Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
FB 61/0787/WP18 · Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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Bürgermeister Plum (SPD) berichtet in seiner Funktion als stellvertretender Planungsausschussvorsitzender. In der Ausschusssitzung habe eine rege Diskussion zu dieser Angelegenheit stattgefunden, in der alle Punkte gegeneinander abgewogen wurden und man habe einen Hinweis zu dem Angebotsbebauungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Er selbst habe im Rahmen der Diskussion festgestellt, dass sich die in dem Bebauungsplan festgestellten Gebäudehöhen nicht nach den Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer richten, sondern dass diese unabhängig davon festgesetzt wurden. Dies sei bedeutend für die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes. Er weist darauf hin, dass insgesamt noch 3 Fragen offen geblieben seien, die in der heutigen Ratssitzung geklärt werden müssten. Hier handele es sich um einen Antrag zu den Gebäudehöhen, des Gebietes selbst und den angrenzenden Gebieten. Weiterhin habe es noch einige zu klärende Punkte zu dem städtebaulichen Vertrag gegeben. So sollte ein städtebaulicher Vertrag beispielsweise nur mit einer GbR geschlossen werden, in dem die Namen jederzeit austauschbar seien. Er bittet die Verwaltung um Beantwortung der noch offenen Fragen.
Beigeordnete Burgdorff nimmt Stellung zu den im Planungsausschuss aufgeworfenen Fragen. Zuerst möchte sie die Frage beantworten, ob der Vertragspartner zu einer eingetragenen Rechtsform gebeten werden kann oder ob man das zu einer Bedingung machen könne. Dies sei im § 11 BauGB grundsätzlich nicht so vorgesehen. Die Verwaltung könne bitten, aber es sei nicht notwendig, dass der Vorhabenträger formell eine GbR gründe. Sie werde allerdings noch einmal mit den Baugemeinschaften Kontakt aufnehmen und dort deutlich darauf hinweisen, dass dies eine Bitte des Rates der Stadt Aachen sei, in der Hoffnung, dass der Bitte nachgekommen werde. Rechtlich habe man ansonsten keine Handhabe. Bezüglich der Frage, ob es die Möglichkeit zur Festlegung einer Realisierungsfrist gebe, teilt sie mit, dass man dies grundsätzlich im städtebaulichen Vertrag machen könne. Diese Frist sei jedoch im Rechts- und Streitfall wirkungslos, da auch das wiederum in einem Angebotsbebauungsplan nicht abschließend zu regeln sei. Im Folgenden möchte sie auf die Bitte eingehen, die Position der Unteren Denkmalbehörde (UDB) darzustellen. Sie möchte nicht verhehlen, dass die UDB nicht mit zu diesem Entwurf kommentiert habe, sondern zu einem Vorentwurf zum Jahr 2020. Sie habe durchaus adressiert, dass die Höhen aus denkmalpflegerischer Perspektive nicht akzeptabel seien, aber nicht das Denkmal in seinem Wert selber gefährden, sondern einfach nicht angemessen seien und auch das Heranrücken an die Grundstücke nicht angemessen sei. Daraus habe sich dann eine Weiterentwicklung des Bebauungsplans, so wie er jetzt vorliege, entwickelt. Die Gebäude seien weiter abgerückt, in der Höhe haben sie sich allerdings nicht verändert, sodass die UDB weiterhin nicht zufrieden sei mit dieser Entwicklung, jedoch auch selber keine weitere Stellungnahme mehr formuliert habe. Die Verwaltung schlage vor, unter Berücksichtigung dieses ersten Schrittes, der Anpassung der Nähe zum Branderhof und des nächsten erweiterten Schrittes, die Wohnungsbelange und auch die Wohnraumknappheit in Aachen in der Abwägung als bedeutsamer abzuwägen. Dies sei der Abwägungsvorschlag der Verwaltung, der Prozess obliege am Ende natürlich dem Rat. Bezüglich der detaillierten Begründung zu den notwendigen Höhenentwicklungen könne nach erfolgter Prüfung und Durchsicht durch die Verwaltung kein Fehler bei der Darstellung festgestellt werden. Hinsichtlich der Bitte bei der weiteren Hochbauplanung, ob nicht ein Staffelgeschoss anstatt eines Folgegeschosses zulässig sei, schlage die Verwaltung vor, die Baugruppen engmaschig durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen zu begleiten, welches ein durch den Rat begründetes Instrument sei. Eine generelle Veränderung der Höhe würde voraussichtlich eine weitere Offenlage zur Folge haben.
