Eckpunktepapier zur Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen
FB 36/0295/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Nießen (Grüne)bedankt sich beim Beigeordneten Heiko Thomas und Herrn Dr. Krämer (FB 36) für die Bereitschaft, hier den fachlichen Dialog zwischen Stadt und Politik möglich gemacht zu haben. Nach umfangreichen Diskussionen habe man nun dieses Strategiepapier auf den Weg gebracht, welches unseren Wald zukunftsfest machen werde und womit ein herausragendes ökologisches Projekt entstanden sei. Das Projekt schaffe Aufmerksamkeit, auch bei anderen Kommunen. Man mache damit nicht nur den Wald klimaresilient, sondern trotze auch der Biodiversitätskrise. Das Papier enthalte beispielsweise eine Regelung, dass mehr Totholz im Wald und auch 10 % Naturwaldentwicklung gewünscht sei. Nach passenden Orten werde aktuell noch gesucht. Es sei klar, dass man keine nordamerikanischen Bäume mehr wolle. Es entstehe eine Biozönose und man wandele den Nadelwald in Laubmischwald um. Man habe eine Steigerung der Holzvorräte, dadurch würden die Bestände klimaresilienter. Man habe mehr Widerstandskraft für Hitzeereignisse und Trockenheitsereignisse, wie man sie in den letzten Jahren erlebt habe. Das sei ein Leuchtturmprojekt für viele Kommunen in Deutschland. Er lobt den guten Dialog, auch interfraktionell, und bedankt sich bei der Verwaltung.
Ratsherr Kiemes (CDU)nimmt Bezug auf den Beitrag von Ratsherrn Nießen (Grüne) und gibt an, dass es auch einige Termine im Wald gegeben habe, bei denen sich die Waldbilder und Problematiken angesehen worden seien. Hierbei seien auch die Folgen des Klimawandels in Form von Hitze, Trockenheit und Stürmen sichtbar geworden und es sei die Aufgabe gewesen, ein Konzept zu finden, mit welchem man die Zukunft des „Öcher Bösch“ auch im Rahmen des Klimawandels sichere. Das sei nicht einfach, da es dafür keine Patentlösung gebe. Es sei sich auf eine Vielzahl von Maßnahmen geeinigt worden, mit denen man der Auffassung sei, dass man nun eine Strategie habe, auch in 50 bis 100 Jahren noch einen gesunden Wald zu haben. Ratsherr Kiemes bedankt sich bei der Verwaltung und bei den Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Er möchte hervorheben, dass dank der herausragenden Arbeit des Forstamtes und von Herrn Dr. Krämer und seinem Team in den letzten 20 Jahren eine Ausgangslage geschaffen worden sei, in der man nun diese verschärfenden Maßnahmen in Richtung Klimaschutz für den Wald angehen könne.
Ratsfrau Wolf (SPD)bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung, insbesondere bei dem Beigeordneten Heiko Thomas und Herrn Dr. Krämer (FB 36) und auch bei allen anderen Beteiligten für das gute Verfahren. Es sei ein wunderbares Papier entwickelt worden, welches festlege, wie man in den nächsten Jahren mit dem Wald umgehen wolle. Bei den Ortsterminen mit den Fachleuten sei es spannend gewesen, zu erfahren, wie komplex die Funktionen eines Waldes doch seien. Es habe von vorneherein ein klarer Konsens dazu geherrscht, dass alle den Aachener Wald nicht nur jetzt, sondern auch noch in 50 Jahren nutzen wollen. Und das bedeute, man müsse sich etwas bezüglich Borkenkäferbefall, Rindenproblematik, Dürreperioden und Stürmen überlegen. All das schädige den Wald und müsse angegangen werden. Sie bedankt sich nochmals und gehe davon aus, dass alle diesem Eckpunktepapier zustimmen werden.
Ratsherr Palm (AfD)betont, dass auch die AfD-Ratsgruppe dieses Strategiepapier unterstütze, auch wenn man hier namentlich nicht erwähnt sei. Er erinnere daran, dass die AfD-Ratsgruppe einer der ersten gewesen sei, die die Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung vorgetragen haben. Man habe dem Aachener Wald gegenüber in den nächsten Jahren eine große Verantwortung und müsse aufpassen, dass man nicht in Zeiten von leeren Kassen dazu geneigt sei, die Bäume, die es zu schützen gelte, zu verkaufen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, das Eckpunktepapier zur Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt das Eckpunktepapier zur Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald der Stadt Aachen.
Der Ratsantrag Nr. 208/18 der Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Die Zukunft, FDP und Die Linke gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass der Neubewertung der waldbaulichen Grundsätze
Durch den gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD, Zukunft, Linke und FDP vom 20.12.2021 wurde die Verwaltung mit der Überarbeitung der bisher gültigen waldbaulichen Grundsätze aus dem Jahre 1996 beauftragt. Hintergrund des Antrags sind die zahlreichen Schäden in Wäldern, die aufgrund des fortschreitenden Klimawandels zunehmend erkennbar werden sowie Biodiversitätsverluste.
