23. August 2023 um 17:00, Rathaus
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Bildung des Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61)

FB 11/0135/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Parting (SPD) erläutert die Beratungen des Personal- und Verwaltungsausschusses hierzu. Im Hauptausschuss kam die Frage auf, warum jetzt gerade ein neuer Fachbereich gegründet werden müsse. Den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses sei die derzeitige Haushaltssituation sehr bewusst und dies sei auch der Grund, warum die Entscheidung für die Gründung eines neuen Fachbereiches sehr schwergefallen sei. Dennoch könne der Fachbereich 61 in seiner jetzigen Größe so nicht weitermachen. Es werde mehr Führungs- und Managementkompetenz in den einzelnen Bereichen benötigt, damit die anstehenden Projekte realisiert und die andauernden Baustellensituationen verbessert und vorangebracht werden können. Zudem kam die Frage auf, ob es einen neuen Fachbereich bedürfe, der sich nur mit „Mobilität“ beschäftige. Die Probleme auf den Straßen seien allgegenwärtig und müssten dringend gelöst werden. Der vorliegende Beschlussentwurf sei nochmal um den Hinweis auf den Haushaltsvorbehalt ergänzt worden. Der Personal- und Verwaltungsausschuss sehe hierin ganz klar eine Priorität, auch wenn dies eine zusätzliche Belastung für den Haushalt darstelle. Die SPD-Fraktion werde für die Teilung des Fachbereiches 61 stimmen.

Ratsfrau Wenzel (Grüne) stimmt den von Ratsfrau Parting (SPD) genannten Punkten im Sinne der Koalition zu. Sie begrüße die Einrichtung des neuen Fachbereiches und möchte dies gerne begründen. In den letzten Jahren seien vermehrt Beschlüsse gefasst worden, die diesen Fachbereich, insbesondere den Bereich Mobilität, extrem fordern. Themen, wie der Radentscheid, der Verkehrsentwicklungsplan oder das IKSK im Zusammenhang mit der Klimaneutralität 2030, brachten einen enormen Arbeitsaufwand mit sich. Die Abteilung sei zwar mit viel Fachpersonal unterstützt worden, allerdings habe dadurch der Bereich etwas an Agilität verloren. Indem nun der Fachbereich 68 herausgelöst werde, erhoffe man sich, dass man die Agilität zurückgewinnen und im Sinne des Klimawandels nötige Maßnahmen rechtzeitig umsetzen könne. Es gehe darum, die Menschen in Aachen mit ausgebautem ÖPNV und einer guten Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr zu motivieren, CO² einzusparen. Denn wenn die Klimaneutralität 2030 nicht erreicht würde, müsse die Stadt doppelt und dreifach dafür bezahlen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) hält fest, dass die Entscheidungshoheit für die Teilung eines Fachbereiches bei der Oberbürgermeisterin liege und nicht beim Rat. Die Oberbürgermeisterin habe die Teilung nun entschieden und das könne man im Nachgang gut oder schlecht finden. Die CDU-Fraktion finde es nicht gut. Der Fachbereich sei im Zuge der Übertragung zusätzlicher Aufgaben auch mit zusätzlichem Personal ausgestattet worden. Sie möchte nun die Historie des Fachbereiches erläutern. 2006 sei der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur gegründet worden. Gründe hierfür seien unter anderem die Synergieeffekte zwischen dem Bereich Stadtentwicklung und -planung und dem Bereich Mobilität gewesen, die man sich damals mehr gewünscht habe. Diese Synergieeffekte seien auch nach wie vor richtig, das sei auch 2019 nochmal bekräftigt worden. Bei der Auswahl der neuen Fachbereichsleitung sei ein entsprechendes Anforderungsprofil ausgewählt worden, welches das „Zusammendenken“ der Bereiche als machbare Herausforderung sehe. Der Fachbereich sei innerhalb von zwei Jahren doppelt so groß geworden und sei von 89,5 Stellen auf 176 Stellen gewachsen. Das habe bisher noch kein Fachbereich geschafft. Die Lösung des Problems könne nicht sein, dass man erneut eine Teilung vornimmt, die wieder mit einem Zuwachs von Personal einhergehe. Aus bspw. einer Fachbereichsleitung sollen zwei Fachbereichsleitungen generiert werden, aus acht Abteilungen sollen zehn Abteilungen werden, eine davon eine komplette Verwaltungsabteilung. Unter einer schlanken und effektiven Verwaltung verstünde die CDU-Fraktion etwas anderes. Man hätte die Hausaufgaben anders machen müssen. Man hätte schauen müssen, wie der Fachbereich verändert werden solle, wie die Aufgaben der Mitarbeitenden heute seien und wie sie morgen sein werden. Die Mitarbeitenden hörten nicht auf zu arbeiten, nur weil sie in einem gemeinsamen Fachbereich unterwegs seien. Das sei nun der dritte Beschluss dieser Art, nachdem er im Personal- und Verwaltungsausschuss und im Finanzausschuss beraten worden sei. Die CDU-Fraktion halte die Entscheidung für falsch, sie werde auch heute diesem Beschluss nicht zustimmen.

