6. Juni 2023 um 17:00, Rathaus
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Stiftung Elisabethspitalfonds: Gut Haarener Hof - Einbau einer neuen HeizungsanlageAußerplanmäßige Mittelbereitstellung

FB 20/0168/WP18 · Entscheidungsvorlage

Stiftung Elisabethspitalfonds: Gut Haarener Hof - Einbau einer neuen HeizungsanlageAußerplanmäßige Mittelbereitstellung

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Ratsherr Neumann berichtet, dass sich seine Fraktion sehr schwer damit tun würde, Geld für eine neue Ölheizung bereit zu stellen. Wenn man die aktuelle politische Diskussion verfolge und sich die getroffenen Beschlüsse in Aachen vergegenwärtige, könne nun nicht das Gegenteil vor Ort unterstützt werden. Es sei auf Basis der Informationen in der Vorlage schwierig herauszufinden, welche Alternativen es gäbe und wie hoch die entsprechenden Investitions- und Betriebskosten dieser Alternativen seien. Zudem sei die Frage aufgekommen, wann eine grundsätzliche Sanierung des Gutshofs anstehe und ob es sich daher möglicherweise nur um eine Übergangslösung handeln würde. Es sei zu vermeiden, hier eine Fehlinvestition zu tätigen, gerade vor dem Hintergrund möglicher gesetzlicher Änderungen. Es sei zwar in einem Nebensatz der Vorlage erwähnt, dass auch Alternativen geprüft worden seien und diese auf Basis der Kosten-Nutzen-Bilanz nicht in Frage kämen. Aufgrund seines Wissens aus dem Studium sei er jedoch der Meinung, dass z.B. der Einbau einer Pelletheizung technisch möglich sein müsste, hier sei jedoch die Frage nach den Investitions- und Betriebskosten von entscheidender Bedeutung. Zudem müsste die Situation des Pächters diskutiert werden. Da heute die Frage nach der Bereitstellung der Mittel auf der Tagesordnung stünde, er die konkrete Verwendung der Finanzmittel jedoch für nicht sinnvoll erachte, tue er sich sehr schwer damit, heute einen entsprechenden Beschluss zu treffen, auch wenn die Summe verhältnismäßig klein sei. Er plädiere daher dafür, tiefer in die Diskussion einzusteigen oder mehr Informationen über ökologischere Alternativen zu erhalten. Ein Beschluss auf Basis der Vorlage könne jedenfalls nicht getroffen werden.

Ratsherr Baal weist daraufhin, dass in der Vorlage erwähnt sei, dass verschiedene Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern verglichen worden seien. Aus Sicht der Zuständigkeit sei zu erwähnen, dass einzig durch die Höhe der zu bereitstellenden Summe eine Entscheidung des Finanzausschusses vorzunehmen sei. Da sich die vorgetragene Problemstellung aus seiner Sicht heute nicht zufriedenstellend auflösen ließe, schlägt er vor, heute keinen Beschluss zu treffen, sondern den Punkt zu vertagen und noch vor dem nächsten Finanzausschuss eine Gegenüberstellung über Alterativen und die jeweiligen Kosten zu erhalten.

Ratsherr Stettner stimmt Herrn Baal zu. Er halte es für den richtigen Weg, heute keinen Beschluss zu fassen. Nächste Woche tage der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, auch dort könne bei Vorliegen der Alternativmöglichkeiten ein Beschluss getroffen werden. Wichtig für die Beurteilung sei auch die Frage, wie kurzfristig eine Lösung gefunden werden müsse. Ginge es beim Zeitdruck um die Warmwasserversorgung, denn im Sommer bräuchte man eigentlich keine Heizung, könne man sich am heutigen Tage gerne darauf einigen, Geld einzig für die vorgesehene Brauchwasser-Wärmepumpe freizugeben, um hier eine Interimslösung zu erzielen und Zeit dafür zu haben, bis zum Winter eine wie von Herrn Neumann aufgeführte ökologisch sinnvollere Lösung der Heizungsfrage zu erzielen.

