5. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
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Rad-Vorrang-Route Eilendorf und BrandUmgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße - Ausführungsbeschluss und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung, Haushaltsjahr 2023

FB 61/0762/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Grehling verweist auf die Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie im Mobilitätsauschuss und die dort getroffenen Beschlüsse. Während bei der Bezirksvertretung keine Änderung an der Empfehlung zum Ausführungsbeschluss getroffen worden sei, sei bei der Summe der zu bereitstellenden Mittel der Abzug in Höhe von 285.000 Euro aufgrund des Rückgriffs auf Baumschutzgelder nicht berücksichtigt worden. Beim Mobilitätsausschuss sei dies zwar geschehen,gleichzeitig ergebe sich Korrekturbedarf, da beim Ausführungsbeschluss eine Änderung mit einer finanziellen Auswirkung in Höhe von 160.000 Euro getroffen worden sei. Somit ergebe sich ein tatsächlicher Bedarf der Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 2.437.000 Euro.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt für den wichtigen Hinweis.

Ratsherr Baal plädiert dafür, dass aufgrund der beschlossenen Änderungen bis zur Beschlussfassung im Rat eine Ergänzungsvorlage vorgelegt werden solle. Für die heutige Sitzung kündigt er an, der Beschlussempfehlung nicht zustimmen zu wollen, sondern so abzustimmen, wie seine Fraktion dies auch im Mobilitätsausschuss getan habe.

Frau Grehling entgegnet, dass eine solche Ergänzungsvorlage aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei. Es werde aber die heute getroffene Beschlussempfehlung für die Ratssitzung zur Verfügung gestellt werden, so dass der Rat hierzu informiert sei.

Ratsherr Baal hält diese Vorgehensweise für hilfreich.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.437.000 € bereitzustellen. Die Höhe der bereitzustellenden Summe ergibt sich aus der Reduzierung um 285.000 € aufgrund der Möglichkeit für die Herstellung der Baumgruben und die Baumneupflanzungen auf Mittel des Fachbereichs Klima und Umwelt (Baumschutzgelder) zurückzugreifen sowie aus der Reduzierung um weitere 160.000 € auf Basis des geänderten Ausführungsbeschlusses des Mobilitätsausschusses vom 23.11.2023 (Bestandteil 2b entsprechend Kapitel 07 der Vorlage - Asphalt).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterungen sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat, den Ausführungsbeschluss zu fassen. Die Planung wird dabei

_____vollumfänglich umgesetzt.

_____reduziert um die Bestandteile _____________ entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Sie empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung der Bismarckstraße. Die Planung wird dabei

_____vollumfänglich umgesetzt.

_____reduziert um die Bestandteile _____________ entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-12200-300-1 Bismarckstraße, Umgestaltung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

2.150.752,97

2.150.752,97

850.000

850.000

0

0

Ergebnis

2.150.752,97

2.150.752,97

850.000

850.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-090-5 Bismarckstraße, Umgestaltung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023**

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

299.883,41

299.833,41

100.000

100.000

0

0

Ergebnis

299.883,41

299.833,41

100.000

100.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 450.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.700.752,97 €

**Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 249.833,41 €

Die Haushaltsplanung 2024 wird dem Beschluss zu dieser Vorlage angepasst und es werden für 2024ff. anstatt des bisherigen Ansatzes für 2024ff. von 850.000 € Mittel in Höhe von mindestens 2.762.500 € (bei maximaler Ausnutzung der möglichen Einsparpotentiale) und maximal 3.732.000 € (bei vollumfänglicher Umsetzung) eingeplant.

Für die in 2023 bereits vorhandenen Mittel muss die Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2024 erfolgen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Sämtliche Maßnahmen, so auch die Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße, zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, indem sie zur Reduktion der jährlichen Pkw-Gesamtfahrleistung beitragen. Diese sollen als Treiber der Verkehrswende zu einer nachhaltigen Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen beitragen. Zudem wird durch die Neupflanzung von Bäumen und dem besseren Schutz von Bestandsbäumen die Bindung von CO2-Emissionen verbessert. Auf der anderen Seite sind jedoch mit jeglicher Baumaßnahme CO2-Emissionen verbunden. Daher ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig.

Im Bezug der Klimafolgenanpassung hat die Maßnahme eine positive Relevanz. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben bisher versiegelte Flächen entsiegelt.

Die während der Markierungs- und Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-13 FB 61_0762_WP18 Rad-Vorrang-Route Ei SAO.pdf

11.10.2024

3.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 05.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:41