7. Juni 2023 um 16:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Veranstaltungen im öffentlichen Raum - Leitfaden

FB 32/0025/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Eschweiler, CDU, dankt dem Fachbereich 32 für die Erstellung des Leitfadens. Es sei das erste Mal, dass man in dieser Form einen Aufschlag habe, der wirkliche helfe. Man kenne das aus den Bezirken und wisse, was es für eine Herausforderung sei, eine Veranstaltung im Freien auf die Beine zu stellen. Dazu kämen noch zusätzliche Hürden, die auch in den letzten Jahren vom Bundes- und Landesgesetzgeber erlassen worden seien, die auch immer wieder bei den Veranstaltern, die auch sehr oft aus dem ehrenamtlichen Bereich kommen, in Teilen auf Unverständnis stießen, eher noch auf Angst, dieser Sache Herr werden zu können. Mit diesem Leitfaden habe man nun eine hervorragende Basis.

Wenn etwas ermöglicht werden solle, sei der Leitfaden das Eine, was man als Basis brauche. Aber was man auch brauche sei die direkte Ansprache zum Ordnungsamt. Viele, die nicht professionell im Veranstaltungsmanagement unterwegs sind, seien auch mit einem solchen Leitfaden noch in Teilen überfordert bzw. bräuchten noch Hilfestellung. Wegen der Fülle der Angaben, die er enthält, könne er in Teilen auch bei manchen auf eine Art Mauer, „Das schaffe ich nicht“, stoßen.

Sie schlägt vor, dass dieses Thema auch in den Bezirken noch vorgestellt werden solle.Dabei säßen dann auch die Leute im Publikum, die die Veranstaltungen planen.

Ratsherr Schaadt, GRÜNE, bedankt sich ebenfalls für die Vorlage. Man sehe darin vor allem erst einmal die ordnungsrechtlichen Randbedingungen von Veranstaltungen dargestellt. Dies sei ein erster Wurf, weil dies für manche doch arg kompliziert sei und abschreckend wirken könnte. Es sollte auch noch der Bereich Kultur eingebunden werden und die genannten Randbedingungen seien wohl eher das große Besteck. Kleinere Veranstaltungen bedürften auch kleinerer Randbedingungen bzw. Anforderungen. Dies sollte noch einmal verfeinert und dann zusammengefasst werden, damit es dann in kompakter Form als wirklicher Leitfaden herausgegeben werden und die Leute ermutigen könne, die eine Veranstaltung durchführen wollen.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen weist Ratsfrau Eschweiler darauf hin, dass in dem vorgestellten Leitfaden die zentrale Stelle für Veranstaltungen angesprochen werde, die hiermit auch eingeführt werde. Es sei sicher hilfreich, auch noch einmal Übersetzungshilfe für den Leitfaden zu leisten, der sich auch sehr differenziert in den gesetzlichen Regelungen aufhalte. Dabei könne der Bereich Marketing Hilfestellung leisten, wie man niedrigschwellig Hilfe anbieten könne.

Ratsfrau Eschweiler, CDU, antwortet, dass man sehr wohl gesehen habe, dass der Ansprechpartner genannt sei. Die ganzen Anforderungen habe man heute leider auch schon für kleine Veranstaltungen. Allein die Veränderungen im Hinblick auf Schallschutzgutachten, die man im letzten Jahr erfahren habe, seien für Viele unbegreiflich. Daher müsse Hilfestellung geleistet werden. Alle müssten an diesem Konzept lernen.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen führt aus, dass man parallel zu dem Thema Leitfaden Standardgutachten zum Lärmschutz für Standardflächen in der Stadt auf den Weg gebracht habe. Man habe bereits die ersten drei Flächen bewertet. Sie rät an, dass man erst einmal den Erstantrag stellen und dann auf das Ordnungsamt zugehen solle, damit man dann an die Hand genommen und durch den Dschungel der Vorgaben begleitet werde. Wenn man das einmal gut gemacht habe, könne man sich bei einer Wiederholung auch darauf beziehen. Das sei auch die Idee des Leitfadens.

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den beiliegenden Leitfaden für Veranstaltungen im Freien einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den beiliegenden Leitfaden für Veranstaltungen im Freien zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 14.09.2022 zum Tagesordnungspunkt „Ermöglichungskultur Innenstadt“ wurde die Verwaltung beauftragt, die „Ermöglichungskultur“ als Handlungsleitlinie der Stadt zu bekräftigen. In diesem Kontext sollen tragfähige Strukturen, Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Ermöglichungskultur vorangetrieben werden, insbesondere durch die Einrichtung eines zentralen Veranstaltungsmanagementes.

Betreffend der Genehmigungsverfahren wird eine koordinierende Funktion bereits seit 2012 vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung übernommen.

Die zentrale Ansprechstelle dient für Veranstalter*innen sowie zu beteiligende Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung zur Unterstützung.

Um darüber hinaus Veranstalter*innen bereits vor Beginn der Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren einen Überblick über Ansprechpartner*innen und einschlägige Bestimmungen zu vermitteln, wurde federführend durch den FB 32 als zentrale Ansprechstelle – gemeinsam mit den vielen internen (FB 01, FB 13, FB 23, FB 36, FB 37, FB 61, FB 63, E18, E26) und externen Dienststellen (Gesundheitsamt und Veterinäramt der StädteRegion Aachen, Regionetz, STAWAG, Polizei) - ein Leitfaden für Veranstaltungen im Freien auf dem Gebiet der Stadt Aachen entwickelt.

Dieser liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Leitfaden wird zeitnah veröffentlicht. Ebenso wird eine Internetpräsenz eingerichtet, welche sowohl den Leitfaden als auch die zur Beantragung der erforderlichen Genehmigungen notwendigen Formulare beinhaltet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-22 FB 32_0025_WP18 Veranstaltungen im oe SAO.pdf

19.11.2024

2.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 07.06.2023
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:27