Ratsfrau Moselage (FDP)führt aus, dass die FDP-Fraktion dem geänderten Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Die damit einhergehenden Kosten mit mehr als einer halben Million Euro seien einfach zu hoch und da dies jetzt hier nur ein erster Entwurf mit noch zu optimierenden Strukturen sei, müsse man auch nochmal mit weiteren Mehrkosten rechnen. Es sei gut gewesen, dass die Ursprungsvorlage nochmal überarbeitet und nun ein geänderter Beschlussvorschlag vorgelegt worden sei. Die Schätzungen, die die Personalverwaltung hier vorgelegt habe, seien durchaus belastbar. Dennoch werde die Kompensation der Mehrkosten eine Herausforderung. Man nehme die Anliegen der Kämmerin und des Personaldezernenten ernst und vielleicht sei die Lage diesmal einfach ernster. In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Januar dieses Jahres sei im Rahmen der Diskussionen rund um den Stellenplan deutlich geworden, dass dieser Aufwuchs eine Trias aus Aufgabenmehrung, gesetzlichen Aufgaben und unterschiedlichen Ansprüchen sei. Dafür sei auch die Politik verantwortlich. Bei der Aufgabenmehrung und den gesetzlichen Aufgaben könne man noch nachjustieren, aber einfach zu sagen, der Bereich sei zu groß geworden, sei zu pauschal. Davon seien andere Bereiche auch betroffen. Beispielsweise der FB 45 oder die damalige Wohngeldstelle. Dort seien auch viele Stellen erforderlich gewesen und daher eingerichtet worden, aber es sei ein Fachbereich geblieben. Das sei etwas ungerecht den anderen Bereichen gegenüber, da diese auch mit Aufgabenmehrung und zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben zu kämpfen hätten. Jetzt den Fokus nur auf Mobilität zu setzen, sei unrichtig. Nun seien jedoch die Entscheidungen dahingehend gefallen und das sei Demokratie und diese Entwicklung müsse jetzt auch anerkannt werden. Aber es ließe auch erkennen, was nicht mehr so wichtig sei und wie die Prioritäten gesetzt würden. Die FDP-Fraktion bliebe dabei, die Kosten seien zu hoch und es sei absolut der falsche Zeitpunkt in dieser schwierigen Zeit für solch eine Entscheidung.

Ratsfrau Begolli (DIE LINKE)knüpft an das Thema von Frau Moselage an und erläutert, dass Kommunen sich letztendlich immer in schwierigen Situationen befänden, weil die finanzielle Ausstattung nie auskömmlich sei, da die Aufgaben den Verwaltungen übertragen würden, ohne dafür entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Aber das heutige Thema sei ja, dass ein Fachbereich zu groß geworden sei, weil er aufgrund seiner Personalstärke nicht mehr so gut händelbar sei. Durch die Vermehrung der Aufgaben sei es zu zusätzlichen Stelleneinrichtungen gekommen. Als im letzten Jahr darüber im Rat diskutiert wurde, sei es hier zu heftiger Kritik gekommen, da einige Fördermittel nicht abgerufen worden seien, weil schlicht und ergreifend der Aufgabenaufwuchs zu groß geworden sei. Ratsfrau Eschweiler (CDU) habe mit ihrer Aussage recht, dass der Fachbereich damals aus nachvollziehbaren Gründen zusammengelegt worden sei. Dennoch sei es jetzt der richtige Weg, die Lage durch zwei Fachbereichsleitungen zu verändern, da man gemerkt habe, dass das Ganze ein Stück weit rückgängig gemacht werden müsse. Die Frage sei, worüber hier heute abgestimmt werde. Wenn man auf der einen Seite sagt, man müsse den Fachbereich teilen, auf der anderen Seite aber sagt, man müsse dafür irgendwo anders 2,5 Stellen einsparen, dann würde man hier nicht wirklich alle Konsequenzen bedenken. Ratsfrau Parting (SPD) habe dazu im Personal- und Verwaltungsausschuss gesagt, man könne dafür unbesetzte Planstellen heranziehen. Nun sei der Stellenplan aber sehr gut aufgeräumt und dort seien keine Stellen ohne Berechtigung, sodass man hier nicht einfach eine Stelle woanders wegfallen lassen könne, sondern es wäre dann eine Stelle, bei der bisher noch kein Bewerber bzw. keine Bewerberin gefunden worden sei. Dies sei in der Vorlage und auch in der heutigen Sitzung kein Thema mehr, sodass sich die Fraktion DIE LINKE hier heute bei dieser Tischvorlage nur enthalten könne, bis diese Frage geklärt sei, da sie jetzt nicht vorbehaltlos zustimmen könne.