Frau Grehling erwidert, dass es sich um eine Stiftungsimmobilie handele und somit nicht um städtisches Vermögen und daher ein Beschluss einzig vom Finanzausschuss getroffen werden könne. Die treuhänderische Entscheidung der Kämmerin orientiere sich bei Stiftungsmitteln zuvorderst an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit. Natürlich stünde der Politik eine Abwägung frei. Mehrkosten müssten dann jedoch durch den städtischen Haushalt gedeckt werden. Berücksichtigung bei der Abwägung sollte jedoch zudem die Situation der Gutshöfe finden. Es sei aufgrund verschiedener Faktoren, welche beispielsweise auch im Rechnungsprüfungsausschuss diskutiert worden seien, ein gewisser Investitionsrückstau festzustellen, was sicher auch mit dem Alter der Gebäude erklärt werden könne. Gegenwärtig sei man jedoch dabei, diesen Rückstand aufzuarbeiten, sei es durch Neunutzungen oder durch die Veräußerung von Stiftungsvermögen nach Abstimmung mit der Bezirksregierung, z. B. bei der Welkenrather Straße. Selbstverständlich würden auch Sanierungskonzepte für die Gutshöfe unter Einbeziehung des E 26 erarbeitet, auch im Sinne der Energieeffizienz, zum Beispiel durch den Bau von Photovoltaikanlagen, sofern dies möglich sei. Bei einer Maßnahme wie der vorliegenden werden die von der Stiftungsverwaltung beauftragten Architekten damit betraut, sich mit den entsprechenden Energieberatungsstellen in Verbindung zu setzen. Das in der Vorlage dargestellte Ergebnis sei dabei das mit der größten Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung, dass das Stiftungsvermögen die vollständige Sanierung der kompletten Hofanlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermögliche, zumal hier auch die finanzielle Beteiligung des Pächters einzubeziehen sei. Vor dem Hintergrund des Erwähnten fasst sie zusammen, dass der in der Vorlage beschriebene Weg eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo darstelle und zudem den Vorteil habe, dass nach einer Sanierung des Gebäudes die Ölheizung zu einer Hybridanlage aufgerüstet werden könne. Diese Sanierung sei realistischerweise nicht im nächsten Jahr zu erwarten, allerdings aufgrund des Zustands des Hofes auch nicht über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren hinausgehend anzugehen. Sie greife gerne den Vorschlag auf, nochmal einen Austausch mit dem Architekten vorzunehmen und anschließend einen Beschluss per Dringlichkeitsverfahren einzuholen. Allerdings müsse sie ehrlicherweise dazu sagen, dass sie nicht wisse, mit welchen Liefer- und Einbauzeiten zu rechnen sei. Sollte ein mehrheitlicher Beschluss zu einer anderen Heizungsform getroffen werden, müsse man darüber hinaus zunächst eine entsprechende Deckung im städtischen Haushalt suchen.

Herr Kind ergänzt, dass die Zielsetzung 65% der Energie regenerativ zu erzeugen, zumindest zu einem Teil schon erreicht werden könne, da die Warmwasserversorgung über eine Wärmepumpe hergestellt werden könne, was nach Aussage des Architekten immerhin einen Anteil von 35% ausmachen würde.

Ratsherr Szagunn dankt Frau Grehling für die Erläuterungen. Inhaltlich schließe er sich den Ausführungen der Herren Neumann und Stettner an. Er empfinde es in der jetzigen Zeit als schwierig, eine neue Ölheizung einzubauen, mit der die gewollten 65% an regenerativer Energieerzeugung nicht erreicht werden können. Er halte eine Splittung von Heizung und Brauchwasserversorgung ggf. für denkbar, sofern dies möglich sei. Keinesfalls würde er mittragen, dass der Austausch der Ölheizung jetzt noch vollzogen würde, nur weil es bis Ende des Jahres noch die - rechtliche - Gelegenheit dazu gäbe, was aktuellhäufig passiere. Er zweifele auch die Wirtschaftlichkeit der Ölheizung an, da die Betriebskosten durch den Zertifikatehandel in naher Zukunft deutlich steigen würden.

Ratsherr Pilgram würde gerne auf den Punkt Investitionsrückstau zurückkommen, der eher pauschal verwendet werde. Nachgereichten Erläuterungen zur Vorlage sei zu entnehmen, dass die Heizung aus dem Jahr 1998 stamme, so dass damit hätte gerechnet werden müssen, dass der Austausch bald anstünde. Interessant sei die Frage, ob ein Zeitplan zu den erforderlichen Investitionen bei Gutshöfen existiere. Seiner Ansicht nach hätten diese Höfe, trotz der hohen Investitionskosten und ihres Alters, ein hohes Potential. Auf dem Luftbild sei zu erkennen, dass der Hof gegenüber dem Gut Haarener Hof sogar über eine Solaranlage verfügen würde, wobei ihm nicht bekannt sei, in wessen Besitz sich diese Anlage befinde. Es wäre daher von Bedeutung zu erfahren, ob die Stiftungsverwaltung über einen Sanierungsplan ihrer Gutshöfe auf Basis des tatsächlichen Bedarfs verfüge und ob beispielsweise Solaranlagen bei der energetischen Gebäudesanierung mitbedacht würden und somit eher agiert als reagiert werde, so dass Situationen wie in der Vorlage benannt vermieden werden können.

