6. Juni 2023 um 17:00, Rathaus
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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), hier: 8. Änderungssatzung

FB 45/0389/WP18 · Entscheidungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), hier: 8. Änderungssatzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 17.06.2020,in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Finanzausschuss empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung dem Rat der Stadt, die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 17.04.2023 (349/18) beantragen die SPD Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, dass die Verwaltung eine neue Satzung entwickeln soll, die langfristig umsetzbare Entlastungen für Eltern mit niedrigen Einkommen beinhaltet und ab dem kommenden Schuljahr in Kraft treten kann.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde für die Bereiche der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege eine dauerhafte Absenkung der Elternbeiträge für Einkommen bis54.000 €/Jahr (auf Null) und für Einkommen von 54.001 € bis 68.000 € (Halbierung des bisherigen Beitrages) beschlossen. Für den Bereich der OGS wurde dies nur bis 31.07.2023 beschlossen.

Folgt man der Zielrichtung des v.g. Ratsantrages, liegt nahe, die bisher bis 31.07.2023 begrenzte Absenkung auch für den OGS Bereich dauerhaft zu beschließen.

Hiermit einhergehend würde ein Ertragsverlust in Höhe von jährlich rd. 700.000 € für den städtischen Haushalt entstehen. Um diesen zu kompensieren, schlägt die Verwaltung eine Anhebung der Beiträge ab einem Jahreseinkommen von 87.001 € wie folgt vor:

bis 105.000 180,00 €/Monat

bis 120.000200,00 €/Monat

über 120.000 220,00 €/Monat

Die Hochrechnung auf Basis der aktuellen Datenlage zeigt, dass mit Anhebung für diese 3 Beitragsstufen der entstehende Ertragsverlust vollständig kompensiert und damit haushaltsneutral dargestellt werden kann.

Die Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (OGS)soll zum 01.08.2023 in Kraft treten.

Der Ratsantrag vom 17.04.2023 (349/18) ist damit erledigt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

4-030101-807-8, SK 43210000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

3.190.000

3.190.000

10.800.000

10.800.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

3.190.000

3.190.000

10.800.000

10.800.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben*

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-11 FB 45_0389_WP18 Satzung ueber die Erh SAO.pdf

19.11.2024

968.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 06.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:25