Erweiterung des Kreises der Aachen-Pass-BerechtigtenRatsantrag Nr. 332/18 der Fraktion Die Linke. „Kreis der Aachen-Pass-Empfänger*innen erweitern“
FB 56/0315/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Deumens (Die Linke) teilt mit, dass der Ausschuss für Soziales und Integration und Demographie in seiner Sitzung am 28.09.2023 einstimmig beschlossen habe, dem Rat den Beschluss der Richtlinien zur Ausstellung des Aachen-Passes zu empfehlen. Aus Sicht des Ausschusses sei es wichtig, den Aachen-Pass auch für die ca. 6.000 Wohngeldempfänger*innen anzubieten, damit auch diese die Vorteile nutzen können. Bereits im Juni sei die Angelegenheit im Sozialausschuss beraten worden und durch die Vorlage sei aufgezeigt worden, dass der Pass nur durch sehr wenige Menschen genutzt wird. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass man nicht nur den Personenkreis erweitern müsse, sondern den Aachen-Pass auch attraktiver gestalten und die Werbung ausweiten sollte. Die Verwaltung sei entsprechend beauftragt worden und er möchte sich dafür bedanken, dass diese sofort gehandelt hat und in Gespräche und Ideenfindungen eingestiegen ist. So soll der Aachen-Pass zukünftig beispielsweise durch einen Info-Flyer, in den sozialen Medien sowie Werbung in Bussen sichtbarer werden. Der Pass selbst soll sich optisch weiter entwickeln und zukünftig in Kartenform ausgegeben werden. Viele Maßnahmen werden derzeit noch geprüft, andere befinden sich bereits in der Entwicklung und voraussichtlich können zu Beginn des neuen Jahres die ersten Ideen umgesetzt werden.
Ratsfrau Braun (GRÜNE) schließt sich den Worten ihres Vorredners an. Im Namen der Fraktion Die Grünen bedankt sie sich bei der Fraktion Die Linke, die dieses Thema durch ihren Antrag noch einmal aufgegriffen hat. Der Aachen-Pass sei ein wichtiges Instrument, um den Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft besser zu ermöglichen. Hierbei sei es wünschenswert, dass der Kreis der Empfänger*innen erweitert wird und die Berechtigten möglichst einfach in den Bezug des Passes kommen, wie zum Beispiel durch die Möglichkeit der Online-Beantragung.
Ratsfrau Dr. Oidtmann (SPD) spricht der Fraktion Die Linke ebenfalls ihren Dank für den Antrag aus. Auch die SPD-Fraktion unterstütze ausdrücklich die Erweiterung desantragsberechtigten Personenkreises und freue sich auf die Maßnahmen der Verwaltung zur Steigerung der Attraktivität des Aachen-Passes.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 08.11.2023.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke. beantragt mit Ratsantrag vom 02.02.2023 die Erweiterung des Personenkreises der Aachen-Pass-Empfänger*innen.
In seiner Sitzung vom 15.06.2023 beauftragte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine Erweiterung des Personenkreises um die Gruppe der Wohngeldberechtigten hätte, wenn diese einen Aachen-Pass erhalten würden. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, wie die Nutzung des Aachen-Passes attraktiviert werden kann.
Erweiterung der Berechtigten
Der aktuelle Personenkreis der Aachen-Pass-Berechtigten von ca. 40.000 Personen umfasst insbesondere Transferleistungsempfänger und Personen mit einer Behinderung. Derzeit beziehen ca. 18.000 Personen in Aachen Wohngeld. Ein großer Teil dieser Personen hat bereits auf Grund des Bezugs von Kinderzuschlag einen Anspruch auf den Aachen-Pass. Es verbleiben ca. 6.000 Personen, die durch die Erweiterung des Personenkreises zusätzlich einen Anspruch auf den Aachen-Pass hätten (Berechnung siehe Anlage 1).
Die Einbeziehung der Wohngeldempfänger in den berechtigten Personenkreis würde eine Erweiterung um 15 % bedeuten. Durch die Nutzung des Aachen-Passes in städtischen Einrichtungen entstehen aktuell durch die gewährten Vergünstigungen Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 42.500 Euro (Anlage 2). Die Berechnung ist jedoch ungenau, da in einigen Bereichen die Mindereinnahmen nicht ermittelt werden können (z.B. Schwimmhallen). Andererseits kann vermutet werden, dass viele Aachen-Pass-Besitzer die städtischen Angebote ohne die eingeräumte Ermäßigung überhaupt nicht nutzen würden.Unter Berücksichtigung des geschätzten Gesamtbetrages von ca. 42.500 Euro bedeutet eine Steigerung um 15 % zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich ca. 6.400 Euro.
Die Ausgabe des Aachen-Passes für Wohngeldempfänger würde nur auf Antrag durch den Bürgerservice erfolgen. Hier entstehen nur im Einzelfall zusätzliche Portokosten.
Auf Grund dessen schlägt die Verwaltung vor, den Personenkreis der Aachen-Pass-Berechtigten um die Wohngeldberechtigten zu erweitern. Um dies umzusetzen, ist § 1 der Richtlinien zum Aachen-Pass entsprechend zu ergänzen.
§ 1
Anspruchsberechtigter Personenkreis
(1)Einen Aachen-Pass erhalten in Aachen wohnende Personen,
- die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind,
- deren Rundfunkbeitrag aus gesundheitlichen Gründen auf ein Drittel ermäßigt ist,
- die dem Grunde nach eine der beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllen (Personen, die nicht zur Entrichtung eines Rundfunkbeitrags verpflichtet sind, weil an ihrer Stelle ein anderer Wohnungsinhaber als Beitragsschuldner in Anspruch genommen wird, oder weil sie nicht in einer Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages leben)
- die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen,
- die wirtschaftliche Jungendhilfe nach § 39 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) erhalten
- die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten
sowie ihre mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragte die Verwaltung außerdem zu prüfen, wie die Nutzung des Aachen-Passes attraktiviert werden kann. Hierzu wurden bereits erste Gespräche mit dem Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing geführt. Unterschiedliche Werbeformate Formate werden derzeit geprüft. Zum Beispiel Infoflyer, die den Aachen-Pass-Berechtigten zugesandt werden, Informationen über das Internet und die Sozialen-Medien. Aber auch Werbung in den Bussen der ASEAG und City-Light-Poster. Außerdem wird geprüft, wie das Design des Aachen-Passes verbessert werden kann. Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
In den Folgejahren ist mit Mindereinnahmen von mindestens 6.400 Euro zu rechnen. Erläuterung siehe Text.
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 122342
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=122342
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-09-11 FB 56_0315_WP18 Erweiterung des Krei SAO.pdf
6.11.2024
791.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 08.11.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:28