Aus der Vorlage sei herauszulesen, dass man sich Gedanken gemacht habe, welche Optionen bestehen würden, wie Ratsherr Stettner trotz der geäußerten Kritik positiv hervorhebt. Eine Sanierung stünde ohnehin irgendwann an, so dass in diesem Zuge die Ölheizung ausgetauscht werden könne, um die Zielsetzung von 65% zu erreichen. Leider liege allerdings keine verbindliche Aussage vor, wann dies umgesetzt werden könne. Es sei seiner Ansicht nach strittig, vor dem Hintergrund in eine neuwertige Ölheizung zu investieren. Eine Interimslösung zur Überbrückung der Zeit wäre sicher auch eine Option. Ein Problem der Vorlage sei, dass die verschiedenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht gegenübergestellt worden seien, insbesondere unter Bezugnahme auf den Zertifikatehandel auf EU-Ebene und die damit einhergehenden Betriebskosten. Diese würden bei einer Ölheizung so massiv steigen, dass ein Einbau bei einem Betrachtungszeitraum von mehr als sechs Jahren nicht mehr ratsam sein könne. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über den Zeitraum der Nutzungsdauer sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Des Weiteren müsse der Aspekt der Förderung bei regenerativen Energieträgern mitbedacht werden. Frau Grehling habe auf die Besonderheit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei Stiftungsmitteln hingewiesen und darauf, dass die Stadt für eventuelle Mehrkosten bei einer anderen Entscheidung aufkommen müsse. Hierfür müsse das Delta aber auch bekannt sein. Daher sei es gut, dass nochmal die Möglichkeit eingeräumt werde, in einem Termin mit dem Architekten die Angelegenheiten zu besprechen und erst auf der Basis dieses Termins einen Beschluss zu fassen.

Ratsherr Baal empfindet es als gut, dass Herr Stettner auf den Vorschlag der Vertagung der Beschlussfassung eingegangen sei und somit ein wenig Schärfe aus der Debatte herausgenommen worden sei. Herrn Szagunn von der Fraktion DIE Zukunft würde er um mehr Sachlichkeit bitten. Zum einen sei gegenwärtig noch kein Heizungsgesetz im Bundestag beraten worden. Was aus dem Entwurf werde, wisse gegenwärtig noch niemand. Aus dem Grund sei die 65%-Marke lediglich internen Debatten im Bundesministerium bzw. in der Koalition zu entnehmen, entspräche jedoch keineswegs der aktuellen Rechtsprechung. Grundlage für die Entscheidung in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Aachen sei daher seiner Ansicht nach der getroffene Beschluss zum IKSK und dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030. Den Vorwurf, noch schnell eine Ölheizung einzubauen, solange es noch möglich sei, diene darüber hinaus nicht der Sachlichkeit. Die spannendste Frage beim Heizungsgesetz sei, ob beispielsweise eine Holzpelletheizung, die eine mögliche Alternative auch für einen Gutshof sein könne, als klimaneutral definiert werde, da dabei nachwachsende Rohstoffe verbrannt werden. Er rät zu einer verbalen Abrüstung und wiederholt den Vorschlag, heute keinen Beschluss zu fassen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, sobald alle Informationen vorliegen.

Frau Grehling betont, dass ihr und der Finanzverwaltung wohl niemand die Absicht unterstellen könne,beispielsweise den Einbau einer Ölheizung deshalb vorzuschlagen, weil es zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr erlaubt sei. Daher habe sie diesen Teil des Wortbeitrags sehr bedauert. Das technische Verständnis liege bei ihr in der Tat nicht vor, aus diesem Grunde greife man auf das Fachwissen des Beraters zurück, dessen Urteil Grundlage für die Entscheidungen der Stiftungsverwaltung sei. Bei den Gutshöfen sei wie erwähnt ein gewisser Nachholbedarf festzustellen. Bei Betrachtung der Abarbeitung werde Fokus gelegt auf die sinnvolle künftige Nutzung der Gebäude auch unter Berücksichtigung von energetischer Sanierung, wie das Beispiel Berensberger Hof und die dortige Photovoltaikanlage zeige. Vor dem Hintergrund seien jeder einzelne Gutshof über einen langen Zeitraum mit externer Beratung nach Abschluss eines Beratervertrags begutachtet worden und der Instandsetzungsbedarf ermittelt worden. Für sie stehe im Vordergrund, dass die Gutshöfe weiterhin nutzbar blieben und auch die Heizungen funktionieren würden, alles unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Aus ihrer Sicht seien diese Faktoren durch die Darstellung in der Vorlage klargestellt. Gerne biete sie aber einen gemeinsamen Termin zwischen Finanzausschuss, Architekten und der Stiftungsverwaltung an. Sollte man sich daraufhin einigen, dass so verfahren werde, wie in der Vorlage vorgeschlagen, könne der Beschluss über eineDringlichkeitsentscheidung nachgeholt werden, andernfalls müsste der zusätzliche Mittelbedarf eruiert werden und eine Deckung gefunden werden.

