27. September 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 23Öffentlich

Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft

FB 11/0147/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) regt an, die Ausschreibungstexte zu überarbeiten und somit die Stellenangebote attraktiver zu gestalten. Insbesondere sollte die Aufgabenbeschreibung erweitert und die Herausforderungen und Prozesse der Stadt näher umschrieben werden.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dem Text der Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Anlage) zu zustimmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschließt der Rat der Stadt, dem Text der Ausschreibung der Stelle der*des Beigeordneten fürWohnen, Soziales und Wirtschaft (Anlage) zu zustimmen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ablauf des 31.05.2024 wird der Beigeordnete für Wohnen, Soziales und Wirtschaft, Herr Prof. Dr. Sickingin den Ruhestand treten.Die Beigeordnetenstelle soll unmittelbar im Anschluss ab dem 01.06.2024 nachbesetzt werden.

Die Stelle wird – wie bisher -nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRWausgeschrieben.

Die Besoldung richtet sich nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO - ) für das Land NRW.

Nach § 2 Abs. 3 EingrVO sind Beigeordnete einer Gemeinde in der Größenklasse von 250.001 bis 500.000 Einwohner*innen der Besoldungsgruppe B 5/B 6 zuzuordnen.

Für die Eingruppierung der Ämter nach den §§ 2 und 3 ist die jeweils aktuelle vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) veröffentlichte Einwohner*innenzahl maßgebend (§ 7 Abs. 1 EingrVO). Nach der aktuellen Veröffentlichung beträgt die Einwohner*innenzahl zum 31. Dezember 2022 für die Stadt Aachen 252.136.

Nach § 2 Abs. 4 EingrVO dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt nur in Anspruch nehmen,

wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse

nach der Tabelle des Absatzes 3 überschritten hat oder der*die Wahlbeamte*in in

dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat.

Diese Voraussetzungen zur Nutzung der Höchstbesoldungsgruppe nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW liegen im Falle dieser Neubesetzung nicht vor.

Der Geschäftskreis der Dezernate bleibt unverändert.

Es ist vorgesehen, den Ausschreibungstext in folgenden Medien zu veröffentlichen:

  • Karriereseite Stadt Aachen
  • Internet-Job-Börsen
  • Aachener Tageszeitungen (Erscheinungstag Samstag)
  • Überregionale Zeitung Frankfurter Allgemeine oder Die Zeit
  • Fachzeitschrift

Die Veröffentlichung in den Printmedien erfolgt aus Kostengründen in gekürzter Fassung mit Hinweis

auf den Volltext auf der Karriereseite Stadt Aachen. Es wird vorgeschlagen, eine Bewerbungsfrist von

sechs Wochen einzuräumen.

Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren durch eine externe Unternehmensberatung begleiten zu

lassen. Nach bisherigen Erfahrungen ist für diese Dienstleistung mit Gesamtkosten von etwa 40.000 €

zu rechnen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungenergeben sich ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe dergesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt. Die finanziellen

Aufwendungen zur Durchführung der Stellenausschreibungund des Stellenbesetzungsverfahrens sind in den Erläuterungen dargestellt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-20 FB 11_0147_WP18 Ausschreibung der St SAO.pdf

19.11.2024

211.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 23
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 27.09.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:11