6. Juni 2023 um 17:00, Rathaus
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Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung

FB 45/0379/WP18 · Entscheidungsvorlage

Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) hier: 5. Änderungssatzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Baal kündigt an, dass seine nun vorgebrachten Ausführungen auch für die beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkte gelten würden. Seine Fraktion sei der Ansicht, dass durch die vorgesehenen beitragsmäßigen Veränderungen das Prinzip der Subsidiarität verletzt werde. Mit dem Vorschlag würde die bisherige unterste Beitragsstufe von der Beitragspflicht komplett befreit werden und die darüber liegende Stufe müsste nur noch eine hälftige Gebühr leisten. Bei der Zielsetzung einer inflationsbedingten Anpassung wäre seiner Ansicht nach eine Verschiebung der Stufengrenzen der richtigere Weg gewesen, wie es in der Vergangenheit bereits praktiziert worden sei. So sei jedoch der Effekt eingetreten, dass bei der Kombination aus bereits bestehenden beitragsfreien Jahren und der Beitragsfreiheit für die unteren Einkommensgruppen bereits vor der jetzigen Beschlussfassung die Eltern von knapp 50% der Kinder außerhalb der Beitragspflicht seien. Mit der Beitragsfreiheit der weiteren Einkommensgruppe würde seiner Einschätzung nach Eltern von lediglich 300 bis 400 Kindern geholfen werden. Gleichzeitig werde haushalterischer Spielraum gebunden, der sinnvoller für andere Maßnahmen hätte genutzt werden können. Mit einer Erhöhung der Einkommensgrenzen hätte seine Fraktion leben können, der vorgeschlagene Weg sei jedoch nicht zustimmungsfähig.

Frau Grehling ruft in Erinnerung, dass sie vom Vetorecht der Kämmerin in ihrer Zeit bei der Stadt Aachen erst einmal Gebrauch gemacht habe, als es ebenfalls um Beiträge für Kinderbetreuung gegangen sei. Die nun zu beratene Vorlage habe sie jedoch nicht angehalten, was v.a. daran lag, dass die finanziellen Effekte bereits im Haushalt verankert seien und es somitneutral sei. Dies ändere jedoch nichts daran, dass dem Haushalt der gesamte mögliche Konsolidierungsbeitrag durch die Satzungsänderungen entzogen werde. Bereits skizzierte Kostensteigerungen im relevanten Personalbereich würden somit in keiner Weise an die Nutzer weitergegeben. Auf diesen Umstand müsse sie hinweisen.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis undempfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung am 06.12.2022 hat der KJA im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 eine Betreuung in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege bei einem Jahreseinkommen von bis zu 54.000 Euro beitragsfrei werden soll. Beiträge für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 68.000 Euro sollen zukünftig hälftig (vom bisherigen Beitrag) geleistet werden. Der Beschluss sieht eine dauerhafte Absenkung im vg. Sinne bereits ab dem Jahresbeginn 2023 vor. Entsprechend wurden die Erträge im verabschiedeten Haushalt angepasst.

Da eine dauerhafte Entlastung ab dem 01.01.2023 beschlossen wurde, ist eine rückwirkende Änderung der Beitragssatzung erforderlich.

Die Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-060101-918-9, SK 43210000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschr. Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschr. Ansatz 2024ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1.050.000

1.050.000

3.150.000

3.150.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

1.050.000

1.050.000

3.150.000

3.150.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben*

*Die sich aus dem Beschluss der Satzungsänderung ergebenden finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Rahmen der Veränderungsnachweisung zur Haushaltsplanung 2023ff. berücksichtigt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermxittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-04 FB 45_0379_WP18 Satzung der Stadt Aa SAO.pdf

6.11.2024

867.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 06.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:25