13. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 25Öffentlich

Auswirkungen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit aufgrund der Änderung des § 7 Eingruppierungsverordnung und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen

FB 11/0162/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt erklärt Oberbürgermeisterin Keupen sich für befangen und gibt das Wort für die folgenden Tagesordnungspunkte 25 bis 28 an ihre Stellvertreterin Bürgermeisterin Scheidt (GRÜNE) ab.

Bürgermeisterin Scheidt (GRÜNE) ruft sodann den Beschlussvorschlag zu TOP 25 zur Abstimmung auf.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen bezüglich der Auswirkungen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit aufgrund der Änderung des § 7 Eingruppierungsverordnung und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen bezüglich der Auswirkungen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit aufgrund der Änderung des § 7 Eingruppierungsverordnung und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen zur Kenntnis.

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Eingruppierung der hauptamtlichen Oberbürgermeisterin erfolgt nach der Eingruppierungs-verordnung (EingrVO) und orientiert sich nach § 2 Abs. 1 EingrVO an der Einwohner*innenzahl der Gemeinde. Die Ämter der übrigen Wahlbeamt*innen auf Zeit sind gemäß § 2 Abs. 3 EingrVO nach der Einwohner*innenzahl und nach den Maßgaben der Absätze 4-6 einzugruppieren.

Abhängig von der Größenklasse der Gemeinde sieht die EingrVO folgende Zuordnungen vor:

Einwohner*innenzahl

Besoldungsgruppe

OBM*in

Allg. Vertreter*in der BM*in

Sonstige Beigeordnete

150.001 - 250.000

B 9

B5 / B6

B4 / B5

250.001 - 500.000

B 10

B6 / B7

B5 / B6

§ 7 EingrVO regelt bindend, auf welche Weise die jeweils maßgebende Einwohner*innenzahl zu errechnen ist. Mit der 12. Verordnung zur Änderung der EingrVO vom 27.06.2023 wurde § 7 Abs. 1 EingrVO neu verfasst. Aufgrund der Neuregelung ist für die Eingruppierung der Ämter nach § 2 EingrVO nunmehr die jeweils aktuelle vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Einwohner*innenzahl maßgebend. Zudem können nach Artikel 2 der zwölften Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung für das Jahr 2023 Änderungen der Eingruppierungen auf der Grundlage der aktuell veröffentlichten Einwohner*innenzahlen erstmals ab dem Tag nach Inkrafttreten der Verordnung (in Kraft getreten am 28.07.2023) erfolgen.

Der Landesbetrieb IT NRW hat zum Stichtag 31.12.2022 die derzeitigen Ergebnisse der Bevölkerungs-fortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 fortgeschrieben und für die Stadt Aachen eine amtliche Einwohner*innenzahl von 252.136 veröffentlicht (Ende September 2023 wurden die Zahlen angepasst. Durch zyklusbedingte An- und Abstiege der Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen liegt diese zum Stichtag 30.06.2023 bei 251.463.).

Die Erhöhung der Bevölkerungszahl auf über 250.000 Einwohner*innen hat unter anderem Auswirkungen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamt*innen auf Zeit und auf die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß der EingrVO.

Für die Stadt Aachen ergibt sich ausgehend von der ermittelten amtlichen Einwohner*innenzahl eine neue Zuordnung zur Größenklasse der Einwohner*innenzahl von 250.001 - 500.000. In dieser werden die Oberbürgermeisterin in die Besoldungsgruppe B 10 Landesbesoldungsordnung B (LBesO B), die allgemeine Vertreterin der Oberbürgermeisterin in die Besoldungsgruppe B 6/ B 7 LBesO B und die sonstigen Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 5/ B 6 LBesO B eingruppiert.

Aufgrund der gestiegenen Einwohner*innenzahl und der daraus resultierenden neuen Zuordnung ist Frau Oberbürgermeisterin Keupen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EingrVO in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B einzugruppieren. Aus der Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 EingrVO folgt ein rechtlich nicht beschränkbarer Anspruch der Oberbürgermeisterin auf Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B. Die Einweisung in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B erfolgt mittels Einweisungsverfügung. Da die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Satz 2 LBesG vorliegen, ist eine rückwirkende Einweisung von höchstens drei Monaten zulässig.

Zeitgleich sind die Aufwandsentschädigungen für die Oberbürgermeisterin und allen Beigeordneten nach § 5 EingrVO neu zu berechnen und festzusetzen.

In Bezug auf die bereits gewählten Beigeordneten war eine weitergehende Prüfung aufgrund des eingeräumten Ermessens hinsichtlich der Anwendung der Höchstbesoldungsgruppen nach den Absätze 4-6 des § 2 EingrVO vorzunehmen und ist positiv abgeschlossen.

Für die übrigen Beigeordneten ergeben sich mit Ausnahme der Erhöhung der Aufwandsentschädigung zunächst keine finanziellen Änderungen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Eingruppierung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den zu zahlenden Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 9 LBesO B NRW und B 10 LBesO NRW bei der Oberbürgermeisterin, nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW und B 7 LBesO NRW bei der allgemeinen Vertreterin der Oberbürgermeisterin undnach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW und B 6 LBesO B NRW bei den wiedergewählten Beigeordneten. In Folge der Kraft Gesetz zu erhöhenden Grundbesoldung der Oberbürgermeisterin ergeben sich weitere finanzielle Auswirkungen hinsichtlich der an die Grundbesoldung der Oberbürgermeisterin geknüpften Aufwandsentschädigung gem. § 5 Abs. 1 EingrVO für die Oberbürgermeisterin und die Stadtdirektorin sowie die Beigeordneten


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-03 FB 11_0162_WP18 Auswirkungen auf die SAO.pdf

16.11.2024

136.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 25
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:52