Ratsherr Baal (CDU) führt zu Beginn aus, dass die CDU-Fraktion den Satzungsbeschluss im Planungsausschuss nicht empfohlen habe und diesem auch in der heutigen Sitzung nicht zustimmen werde. Hierzu möchte er im Folgenden eine ausführliche Begründung geben. Er bedankt sich bei Bürgermeister Plum für die gut geführte Diskussion im Planungsausschuss, die dazu geführt habe, dass die Probleme nun benannt werden können. Bei dem Bebauungsplan 956 Branderhofer Weg/ Am Römerhof handele es sich um eine städtische Fläche mit Vorgeschichte. Diese sei früher als Reithof genutzt worden und wurde dann vor gut 10 Jahren von dem Reitverein Aachen als Pächterin aufgegeben. Früh bestand Einigkeit darüber, dass die Fläche, die im Flächennutzungsplan als allgemeines Siedlungsgebiet ausgewiesen sei, durchaus für eine Wohnbebauung geeignet sei. Es gebe zwei Merkmale, durch die sich die Fläche deutlich von anderen Flächen unterscheide. Dies sei zum einen der denkmalgeschützte Hof und zum anderen die Topographie. Im denkmalgeschützten Gutshof sei zwischenzeitlich die Doppelscheune saniert und durch einen Anbau ergänzt worden. Diese werde nun als Kindergarten genutzt und sei somit für die Öffentlichkeit zugänglich. Weitere Teile des Hofes werden von einer Nachbarschaftsinitiative getragen und seien somit auch für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich. Im Jahr 2020 sei durch das Land NRW ein Zuschussbescheid erlassen worden, durch den es dem Verein möglich gewesen sei, die Sanierung über Landesmittel zu finanzieren. Im Folgenden erläutert der Redner ausführlich die topographischen Gegebenheiten und weist auf die Problematik der Höhenentwicklung im Hinblick auf die geplante Bebauung hin. Man könne zwar erkennen, dass der Planersteller sich Mühe gegeben habe, sich an die gegebenen Höhen anzugleichen, dies habe er jedoch in keinem Fall getan, sondern sei immer darüber hinweg gegangen und habe in Kauf genommen, dass er zusätzliche Höhe noch oben aufsattelt. Dies führe zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan ein massives Höhenproblem habe. Bereits bei der Offenlage habe die CDU-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Höhen sauber ausgearbeitet und dargestellt werden müssen und auch mit der Anwohnerschaft zu diskutieren seien. Diesbezüglich sei jedoch keine Verbesserung im vorliegenden Bebauungsplan ersichtlich. Beigeordnete Burgdorff habe vorgeschlagen, die Problematik mit Staffelgeschossen zu lösen, dies sei jedoch hinfällig, wenn in der heutigen Sitzung der Satzungsbeschluss gefasst werde. Aufgrund der vorgenannten Problematiken habe der Planungsausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Bebauungsplan nicht zu verabschieden. Stattdessen solle er zurückgenommen, überarbeitet und dann rechtssicher nach einer neuen Offenlage beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die Satzung frühestens in anderthalb Jahren beschlossen werden könne. Sollte die Satzung in der vorliegenden Form beschlossen werden, sei jedoch davon auszugehen, dass der Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht beklagt werde und ein mehrjähriges Klageverfahren nach sich ziehen werde. Diese Entscheidung sei durch die Ratsmitglieder in der heutigen Sitzung abzuwägen, wobei die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass man den Plan überarbeiten und keinen Rechtsstreit provozieren sollte.
Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen werde. Die Fraktion spreche sich grundsätzlich für Wohnungsbau, öffentlich geförderten Wohnungsbau und den Quotenbeschluss von 40% gefördertem Wohnungsbau aus, habe jedoch aufgrund der vorliegenden und bereits durch Ratsherrn Ball ausführlich erläuterten Problematiken, eine Abwägung getroffen.
Ratsherr Beus (Die Linke) führt aus, dass die Fraktion Die Linke dem Bebauungsplan zustimmen werde, da die Nutzung der Freifläche aus ihrer Sicht gut vorbereitet und auch in der Intensität der Nutzung für die heutigen Herausforderungen des Wohnungsbausangemessensei. Die wenigen Flächen, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, müssen in einer gewissen Intensität genutzt werden und dies geschehe im vorliegenden Fall verträglich. Bezüglich der Beklagbarkeit weist er darauf hin, dass jeder Bebauungsplan grundsätzlich beklagbar sei. Man sollte aber alle Bauvorhaben mit Realisierungschance nach vorne bringen.
Ratsherr Allemand (DIE Zukunft) berichtet, dass auch in der Fraktion DIE Zukunft kontrovers in dieser Angelegenheit diskutiert worden sei und man hier abwägen müsse zwischen den Interessen der anliegenden Anwohner und dem Ziel von Schaffung von Wohnraum. Die Fraktion DIE Zukunft spreche sich für den Satzungsentwurf aus, kritisiere allerdings, dass die Fassadenbegrünung nicht mehr Bestandteil der Satzung sei. In der heutigen Zeit der Klimaanpassung sollte dies zunehmend gefördert werden.
Bürgermeister Plum (SPD) gibt an, dass für die SPD-Fraktion die Wohnraumschaffung von elementarer Bedeutung sei und sie dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen werde, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Verfahren bereits seit dem Jahr 2014 laufe und man das volle Vertrauen in die Verwaltung setze. Er stimmt der Aussage von Ratsherrn Beus zu, dass ein Klageverfahren zu einem Bebauungsplan nie ausgeschlossen werden könne. Abschließend teilt er mit, dass auch im Planungsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD beschlossen worden sei.
Ratsherr Schaadt (GRÜNE) betont die Bedeutung des Projektes für die Stadt Aachen, in dem nicht nur knapper Wohnraum herrsche, sondern auch das Bauland knapp wäre. Aus diesem Grund sei man dazu gezwungen, den Innenraum zu verdichten und das vorliegende Projekt sei ein solches Projekt der Innenraumverdichtung. Man rücke respektvoll von dem Denkmal ab und öffne die Sichtachsen, um dem Denkmalschutz Genüge zu leisten. In gewisser Weise habe dies auch maßgeblich dazu beigetragen, die Höhenentwicklung der Gebäude zu beeinflussen. Im Planungsausschuss habe man in den letzten Jahren die Entwicklung dieser Baumaßnahme sehr einstimmig unterstützt und er bedaure, dass die Opposition nun von diesem Weg abweiche und Bedenken äußere. Das Grundstück sei einer Konzeptvergabe unterzogen worden, wobei die schlauste und innovativste Wohnform gesucht und gefunden worden sei. Das Grundstück werde in Erbpacht vergeben, man werde einen großen Anteil an öffentlich-gefördertem Wohnungsbau, eine ökologische Bauweise und ein Mobilitätskonzept haben. Aus Sicht der Stadt Aachen sei somit alles richtig gemacht worden und somit stimme die Fraktion Die Grünen dem heutigen Beschlussvorschlag zu. Abschließend nimmt Ratsherr Schaadt detailliert Stellung zu den topografischen Ausführungen von Ratsherrn Baal und widerspricht ihm in verschiedenen Punkten.