Der Auftrag der Fraktionen ging mit dem Wunsch einher, die Nachhaltigkeitsstrategie für den kommunalen Wald der Stadt Aachen am so genannten „Lübecker Modell“ auszurichten. Zentrale Ziele einer nachhaltigen ökologischen, ökonomische und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung sind u.a. die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Stabilisierung des Wirtschaftswaldes für die regionale Nutzung (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben) qualitativ hochwertigen Holzes, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald.
Die Verwaltung hat den Antrag aufgegriffen und einen parteiübergreifenden Dialogprozess angestoßen, unter Beteilung von Mitgliedern des Umweltausschusses und von Vertretern der Umweltschutzverbände. Der Prozess hatte zum Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die unterschiedlichen Waldbewirtschaftungsmodelle zu informieren, diese vor Ort an konkreten Beispielen zu zeigen und einen parteiübergreifenden Konsens für die zukünftige Waldbewirtschaftung zu erwirken. Der Dialogprozess wurde auf breiter Basis geführt. Die Ergebnisse mündeten in dem hier vorliegenden Eckpunktepapier.
Bewirtschaftungsgrundsätze – rechtliche Rahmenbedingungen
Für Gemeindewälder gelten besondere Bewirtschaftungsgrundsätze. Die mit der Bewirtschaftung beauftragten Personen sind gem. §32 Landesforstgesetz (LFoG) verpflichtet, den Wald in all seinen Entwicklungsstadien vor Schäden (bspw. durch Insekten, Wild, Feuer, Starkwetterereignisse, Dürre) zu bewahren sowie die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu sichern und in besonderem Maße die Erholungswirkung für die Bevölkerung zu ermöglichen.
Überdies ist der Wald gemäß Gemeindeordnung NRW (§ 90 GO NRW) pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten.
Situation heute
Die Auswirkungen des Klimawandels nehmen in jüngster Zeit vehement zu. So haben extreme Hitze, Dürre, Sturm, Insekten und Pilze zu erkennbaren Schäden im Aachener Wald geführt. Betroffen sind in erster Linie naturferne Wälder. Aber auch standortheimische Waldökosysteme leiden unter den extremen Veränderungen. Unter anderem trocknen ältere Buchen in ihrer Krone zurück und verlieren an Vitalität, Eschen fallen aufgrund von Eschentriebsterben aus und die Rußrindenkrankheit beim Ahorn hat in Aachen Einzug gehalten.
Infolgedessen sind in den vergangenen Jahren in unserem naturschutzfachlich hochwertigen und vielseitigen Aachener Erholungswald durch außerplanmäßige Nutzungen zahlreiche Freiflächen entstanden, vor allem im Bereich von Nachkriegsaufforstungen (v.a. Fichtenwälder). Durch den fortschreitenden Klimawandel wird sich dieser Trend fortsetzen und die Arbeiten im Gemeindeforstamt mittelfristig dominieren. Die Startbedingungen für die natürliche Wiederbewaldung dieser Flächen sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von klassischen Sukzessionsstadien mit typischen Pionierbaumarten bis hin zu Flächen, auf denen erneut die Fichte dominiert. Dazwischen sind alle Mischformen vertreten. An manchen Orten bestimmen aber auch Adlerfarn- oder Brombeerbewuchs das Bild und verzögern über Jahre hinweg eine Wiederbewaldung.
Waldbauliche Anpassungen zur Stärkung der Klimaresilienz und der Biodiversität
Die oben dargelegten Auswirkungen des Klimawandels erfordern eine Überprüfung der bisherigen Bewirtschaftungsgrundsätze im Sinne einer weiteren Stärkung der Resilienz und der Förderung der Biodiversität.
Die Stadt Aachen orientiert sich dabei an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen (z. B. zu eintretenden Klimaszenarien, zur Resilienz heimischer Waldökosysteme oder zu Schaderregern an heimischen Baumarten) und passt diese Vorgabe bei Bedarf an.
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wurden die nachfolgenden waldbaulichen Grundsätze entwickelt:
- Mehr Naturwaldentwicklungsflächen: Der Anteil nicht bewirtschafteter Waldflächen wird auf mindestens 10 % der Waldfläche erhöht.[1] Diese Wälder sollen sich langfristig zu Naturwäldern entwickeln. Der Nutzungsverzicht auf diesen Flächen wird rechtlich gesichert.
- Mehr Totholz: Das städtische Biotop- und Totholzkonzept ist integraler Bestandteil der städtischen Biodiversitätsstrategie. Totholz gilt als „Urwaldelement“ in unseren Wirtschaftswäldern und bietet Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Erhöhung des Totholzanteils bleibt daher ein wichtiges Ziel unserer Waldwirtschaft. Dabei wird die im FSC-Standard verwendete Formulierung von „durchschnittlich zehn Biotopbäume je Hektar“ erweitert durch die Formulierung „durchschnittlich zehn Prozent der oberirdischen Baummasse je Hektar, bezogen auf die Strukturelemente Biotopbäume und Totholz“.
