesen geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode zu Beratungen hinzuzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 gilt damit als erledigt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die nachfolgend aufgeführten Ausschüsse die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Endeder 18. Wahlperiode in den genannten Ausschüssen zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 gilt damit als erledigt.

Der Betriebsausschuss für Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen.Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen.Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen.Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen.Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Der Ausschuss fürSoziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen.Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.

Der Ausschuss fürWissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode im Ausschuss zu Beratungen hinzuziehen.Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung ist seit Längerem mit der Aufgabenstellung befasst, wie Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in die kommunalpolitische Entscheidungsprozesse einbezogen werden können und nun konkret, wie zu diesem Zweck die politische Partizipation in den Ausschüssen des Rats der Stadt Aachen ermöglicht werden kann.

Die Aufgabenstellung folgt insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Vorgabe enthält, die volle und wirksame politische Teilhabe der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 ratifiziert.

Das Land NRW hat zuvor bereits 2003 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) rechtliche Schritte ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu aufgefordert, partizipative Strukturen zu schaffen und zu unterstützen. 2016 wurden die Vorgaben des BGG NRW durch das Inklusionsstärkungsgesetz (IGG NRW) konkretisiert. Mit § 27a Gemeindeordnung NRW sind die Kommunen aufgefordert, die Gründung von Interessengruppen von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Wie aus dem Teilhabebericht des Landes NRW (Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2020)

hervorgeht, haben mindestens 20 Prozent der Einwohner*innen in NRW eine Behinderung oder chronische Erkrankung, das sind 3,67 Millionen Menschen.

Aufgrund der benannten gesetzlichen Vorgaben sollte der Personengruppe der Menschen mit Behinderungen auf kommunalpolitischer Ebene ermöglicht werden, sich aktiv an der Gestaltung des kommunalen Gemeinwesens zu beteiligen. Sie sollten an politischen Entscheidungen mitwirken können.

Unterstützt wird die Aufgabe, dies zu realisieren, durch den Ratsantrag der SPD

„Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen“ vom 11.05.2021 (s. Anlage). In dem Ratsantrag wird die Bestellung von sachkundigen Bürger*innen durch die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe Aachen zur Verwirklichung einer umfassenden und aktiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen Leben und zur Vertretung der Interessen der Einwohner*innen als sinnvoll erachtet.

In der Stadt Aachen ist die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe der Zusammenschluss der in Aachen tätigen Behindertengruppen, - verbände, - vereine und Behindertenorganisationen. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen. Ziel ist die Mitgestaltung und Einflussnahme bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft.

Da Inklusion ein Querschnittsthema ist und somit multiple Lebensbereiche berührt sind, sollte eine Reihe unterschiedlicher Themenbereiche jeweils auch aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe hat der Verwaltung ihr Anliegen vorgetragen, den Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, sich kommunalpolitisch aktiv zu beteiligen. Ihr Vorschlag dazu ist, Vertreter*innen in die Ratsausschüsse entsenden zu können, die dann dort ein Rederecht haben sollten.

Im Austausch mit der Fachverwaltung hat sich die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe beraten und im Hinblick auf ihre vorhandenen Ressourcen diesen Vorschlag dahingehend konkretisiert, in einem ersten Schritt der politischen Teilhabe ihre Perspektive und Expertise als sachkundige Einwohner*innen in insgesamt sieben, ihre Belange vornehmlich fachlich berührende, Ausschüsse einzubringen.

Um diese Beteiligung zu ermöglichen, können die Ausschüsse nach § 58 Absatz 3 Satz 6 GO NRW Vertreter*innen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen sein werden, zu den Beratungen hinzuziehen. Hiermit verbunden sind ein Rederecht und damit verbundene Empfehlungen.

Die Arbeitsgemeinschaft möchte in den folgenden Ausschüssen zur Beratung hinzugezogen werden.

- Ausschuss für Schule und Weiterbildung

- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

- Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung -

- Betriebsausschuss Kultur und Theater

- Mobilitätsausschuss

- Planungsausschuss

Um diese Beteiligungsmöglichkeit vorzustellen, hat die Fachverwaltung die Vorsitzenden der genannten Ausschüsse zu einem Erörterungsgespräch eingeladen. Aus der Runde der Ausschussvorsitzenden wurde dabei der Wunsch formuliert, die beschriebene Möglichkeit der politischen Teilhabe innerhalb der jeweiligen Ausschüsse beraten zu lassen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-21 FB 56_0223_WP18 Politische Partizipa SAO.pdf

23.10.2024

1.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.03.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 18:51