Ratsfrau Lürken (CDU) befürwortet die sachliche und kriterienorientierte Diskussion zu diesem Thema. Es sei bekannt, dass jeder Bebauungsplan justiziabel sei, aber die CDU-Fraktion vermeide den Beschluss von Bebauungsplänen, wenn sie befürchtet, dass diese nicht rechtssicher seien. Die Aussage von Bürgermeister Plum, dass die Wohnraumschaffung über allem stehe und man dies als Kriterium für die Abwägung heranziehe, erachte sie als bedenklich, auch wenn man sich in der Sache einig sei. Sie plädiert an die Mehrheitsfraktion, dass es nicht schaden könne, eine erneute Prüfung und Überarbeitung in der Angelegenheit vorzunehmen.
Ratsherr Baal (CDU) verweist auf den Beschluss zum Bebauungsplan Karl-Kuck-Straße in der letzten Ratssitzung. Hierbei handele es sich auch um ein städtisches Grundstück und die Beratung sei nach wenigen Minuten abgeschlossen gewesen. Dies zeigt, dass es auch anders möglich sei, wobei hier auch kein Rechtsstreit zu erwarten sei. Die Begründung von Bürgermeister Plum, dass das vorliegende Verfahren bereits seit 2014 laufe, sei keine richtige Abwägung. Die vorgenannten Zweifel sprechen für die Rücknahme und erneute Überarbeitung des Bebauungsplanes.
Ratsherr Palm (AfD) meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die von Ratsherrn Baal konkret vorgebrachten Bedenken nicht von der Hand zu weisen seien. Wenn die Möglichkeit bestehe, moderate Änderungen herbeizuführen, ohne möglicherweise in einen Rechtsstreit zu geraten, sollte man dies annehmen. Es gehe nicht nur um die rechtlichen Bedenken bezüglich der Höhe, sondern auch um das eingelegte Veto der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie die Befindlichkeiten der Anwohner. Er gehe davon aus, dass die Mehrheit der Aachener Bürgerschaft dem Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung auch nicht folgen würde. Aus den vorgenannten Gründen werde die AfD-Ratsgruppe, wie auch bereits im Planungsausschuss, nicht zustimmen.
Ratsherr Servos (SPD) möchte darauf hinweisen, dass die verschiedenen Eingaben und unterschiedlichen Kritikpunkte von verschiedenen Institutionen sauber abgewogen wurden. Auch die heutige, ausgiebige Diskussion, die Debatte im Planungsausschuss sowie der gestellte Fragenkatalog an die Verwaltung seien Zeichen für eine umfangreiche und nachhaltige Abwägung. Dass eine solche Abwägung immer zu unterschiedlichen Ergebnissen führe, sei keine Seltenheit, dies sei Demokratie.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeisterin Keupen über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat beschließt weiterhin den Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Branderhofer Weg, Forster Weg, In den Zwanzigmorgen, Am Römerhof und Am Branderhof gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/1062/WP16 - Programmberatung
FB 61/1138/WP16 - Programmberatung
- Beschluss über eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
FB 61/1267/WP17 - Erneute Programmberatung
- Beschluss über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
FB 61/0035/WP18 - Vorstellung der überarbeiteten städtebaulichen Konzeption
FB 61/0488/WP18-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
-Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/0759/WP18 - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage
- Planungsanlass:
Im Bereich zwischen Branderhofer Weg, Forster Weg, In den Zwanzigmorgen, Am Römerhof und Am Branderhof soll die denkmalgeschützte Anlage des Brander Hofs eine Umnutzung erfahren sowie die angrenzenden Freiflächen neu entwickelt und für eine Neubebauung bereitgestellt werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungenfür die Entwicklung eines Wohngebiets zu schaffenwird ein Bebauungsplan der Innenentwicklungim beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch(BauGB)aufgestellt.
- Programmberatungen und frühzeitige Beteiligung
Der Planungsausschuss hat die Verwaltung hierzu in seiner Sitzung am 06.03.2014 mit der Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - beauftragt mit der Maßgabe, Variante 1 nicht weiter zu verfolgen, sondern stattdessen eine zusätzliche Variante mit einer weitergehenden Freistellung des denkmalgeschützten Branderhofs zu erarbeiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 02.04.2014 abgesetzt.