Ratsherr Baal (CDU) berichtet u.a. aus der letzten Finanzausschusssitzung, dass diese Vorlage in der gleichen Sitzung beraten worden sei, in der auch die aktuelle Haushaltssituation dargelegt worden sei. Die Situation sei nicht fünf vor zwölf, sie sei fünf nach zwölf. Das Risikoportal für den Haushalt 2024 und für das mittelfristige Finanzkonzept läge bei rund 95 Millionen Euro pro Jahr. Das sei so hoch wie noch nie zuvor. Im Laufe des heutigen Mittags habe sich die Situation zwar verbessert, aber ob es nun mit 60 Millionen oder mit 95 Millionen im Minus ende, sei dann auch nicht mehr wichtig. Der Haushalt sei kaputt und dies stelle nun alle Beteiligten bei dieser Aufgabe vor eine Herausforderung. Das Risiko eines Haushaltsicherungskonzeptes sei groß. Es stellten sich die Fragen, inwieweit die Stadt dann noch steuerbar wäre und ob man noch in der Lage sei, Schwerpunkte zu setzen bei der Vielzahl der Wünsche und Projekte, die man sich vorgenommen habe. Die Einnahmen seien nicht das Problem. Die Ausgaben seien das Problem. Das habe sich in den letzten 25 Jahren massiv verändert. Bisher habe die Kämmerin es immer noch geschafft, die Haushaltssituationen zu retten. Nun sei aber in der Finanzausschusssitzung seitens der Kämmerin erläutert worden, dass die Haushaltseinbringung im November dieses Jahres nicht gesichert ist. Dies bedeute, dass frühestens eine Haushaltsgenehmigung im 2. Quartal 2024 zustande käme. Bis dahin hätte man dann keinen Stellenplan, denn dieser würde nur wirksam werden, wenn der Haushalt 2024 auch genehmigt wäre. Somit würden 5,5 Stellen bis dahin „in der Luft hängen“, obwohl der Fachbereich 61 bereits zum 01.01.2024 geteilt werden soll. Diese Stellen könnten dann weder bewirtschaftet noch besetzt werden. Daher sei eher davon auszugehen, dass sich die personelle Situation frühestens in einem Jahr ändere. Und diese Übergangszeit von 12 Monaten müsse man auch jetzt bereits beachten. Die Aussage von Ratsfrau Wenzel (Grüne), dass der Fachbereich 61 seine Agilität verloren habe, sei gegenüber dem Team 61 und den Mitarbeitenden des Fachbereiches nicht fair. Vielleicht müsse man sich Gedanken über die Vielzahl der Beschlüsse machen, die kaum abzuarbeiten seien, bevor man die Agilität eines Fachbereiches beklage. Man könne mit drei, fünf oder sieben Bällen jonglieren, aber nicht mit 150, das seien einfach zu viele. Und das sei hier das Kernproblem. Man müsse sich wieder auf die Dinge konzentrieren, die die Mannschaft kann und die auch zum Erfolg führen. Ansonsten würde es schwer, das Haushaltsproblem gemeinschaftlich zu lösen. Die aktuelle Vorlage sei zwar nachträglich im Finanzausschuss „repariert“ worden, dennoch sei die Vorlage vorschnell eingereicht und die Thematik nicht bis zum Ende durchdacht worden.

Ratsherr Palm (AfD) fragt nach, welcher aktuelle Stand nun der Richtige sei. Es seien zuletzt die Stellen von 5,5 auf 2,5 Stellen reduziert worden. Die AfD-Ratsgruppe sei in die weitere Korrespondenz nicht eingebunden gewesen, daher müsse jetzt über etwas abgestimmt werden, wozu nicht alles klar sei. Zudem sei nicht bekannt, welche Besoldungen die neu zu besetzenden Stellen haben. Hierzu bittet er vorab um Beantwortung, damit dies für die Abstimmung berücksichtigt werden könne.

