13. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Umsetzung des § 5 des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG): Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen

FB 11/0151/WP18 · Entscheidungsvorlage

Umsetzung des § 5 des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG):Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen ruft den Tagesordnungspunkt 9 auf und teilt mit, dass hierüber bereits im Hauptausschuss sowie im PVA berichtet worden sei und aus diesem Grunde in der heutigen Sitzung kein weiterer Bericht erfolge.

Ratsfrau Becker (GRÜNE) berichtet, der Personal- und Verwaltungsausschuss habe den Bericht zur Kenntnis genommen und empfehle ihn dem Rat zum Beschluss. Auch die GRÜNEN-Fraktion begrüße den Bericht und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen. Inhaltlich möchte sie kurz anbringen, dass die Verwaltung bei dieser Thematik auf einem guten Weg sei, auch wenn noch viel Arbeit in diesem Bereich zu erledigen sei, beispielsweise im Bereich der Feuerwehren, die zu 95% aus männlichen Mitarbeitern bestehen. Die Verwaltung habe gute Vorschläge unterbreitet und Instrumente benannt, um hieran arbeiten zu können. Im Ausschuss sei weiterhin berichtet worden, dass in der Verwaltung ein Arbeitskreis „Diversität“ gegründet wurde, was die Fraktion sehr begrüße.

Ratsherr Palm (AfD) nimmt Bezug auf den erwähnten 95%-Anteil männlicher Beschäftigter im Bereich der Feuerwehr. Dies sei aus seiner Sicht aufgrund der körperlichen Belastung in diesem Berufsfeld positiv zu werten. Ebenso verhalte es sich im Bereich der Abfallbeseitigung. Die Fraktion werde sich dem Bericht jedoch nicht verschließen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) dankt allen Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung, die an diesem, aus ihrer Sicht großartigen Projekt mitgewirkt haben. Hierdurch werden viele Möglichkeiten geschaffen, zukünftig in diesem Bereich weiter zu wachsen.

Ratsfrau Wallraff (SPD) drückt ihre Hoffnung aus, dass diese Thematik schon bald nicht mehr diskutiert werden muss, sondern dass es selbstverständlich sein wird, dass Frauen in Feuerwehren, bei der Müllabfuhr u.a. arbeiten, genauso wie Männer im Kinderbereich und in Jugendeinrichtungen tätig sein werden.

Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich beim Gleichstellungsbüro und allen, die bei dem Projekt mitgearbeitet haben und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen den Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Aachen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmtden Gleichstellungsplander Stadtverwaltung Aachen zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt Aachen den Beschluss des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung Aachen zu empfehlen.

2) Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt,den Gleichstellungsplander Stadtverwaltung Aachen zu beschließen.

3) Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Hauptausschusses beschließt der Rat der StadtdenGleichstellungsplander Stadtverwaltung Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:
Inhalte des neuen Gleichstellungsplans:

1. Der Plan enthält Auswertungen, Analysen und Interpretationen relevanter statistischer Personaldaten. Im Wesentlichen wird der Ist-Stand 30.6.2023 zugrunde gelegt und mit den Daten des Gleichstellungsplans aus dem Jahr 2017 verglichen.

2. Aus den Auswertungen abgeleitet werden Zielsetzungen und Maßnahmen beschrieben - sowohl bereits initiierte als auch geplante Vorhaben.

3. Im thematischen Schwerpunkt beleuchtet dieser Gleichstellungsplan die Einflüsse der Rollenverteilung von Frauen und Männern im privaten Umfeld auf die berufliche Entwicklung. Der Plan geht damit über die reine Betrachtung „harter“ Faktoren wie z.B. der Kinderbetreuung und der Teilzeitmodelle als Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinaus und beschreibt neue Ansätze zur Stärkung der Gleichstellung von Frauen im Beruf und ihrer beruflichen Karriere.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-23 FB 11_0151_WP18 Umsetzung des _ 5 de SAO.pdf

7.11.2024

1009.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:51