- Erhöhung des Laubwaldanteils / beschleunigte Umwandlung des Nadelwaldes: Die vordringlichste und herausforderndste Aufgabe für die Stadt Aachen stellt die Umwandlung von Fichtenwäldern in klimastabile Laub- und Laubmischwälder dar.
Geeignete waldbauliche Mittel zur Erhöhung des Laubwaldanteils sind u.a.:
der Voranbau von schattenertragenden, vorwiegend heimischen Baumarten (z. B. Rotbuche)
die Förderung von Laubbäumen in Nadelholz-Laubholz-Mischbeständen durch Pflegeeingriffe in allen Altersstadien (z. B. Jungbestandspflege, Durchforstung)
die Wiederaufforstung von Freiflächen mit Laubbäumen[2], sofern in der Folgegeneration eine Dominanz von Nadelbäumen zu erwarten ist (s. hierzu auch Punkt 7).
Um diese Waldumwandlung in einem kürzeren Zeitraum abzuschließen, soll die Nutzung von Fichtenwäldern unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis intensiviert werden.
- Weitere Steigerung des Laubholzvorrates: Die Holzvorräte unserer Laubwälder sollen entgegen einer zuwachsoptimierten Vorratshaltung weiter steigen. Die Nutzung von Laubholz soll daher im zehnjährigen Mittel 40 % des Zuwachses nicht überschreiten.
Diese Festsetzung soll spätestens nach 20 Jahren überprüft und auf Basis der gesammelten Erfahrungen angepasst werden.
- Buchenwaldbewirtschaftung nach dem „Lübecker Modell“: Buchenwaldkomplexe mit einem Buchenanteil von über 80 Prozent werden trotz der zu erwartenden Risiken für die Rotbuche zukünftig in Anlehnung an das Lübecker Modell bewirtschaftet. Kennzeichnend für diese Art der extensiven Waldbewirtschaftung ist unter anderem der Nutzungsverzicht in der so genannten Qualifizierungsphase (bis ca. 20 cm Brusthöhendurchmesser) und der Phase der Vorratsanreicherung (ab ca. 40 cm Brusthöhendurchmesser).
In Mischbeständen sollen – in Anlehnung an das Konzept des adaptiven Waldmanagements – trockenheitsertragende, heimische Mischbaumarten (z. B. Stiel- und Traubeneiche) gefördert und damit erhalten werden.
- Einzelstammentnahme im Laubwald: Zur Entwicklung dauerwaldartiger Strukturen werden in Laubwäldern hiebsreife Bäume einzelstammweise in Form einer Zieldurchmesserernte genutzt (synonym: Zielstärkennutzung).
Bei der Holzernte ist besonderer Wert auf den Erhalt von Biotopbäumen und stehendes Totholz zu legen. - Naturverjüngung „first“: Die Naturverjüngung hat grundsätzlich Vorrang vor der Pflanzung. Stellt sich innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist kein Wald ein, sind Freiflächen vorwiegend mit heimischen und nach heutigem Kenntnisstand klimaresilienten Baumarten aufzuforsten. Dabei ist der natürlichen Sukzession Raum zu geben.
Außerdem soll, wo möglich und sinnvoll, auf die Saat und die Nutzung heimischer Wildlinge zurückgegriffen werden. Diese Verjüngungsverfahren ermöglichen eine noch bessere Anpassung der Baumarten an ihren jeweiligen Standort und tragen zum Erhalt der genetischen Vielfalt bei. Die Kulturen sind im erforderlichen Umfang (Minimumprinzip) durch Kultursicherungsmaßnahmen zu erhalten.
Die Einbringung von nicht heimischen Baumarten aus dem europäischen Raum ist mit einem Anteil von bis zu fünf Prozent auf bisher nicht mit standortgerechten Baumarten bestockten Flächen möglich und unterstützt den Aufbau klimaresilienter Wälder.
- Verbesserter Bodenschutz: Dem Schutz des Bodens räumt die Stadt Aachen einen hohen Stellenwert ein. Diesem Ziel wird einerseits durch eine weitere Extensivierung der Befahrung entsprochen, andererseits durch die verstärkte Ausnutzung technischer Möglichkeiten (bspw. Moorbänder auf Forwardern, Seiltechniken). Des Weiteren besteht die Absicht, den Einsatz von Rückpferden auszudehnen.
- Bejagung erforderlich: Zum Erhalt und zur Weiterentwicklung eines klimastabilen Waldbestandes ist eine den Biotopkapazitäten angepasste Wilddichte unabdingbar. Diese ist durch geeignete Jagdmethoden sicherzustellen.
[1] Die Festlegung der Auswahlkriterien sowie die Identifizierung konkreter Flächen erfolgt in einem separaten Schritt.
Der Nutzungsverzicht macht eine außerordentliche Abschreibung des Anlagevermögens i.H.v. 0,35 Euro/m² für den Aufwuchs und 0,23 Euro/m² für den Grund und Boden erforderlich, letzteres sofern noch kein Schutzstatus existiert.
[2] Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 120557
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=120557
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-05-30 FB 36_0295_WP18 Eckpunktepapier zur SAO.pdf
19.11.2024
156.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 23.08.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:55