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) möchte zu zwei gesagten Punkten Stellung nehmen. Zum einen sei die Kritik von Ratsherrn Baal (CDU) an Ratsfrau Wenzels (Grüne) Aussage bezüglich der Agilität des Fachbereiches 61 nicht gerechtfertigt. Wer die Hauptausschusssitzung verfolgt habe, habe feststellen dürfen, dass auch Ratsherr Baal mit einigen Aussagen gegenüber der Verwaltung nicht fair gewesen sei. Als zweiten Punkt möchte Ratsfrau Griepentrog erklären, warum man in dieser Ratsperiode so viele Entscheidungen treffen müsse. Der Grund hierfür läge darin, dass viele Entscheidungen nun nötig seien, um die Stadt Aachen vor noch erheblicheren Kosten zu schützen, als die, die ohnehin auf sie zukommen werden. An einigen Stellen sei zu lange gezögert worden, das sei unter anderem auch deutlich an den aktuell aktiven Baustellen zu sehen. Im Personal- und Verwaltungsausschuss sei auch bereits darüber diskutiert worden, dass es je nach amtierender Mehrheit unterschiedliche Prioritätensetzungen gebe. Und nun sei die Priorität auf Mobilität gesetzt worden, die durch ein Gutachten aus der Verwaltung, welchem zu entnehmen ist, welche Stellen benötigt werden, untermauert werde. Wenn diese Stellen nun nicht beschlossen würden, sei dies ein deutlich schlechtes Signal gegenüber der Verwaltung. Im Personal- und Verwaltungsausschuss sei man sich einig gewesen, dass das Gutachten aus der Verwaltung richtig sei und ernst genommen würde. Der Fachbereich sei damals zusammengelegt worden, da zwei Themen zusammengehörten. Es sei beispielsweise auch beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45), dem es ähnlich erging, teilweise spürbar, dass die Aufgaben so groß werden, dass man sich darüber Gedanken machen müsse, wie dies personalmäßig zu stemmen sei. Genau dies sei nun auch hier der Fall, daher sei es richtig, dass gehandelt werde. Auch, dass man den Haushaltsvorbehalt mit einbeziehe, sei richtig. Die Verantwortung werde an dieser Stelle übernommen.

Ratsfrau Brinner (Grüne) betont gegenüber Ratsherrn Baal (CDU), dass der Koalition durchaus bewusst sei, wie die aktuelle Haushaltslage sei. Was nun getan werde, sei politisch, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Politik zur Verfügung stehen, zu gestalten. Und damit werde ein Schwerpunkt an einer genau richtigen und notwendigen Stelle gesetzt. Es sei nicht zielführend, schwarzmalerische Politik zu betreiben, dies sei nicht die Art der Politik, die die Koalition verfolge. Es stelle sich die Frage, warum man diesen neuen Fachbereich gründen müsse. Dies sei darin begründet, dass es gesteigerte Anforderungen gebe und sehr viele Projekte, wovon auch Projekte durch die CDU-Fraktion unterstützt würden, umzusetzen sind. Diverse Großprojekte seien von der Verwaltung zu bearbeiten. Hinzu kommen noch die Mobilitätsprojekte, die ebenfalls bearbeiten werden müssen. Hierbei ginge es nicht nur um Radinfrastruktur, sondern auch um notwendige Kanalsanierungen, die verschleppt worden seien. Zudem seien Probleme zu lösen, wie beispielsweise das Chaos an der A544, wo der Autoverkehr geleitet werden müsse. Daher sei es umso wichtiger, dass dieser Fachbereich nun unterstützt und hier ein entsprechender politischer Schwerpunkt gesetzt werde.

Ratsherr Linden (SPD) erläutert, dass die angespannte Haushaltssituation, wie bereits von Frau Brinner (Grüne) betont, sehr ernst genommen werde. Dies habe auch die Beratung im Finanzausschuss gezeigt. Er führt aus, dass mehrere Risikoportale von der Stadtdirektorin Grehling vorgestellt worden seien. Das Risikoportal „Altschuldenregel“ sei beispielsweise nochmal verschoben worden. Zudem habe sich auch nochmal die Verbundmasse für die Schlüsselzuweisung erhöht. Dies seien gute Nachrichten, es seien zwar noch nicht alle Probleme gelöst, aber man müsse auch zur Kenntnis nehmen, dass die Situation dynamisch sei, sich entwickele und man darauf dann reagieren könne. Er schätze, dass sich sowohl der Finanzausschuss als auch der gesamte Rat auf sehr ernsthafte Haushaltsberatungen einstelle. Es sei jedoch nicht zielführend, bereits im August 2023 zu sagen, der Haushalt 2024 sei kaputt. Das sei Politik nach dem Motto „Vergeblichkeitsfalle“: Egal was man tue, es bringe nichts. Das sei nicht der eigene Anspruch an Politik und das werde sicherlich auch anders gehandhabt. In diesem Sinne habe der Finanzausschuss den allgemeinen Haushaltsvorbehalt diesem Beschluss hinzugefügt. Das Stellenplanverfahren mit der Haushaltssatzung werde die Gesamtabwägung vornehmen und Prioritäten setzen. Dies sei das ureigenste Recht als Rat, dass in der Haushaltsberatung die eigenen Prioritäten gesetzt und abgewägt werden. Vor diesem Hintergrund habe ihm der Beitrag von Ratsfrau Moselage (FDP) sehr gut gefallen. Er greift die Frage „Ist das jetzt die richtige Zeit?“ von ihr auf und betont, dass man sich genau diese Frage stellen müsse. Die Beantwortung dieser Frage laute eindeutig: „Ja, genau jetzt sei der richtige Zeitpunkt für einen solchen Beschluss“.

