8. November 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 3Öffentlich

Wiederwahl von Herrn Dr. Markus Kremer für das Dezernat Personal, Feuerwehr und Sport (Dez V)

FB 11/0152/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nachdem Beigeordneter Dr. Kremer den Ratssaal verlassen hat, lässt die Oberbürgermeisterin Keupen über den Beschluss abstimmen.

Nach erfolgter Beschlussfassung wird Beigeordneter Dr. Kremer wieder in den Ratssaal gebeten. Oberbürgermeisterin Keupen gratuliert zur einstimmigen Wiederwahl.

Beigeordneter Dr. Kremer nimmt die Wahl an und bedankt sich für den entgegengebrachten Vertrauensvorschuss. Er habe es keine Sekunde bereut, vor acht Jahren zur Stadt Aachen gewechselt zu sein und empfinde es als Privileg, an mitentscheidender Stelle die Stadt mitgestalten zu dürfen.

Beschluss

Herr Dr. Markus Kremer wird einstimmig mit Wirkung vom 01.04.2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat Personal, Feuerwehr und Sport (Dez. V) der Stadt Aachen wiedergewählt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Herr Dr. Markus Kremer wird mit Wirkung vom 01.04.2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat Personal, Feuerwehr und Sport (Dez. V) der Stadt Aachen wiedergewählt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Herr Dr. Markus Kremer wurde zum 01.04.2016 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten gewählt. Die achtjährige Amtszeit von Herrn Dr. Kremer als Beigeordneter für das Dezernat Personal, Feuerwehr und Sport endet mit Ablauf des 31.03.2024.

§ 71 Abs. 5 GO NRW regelt die Wiederwahl der Beigeordnetenundverpflichtet hauptamtliche Beigeordnete, eine erste (und zweite) Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden. Über die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit der/des Beigeordneten entschieden werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederwahl von Herrn Dr. Kremer liegen vor.

Hinsichtlich der Eingruppierung von Herrn Dr. Kremerrichtet sich die Besoldung nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO - ) für das Land NRW.

Herr Dr. Kremer ist derzeit aufgrund des § 2 Abs. 4 Eingruppierungsverordnung (EingrVO) 1. Alternative unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben in der Höchstbesoldungsgruppe B 5 LBesO B eingruppiert.

Weitergehende Eingruppierungsmöglichkeiten können sich in Abhängigkeit von der gestiegenen Einwohner*innenzahl und aufgrund der Änderung des § 7 EingrVO für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit ergeben.
Hierüber wird in der Sitzung am 13.12.2023 informiert und weitere Vorlagen eingebracht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Ab dem Zeitpunkt der zweiten Amtszeit in Höhe der gesetzlich zuzahlenden Dienstbezüge und der Gewährung einer Aufwandsentschädigung entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO).

Die derzeitige Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW bleibt zunächst beibehalten.

Weitergehende finanzielle Auswirkungen können sich mit der Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW in Abhängigkeit des noch ausstehenden Ergebnisses bezüglich der Auswirkungen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit aufgrund der Änderung des § 7 EingrVO und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen ergeben.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-23 FB 11_0152_WP18 Wiederwahl von Herrn SAO.pdf

7.11.2024

131.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 08.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:28