13. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 31.1Öffentlich

Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW): Verbandsvorsteher und Stellvertretung

FB 20/0203/WP18 · Kenntnisnahme

Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW): Verbandsvorsteher und Stellvertretung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) stellen die vier Verbandsmitglieder abwechselnd für jeweils grds. zwei Jahre den Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin. Nach der durch die Satzung des ZEW festgelegten Reihenfolge wird dies ab dem 1.1.2024 wieder die Stadt Aachen sein. Aktuell ist Herr Städteregionsrat Dr. Grüttemeier Verbandsvorsteher des ZEW.

Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin als ein Organ des Zweckverbandes führt gemäß § 16 Abs. 2 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung die übrige Verwaltung des Zweckverbandes, unterzeichnet die Bekanntmachungsanordnungen der von der Verbandsversammlung beschlossenen Satzungen des Zweckverbandes und vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er bzw. sie ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Zweckverbandes.

Gem § 16 Abs. 1 GkG wird „die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher […] von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihrer Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreterinnen und Vertreter oder der leitenden Bediensteten der zum Zweckverband gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände gewählt“.

Auch in der im letzten Jahr neu gefassten Satzung des ZEW ist die bisherige Beschränkung auf die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten entfallen. Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher können nunmehr mit Zustimmung der Dienstvorgesetzten sämtliche leitenden Bediensteten, also im Fall der Stadt Aachen die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sein. Gleiches gilt für die Stellvertretung.

Die Verbandsversammlung des ZEW wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 6.12.2023 Herrn Beigeordneten Heiko Thomas mit Wirkung zum 1.1.2024 zum Verbandsvorsteher und Herrn Beigeordneten Dr. Markus Kremer zu seinem Stellvertreter wählen. Ebenso werden sie dort mit separatem Beschluss ermächtigt, den ZEW in den Gesellschafterversammlungen seiner Tochtergesellschaften (AWA Entsorgung GmbH und Materis GmbH) zu vertreten.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-11-21 FB 20_0203_WP18 Zweckverband Entsorg SAO.pdf

7.11.2024

91.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 31.1
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:52