Ratsfrau Eschweiler (CDU)führt aus, dass die Begrifflichkeiten hier etwas durcheinander geworfen würden. Es sei mehrfach gesagt worden, man müsse den Fachbereich stärken. Da stelle sich die Frage, ob dies nicht in den letzten zwei Jahren bereits geschehen sei. Das Personal sei verdoppelt worden, das dürfe man nicht vergessen. Bei einer Teilung gehe es nicht um das Stärken, sondern eine Trennung führe zu einer zusätzlichen Belastung des Fachbereiches. Zudem sei kein Gutachten der Verwaltung bekannt, sondern nur diese aktuell vorliegende Vorlage. Wenn es ein Gutachten der Verwaltung gäbe, wäre es interessant zu wissen, was in dem Gutachten stehe. Und zum Thema Finanzen sei nicht klar, warum man dann diese Entscheidung treffe, wenn einem bewusst sei, wie es um den Haushalt stehe. Im Personal- und Verwaltungsausschuss sei es darum gegangen, dass eine vorzeitige Mittelfreigabe gewünscht worden sei. Dies sei kein Haushaltsvorbehalt, wie er jetzt über den Finanzausschuss abgebildet werde. Eine weitere Frage sei, wie man sich nun den weiteren Ablauf in den nächsten Monaten vorstelle. Man würde wieder Personal einstellen und dann in einem Jahr vielleicht zu dem Schluss kommen: „Der Kahn bewegt sich nicht mehr und jetzt müssen wir ihn wieder trennen“. Neben diesem Punkt möchte sie nochmal darauf eingehen, was Ratsfrau Moselage (FDP) richtig gesagt habe. Natürlich müsse man die Prioritäten der Koalition hinnehmen, allerdings solle die Koalition dann auch das Ganze bis zum Ende durchdenken und dann Projekte und Aufgaben benennen, die anstelle dieses Vorhabens für die nötige Gegenfinanzierung eingestellt werden sollen, und auch den Mut haben, die Bürgerinnen und Bürger hierzu aufzuklären.

Ratsfrau Moselage (FDP) fragt bei Ratsfrau Brinner (Grüne) nach, um welche Kanalsanierungsprojekte es gehe, die nicht durchführt worden seien. Aktuell seien rund 25 Millionen Euro für Sanierungspläne der STAWAG im Haushalt eingestellt.

Ratsherr Helg (FDP) nimmt Bezug auf den Beitrag von Ratsherrn Linden (SPD). Es stelle sich die Frage, ob dann die hier in der Vorlage genannte Maßnahme, dass die 575.000 Euro für die 5 Stellen bereitgestellt werden, erste Priorität habe, sobald der Haushalt von der Bezirksregierung genehmigt sei.

Ratsfrau Brinner (Grüne)antwortet auf die Frage von Ratsfrau Moselage (FDP), dass es sich hier um altwährende Umstände handele. Ein beträchtlicher Anteil der Kanäle sei in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Dies sei auch in den dafür zuständigen Gremien immer wieder Thema und sie wundere sich, dass dies nicht bekannt sei.

Ratsfrau Moselage (FDP)gibt an, dass es bekannt sei, dass die Kanäle in einem schlechten Zustand seien und das deswegen ein Sanierungsplan erstellt worden sei. Wenn hier von „verschleppten Maßnahmen“ die Rede sei, sei eine Erläuterung hierzu wünschenswert. Ansonsten solle man es anders formulieren.

Ratsherr Palm (AfD)fragt nochmals nach der richtigen Anzahl der hierfür vorgesehenen Stellen. Er nehme an, dass mit dem Hinweis auf den Haushaltsvorbehalt, wieder die Rede von 5,5 Stellen sei.