Am 15.05.2014 fasste der Planungsausschuss in einer erneuten Programmberatung den Beschluss, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Branderhofer Weg, Forster Weg, Am Römerhof und AmBrander Hofeinen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGBzu erarbeiten und eine Bürgerbeteiligung mit den Varianten 2 und 3 durchzuführen, für Variante 2 mit den Festsetzungen für die Grundstücke an der Straße In den Zwanzigmorgen, dass sowohl Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung als auch Doppelhäuser möglich sind.
Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Vorlage am 11.06.2014 zurückgestellt hatte, schloss sie sich in ihrer Sitzung am 27.08.2014 diesem erweiterten Beschluss an.
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger*innen in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren. Die frühzeitige Bürgerinformation fand in der Zeit vom 29.09. – 10.10.2014 statt und wurde durch eine Anhörungsveranstaltung am 30.09.2014 ergänzt.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Behörden um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die erste frühzeitige Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 29.09. bis 03.11.2014 statt.
Nach Überarbeitung der städtebaulichen Konzeption fasste der Planungsausschuss am 05.09.2019 erneut den Beschluss, die Verwaltung zubeauftragen, für das Gebietzwischen Branderhofer Weg, Forster Weg, In den Zwanzigmorgen, AmRömerhof und Am Branderhofeinen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitteschloss sich diesem Beschluss an.
Im Rahmen der zweiten frühzeitigen Beteiligung erhielten die Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die überarbeitete Planung zu informieren und sich zu dieser zu äußern. Die Beteiligung fand in der Zeit vom 14.10.2019 - 15.11.2019 statt, außerdem wegen der konkreter werdenden Planung der Bau- und Wohngruppen ein Planungsworkshop am 26.08.2020.
Die zweite frühzeitige Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 14.10. bis 15.11.2019 statt.
Der Planungsausschuss beauftragte am 14.01.2021 die Verwaltung mit der Anpassung der vorgestellten Konzeption in einigen Punkten und mit der Weiterführung der Planung auf dieser Grundlage.
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss sowie öffentliche Auslegung
Der Planungsausschussnahm in der Sitzung am 03.11.2022 den Bericht der Verwaltung, in dem sie die überarbeitetenEntwürfe vorstellte, zur Kenntnis.
DieBezirksvertretung Aachen-Mitteempfahlam 07.12.2022 dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.Darüber hinaus empfahl sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.956-Branderhofer Weg / Am Römerhof-in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Dieser Empfehlungentsprach der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2022 und fasste einen entsprechenden Beschluss. Darüber hinaus empfahl auch der Planungsausschuss dem Ratnach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Die Offenlage, der ein Dialogtag vorgeschaltet war, um sich sehr zielgerichtet zur Planung äußern zu können, fand in der Zeit vom 16.01. – 17.02.2023statt.Die Pläne konnten im Verwaltungsgebäude am Marschiertor und im Internet eingesehen werden.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
- Durchführungsvertrag
Zur Sicherung der der Verwirklichung des Bebauungsplanes wird zum Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
- Erbbaurechtsverträge und privatrechtliche Sicherung verschiedener Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
Die Erbbaurechtsverträge, mit deren Unterzeichnung die Baugruppen über die Grundstücke verfügen werden, werden aktuell abgestimmt und nach Satzungsbeschluss abgeschlossen. Das von der Siedlungsgemeinschaft und dem Verein Gut!Branderhof e.V. entwickelte und mit der Verwaltung abgestimmte alternative Mobilitätskonzept soll nach Satzungsbeschluss privatrechtlich gesichert werden.
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfahl dem Rat am 18.10.2023, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr.956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss empfahl in seiner Sitzung am 19.10.2023 dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr.956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 122343
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=122343
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-10-13 FB 61_0787_WP18 Bebauungsplan Nr. 95 sao
6.11.2024
7.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 08.11.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:28