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden dankt für den sehr pragmatischen Verfahrensvorschlag.

Herr Casper stellt fest, dass die aktuelle Heizungsanlage defekt sei und ausgetauscht werden müsse. Vor dem Hintergrund des anstehenden nächsten Winters und der vollen Auftragsbücher der Heizungsinstallateure rege er eine zeitnahe Entscheidung an. Daher halte er einen Beschluss im Umlaufverfahren nach dem Termin mit dem Architekten für einen vernünftigen Vorschlag. In dem erwähnten Gesetzentwurf sei von einer dreijährigen Übergangsfrist die Rede. Es sei wünschenswert, dass noch vor der Sommerpause eine Entscheidung getroffen werden könne, um eine funktionierende Heizungsanlage vor dem Winter zur Verfügung stellen zu können.

Ratsherr Kiemes weist auf die Situation hin, dass der Gutshof gepachtet sei und man somit auch über das Geld dieses Pächters mitverfügen würde, da dieser die Hälfte der Kosten zu tragen habe. Dieser Umstand sei bei der Entscheidungsfindung ebenfalls zu berücksichtigen.

Ratsherr Szagunn teilt mit, dass er den Vorwurf der Unsachlichkeit nicht stehen lassen könne. Er habe die Vermutung geäußert, weil es der gegenwärtigen Praxis mit hohen Verkaufszahlen bei Ölheizungen entsprechen würde. Er habe niemanden etwas Böses unterstellt und wenn es so interpretiert worden sei, tue es ihm leid. Die Zielsetzung, dass jede neu eingebaute Heizung künftig zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden solle, sei nach seinem Verständnis EU-Rechtsprechung und somit unvermeidbar. In Bezug auf das Thema Sachlichkeit verweist er auf die gegenwärtige Diskussion auf Ebene des Bundestags, die jeglicher Beschreibung spotten würde. Demgegenüber könne sein Beitrag kaum als unsachlich bezeichnet werden.

Zusammenfassend hält der AusschussvorsitzendeRatsherr Linden fest, dass man sich auf einen Verfahrensvorschlag habe einigen können. Die Stiftungsverwaltung biete einen Videokonferenztermin an und im Nachgang könne ein Dringlichkeitsbeschluss herbeigeführt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 12.500 € zum Einbau einer neuen Heizungsanlage auf dem Gut Haarener Hof zu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Heizungsanlage auf dem Gut Haarener Hof ist defekt und muss dringend ersetzt werden. Derzeit wird der Gutshof mit einer Ölheizung beheizt.

Vor der Entscheidung für die Art der neuen Heizungsanlage wurden durch einen Fachplaner verschiedene Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern verglichen, z.B. Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Pelletheizung, Öl-Brennwertkessen in Kombination mit Solarthermie.

Der Gutshof weist für die regenerativen Heizungsalternativen nicht die erforderliche energetische Isolierung der Gebäudehülle auf und die benötigten Heizungsleistungen werden nicht erreicht.

Der Fachplaner empfiehlt daher unter Abwägung von Kosten und Nutzen sowie der ökologischen Bilanz den Einbau einer neuen Ölbrennwertheizung in Kombination mit einem Warmwasserspeicher sowie einer Brauchwasser-Wärmepumpe.

Nach Durchführung einer energetischen Sanierung des Gutshofes kann die neue Ölheizung als Hybrid-Anlage mit Luftwärmepumpe weiter betrieben werden.

Die Kosten für den Einbau einer Ölheizung sowie einer Brauchwasser-Wärmepumpe betragen insgesamt ca. 25.000 €

Investive Mittel für die Erneuerung der Heizungsanlage wurden im Haushalt 2023 nicht eingeplant und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Gemäß dem Pachtvertrag muss sich der Pächter zur Hälfte an den Kosten beteiligen, so dass die Kosten zur Hälfte durch Mehrerträge gedeckt sind. Der Restbetrag in Höhe von ca. 12.500 € kann über eine Entnahme aus der freien Rücklage abgedeckt werden, in der zum 31.12.2022 ca. 460.000 € zur Verfügung stehen. Es sind somit ausreichend Mittel vorhanden, um den Betrag in Höhe von 12.500 € bereitzustellen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

12.500 €

0

0

0

0

Ergebnis

0

12.500 €

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

12.500 €

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eine Deckung im laufenden Haushaltsjahr ist nicht vollständig möglich, so dass eine Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 12.500 € erforderlich ist.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-16 FB 20_0168_WP18 Stiftung Elisabethsp SAO.pdf

19.11.2024

132.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 06.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:25