Oberbürgermeisterin Keupen antwortet auf die Frage von Ratsherrn Palm (AfD), dass die Organisationsuntersuchung des Fachbereiches Personal, Organisation, E-Government und Informationstechnologie (FB 11), die als Grundlage für die Personalentscheidungen diene, diese 5 Stellen vorsehe. Dies sei der erste Schritt in Form einer Organisationsentwicklungsempfehlung, die aber nochmal ausdifferenziert werde, in wie weit diese Stellen abgebildet werden. Dies sei dann auch Teil des Stellenplanes, der vorgelegt werde und in dem dann die Empfehlungen umgesetzt werden.

Ratsherr Palm (AfD)erläutert, dass ihm bisher nur der Stand aus der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses mit den 2,5 Stellen bekannt war. Dass jetzt doch wieder 5,5 Stellen vorgesehen seien, sei schwer nachzuvollziehen. Er gehe davon aus, dass auch die Aachener Bevölkerung mit dieser Personalpolitik nicht einverstanden sein werde. Die Leserkommentare in der Aachener Zeitung seien hierzu eindeutig gewesen. Da habe es keine Pro-Stimme zu diesem Vorhaben gegeben.

Ratsherr Baal (CDU)bedankt sich bei der Oberbürgermeisterin für die Aufklärung bezüglich der Anzahl der Stellen und ergänzt, dass sich diese 5,5 Stellen aus den Stellen für die Abteilung Verwaltungsleitung im neuen FB 68 zusammensetzen. Das heißt, hiervon würde keine zusätzliche Facharbeit ausgeführt werden, sondern es ginge hierbei rein um die innere Organisation des neuen Fachbereiches mit einem Kostenvolumen von über 550.000 Euro. Das bedeute auch, dass die aktuell in Rede stehende Teilung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule (FB 45) Mehrkosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro verursachen werde, da dieser Fachbereich in drei Einzelbereiche aufgeteilt werden solle. Er bedankt sich für das Engagement der Kollegen im Finanzausschuss und auch für den sachlichen Beitrag von Ratsherrn Linden (SPD). Er weise dennoch daraufhin, dass mit diesem Beschluss falsche Signale gesendet werden und dass man einen Weg bestreite, der nicht mehr abzuändern sei. Aus Sicht der CDU-Fraktion stelle eine Teilung des Fachbereiches keine Stärkung dar.

Ratsfrau Parting (SPD)stellt gegenüber Ratsherrn Palm (AfD) klar, dass nie die Rede von nur 2,5 Stellen für den neuen Fachbereich gewesen sei. Im Personal- und Verwaltungsausschuss sei es darum gegangen, ob man 2,5 Stellen im Stelleplan einsparen könne. Zudem sei die Verwaltung darum gebeten worden, mit der Vorlage in den Finanzausschuss zu gehen, da geplant gewesen sei, dass zumindest die Stelle der neuen Fachbereichsleitung vorzeitig bewirtschaftet werde. Dafür sei Geld nötig und darum sei es vorrangig gegangen. Der Finanzausschuss habe daraufhin auf den Haushaltsvorbehalt verwiesen. Es sei nie um die Reduzierung von Stellen gegangen, die in der Vorlage stehen.

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich und stellt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses sowie des Finanzausschusses nimmt der Rat die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis. Der Rat beauftragt mit 32 Fürstimmen und 17 Gegenstimmen mehrheitlich die Verwaltung, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens vorzubereiten (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen"). Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung des allgemeinen Haushaltsvorbehaltes eine schnellstmögliche Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterinempfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat,die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis zu nehmen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschussesnimmt der Rat die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der heutige Fachbereich „Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur“ (FB 61) besteht in seiner Struktur grundsätzlich seit seiner Fachbereichsbildung im Jahr 2006. Seitdem wurde die Aufbauorganisation jeweils abteilungsbezogen stetig weiterentwickelt, da sich die Projektdichte innerhalb der Abteilungen in den letzten Jahren deutlich erhöht hat und die vorhandenenAufgaben um zahlreiche neue Aufgabenfelder - insbesondere im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und in Zusammenhang mit der Mobilitätswende - erweitert wurden. Infolge dessen hat sich die Anzahl der Planstellen des FB 61 seit 2018 nahezu verdoppelt (rd. 97%ige Steigerung von 89,5 auf 176,0 Stellen).

Der FB 61 besteht neben der Verwaltungsabteilung FB 61/010 aus sieben Fachabteilungen:

-FB 61/100 – Stadtentwicklung

-FB 61/200 – Stadtplanung

-FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität

-FB 61/400 – Straßenverkehrsbehörde und Sondernutzungen

-FB 61/500 – Stadterneuerung und Stadtgestaltung

-FB 61/600 – Denkmalpflege

-FB 61/700 – Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser.

Allein in den beiden Abteilungen FB 61/300 und FB 61/700 sind aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte seit 2019 insgesamt fast 50 Stellen eingerichtet wurden, um insbesondere die zahlreichen notwendigen Mobilitätsmaßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ zu realisieren und um die Ziele der am 30.01.2020 im Mobilitätsausschuss beschlossenen „Mobilitätsstrategie 2030“ zu erreichen.

Somit hat sich nicht nur die Leitungsspanne der Fachbereichsleitung, sondern auch der beiden Abteilungsleitungsfunktionen massiv erhöht. Neben dem reinen Unterstellungsverhältnis beeinflussen zusätzlich eine Vielzahl von Einflussgrößen den Führungsaufwand und die Führungskapazität - je nach Besonderheit der Organisationseinheit.

Im FB 61 sind diese Indikatoren insbesondere die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben in der Organisationseinheit über die sieben Fachabteilungen hinweg sowie die Neuartigkeit und das Veränderungspotential der Aufgaben (fortlaufende Veränderungen, Großprojekte und Innovationen), sodass die Leitungsspanne innerhalb des FB 61 nicht mehr sachgerecht und zukunftsfähig erscheint.

Darüber hinaus bilden die Aufgaben der Mobilitätswende einen eigenen thematischen Schwerpunkt mit entsprechender politischer Beschlussfassung, verbunden mit öffentlichen und gesellschaftlichen Erwartungshaltungen sowie klimapolitischer Zielsetzung:

-Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV)

-Reduzierung von Unfallrisiken und Unfällen im Straßenverkehr

-Reduzierung von Emissionen (CO2, Luftschadstoffe, Lärm)

-Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

-Ausbau des Fuß- und Radverkehrs

-Ausbau des (betrieblichen und kommunalen) Mobilitätsmanagements

-Ausbau neuer Mobilitätsangebote wie CarSharing, Mobilstationen, VeloCity sowie der Entwicklung neuer Apps etc.

-Organisation effizienter Prozesse im Straßenbau

-klimaresilienter Umbau des Straßenbaus

Insofern ist es erforderlich, den Themen Mobilität, Verkehr und Straßenbau nunmehr auch organisatorisch akzentuiert Rechnung zu tragen und eine eigenständige Organisationseinheit für diese Aufgabenschwerpunkte zu bilden.

Aus diesen Gründen werden die Abteilungen Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300), Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400) sowie Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/700) aus dem FB 61 herausgelöst und bilden mit Wirkung vom 01.01.2024 im Dezernat III den neuen Fachbereich „Mobilität und Verkehr“ (FB 68). Infolge der organisatorisch erforderlichen Teilung der Abteilung FB 61/300 - Verkehrsplanung und Mobilität des bisherigen FB 61, die mit 51,0 Stellen größer als eine Vielzahl von Fachbereichen innerhalb der Stadt Aachen ist, ergibt sich für den FB 68 eine Organisationsstruktur mit fünf Abteilungen, einer Verwaltungsabteilung sowie vier Fachabteilungen. Die endgültige Strukturplanung ist noch nicht abgeschlossen, ein erster Entwurf ist dem beigefügten Organigramm (Anlage 1) zu entnehmen. Sowohl die weitere Aufbauorganisation und die Zuordnung von Stellen als auch die Geschäftsverteilung des neuen FB 68 inklusive erforderlicher Stellenbewertungen erfolgen im Rahmen eines Aufbauprozesses, der unter Mitwirkung der neuen Fachbereichsleitung und unter Beteiligung des Dezernates III sowie der Abteilung FB 11/500 – Organisationsmanagement durchgeführt wird. Dieser Entwicklungsprozess erfolgt unter Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter*innen. Es ist beabsichtigt, die Basisstruktur mit fünf Abteilungen mit der Besetzung der Fachbereichsleitung und Ausgliederung der Abteilungen 61/300, 61/400 und 61/700 mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft zu setzen und sukzessive im Rahmen einer Organisationsentwicklung zu ergänzen.

Die übrigen Fachabteilungen Stadtentwicklung (FB 61/100), Stadtplanung (FB 61/200), Stadterneuerungund Stadtgestaltung (FB 61/500) sowie Denkmalpflege (FB 61/600) verbleiben imFB 61 und bilden den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches Stadtplanung und -entwicklung. Ein Entwurf auf Basis der bisherigen Aufbauorganisation ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2). Auch hier ist ein beteiligungsorientierter Prozess vorgesehen, um insbesondere die Schnittstellen zum neuenFB 68 aufmerksam zu betrachten sowie zu analysieren und die Struktur gegebenenfalls noch zu optimieren.

Die Personalvertretung wird hinsichtlich der Fachbereichsbildung am 13.07.2023 entsprechend eingebunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die im Rahmen der Fachbereichsbildung erforderlichen Stellenneueinrichtungen und werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens zur Aufstellung des Stellenplans 2024 berücksichtigt. Nach jetzigem Stand handelt es sich um sechs Funktionen (5,5 Stellen) mit jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 540.000 €:

Funktion

Stellenbewertung

Stellenumfang

KGSt-Kosten

Fachbereichsleitung

A 16 LBesO A

1,0

152.900 €

Assistenz der FBL

EG 6 TVöD

1,0

52.600 €

Abteilungsleitung

(Fachabteilung 68/200)

A 14 LBesO A /

EG 14 TVöD

1,0

* 108.500 €

Abteilungsleitung

(Verwaltungsabteilung 68/100)

A 12 LBesO A

1,0

102.200 €

Sachbearbeitung

A 11 LBesO A

1,0

90.800 €

Sachbearbeitung

EG 9a TVöD

0,5

31.700 €

5,5

538.700 €

* Mischkalkulation

Im Rahmen der Fachbereichsbildung FB 68 besteht neben der zusätzlichen Fachbereichsleitung und deren Assistenz der Bedarf für die Leitungsfunktionen zweier neuer Abteilungen. Hierbei handelt es sich zum einen – wie in den meisten technischen Fachbereichen (in der Stadt Aachen u.a. in den Fachbereichen 23, 36, 37, 60, 61 und 63) üblich und notwendig – um die VerwaltungsabteilungFB 68/100, in der die Querschnittsaufgaben wie Ausschussgeschäftsführung, IT-Koordination, Haushalts- und Finanzplanung sowie weitere klassische Verwaltungsaufgaben und oftmals auch vorbereitende technische Aufgabenstellungen angesiedelt sind. Darüber hinaus ist die Bildung einer zusätzlichen Fachabteilung FB 68/200 erforderlich, da die bisherige Abteilung FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität aufgrund ihrer Größe (derzeit 51,0 Stellen) nicht in der bisherigen Organisationsstruktur überführt, sondern aufgabenspezifisch in die Bereiche Verkehrsplanung (neu FB 68/200) sowie Mobilität (neu FB 68/300) geteilt werden sollte.

Die beiden Sachbearbeitungsfunktionen werden in der neuen Verwaltungsabteilung benötigt, da für die Aufgaben Haushaltsplanung und -sachbearbeitung (1,0 VZÄ) sowie buchhalterische Aktivierung im Anlagevermögen, Rechnungsbearbeitung, Budgetkontrolle (0,5 VZÄ) etc. im FB 61 jeweils lediglich eine Ressource (insgesamt 1,5 Stellen) zur Verfügung steht und diese aufgrund der auch weiterhin bestehenden Aufgaben im FB 61 dort verbleiben muss. Aufgrund der identischen Aufgaben sind diese Stellen zukünftig ebenfalls im FB 68 erforderlich, eine Reduzierung des Bedarfes ist aufgrund der Größe des neuen Fachbereiches und des damit verbundenen Haushaltsvolumens im Mobilitätsbereich nicht möglich. Für die Ausschussgeschäftsführung, die IT-Koordination und weitere Verwaltungsaufgaben sind im FB 61 aufgrund seiner Größe auch heute schon doppelte Stellenressourcen in der Verwaltungsabteilung vorhanden, die entsprechend in den FB 68 verlagert werden. Insgesamt wird die Verwaltungsabteilung des FB 68 sieben Stellen beinhalten, von denen lediglich die Abteilungsleitung, die Vorzimmerassistenz und die 1,5 Sachbearbeitungsstellen neu einzurichten sind.

Die erforderlichen neuen Stellen sind in der Anlage 1 separat gekennzeichnet.

Das Ergebnis des zu startenden Aufbauprozesses bleibt vorbehalten.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Fachbereichsbildung FB 68 für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei den Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ sowie der Mobilitätswende ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten. Aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ist der Effekt auf die CO2-Emissionen zwar nicht als konkreter Einsparwert kalkulierbar, es kann aber auch hier von einem positiven Effekt ausgegangen werden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-13 FB 11_0135_WP18 Bildung des Fachbere SAO.pdf

19.11.2024

221.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:55