13. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
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Eingruppierung Beigeordnete: Eingruppierung von Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Dez VI) in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO B aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt

FB 11/0160/WP18 · Entscheidungsvorlage

Eingruppierung Beigeordnete: Eingruppierung von Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Dez VI) in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO B aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Mohr (AfD) betont erneut, dass die Ratsgruppe vorgesehene Erhöhungen gut heiße und auch mittrage, sie sich allerdings gewünscht hätte, dass angesichts der leeren Kassen hier ein Zeichen gesetzt worden wäre.

Bürgermeisterin Scheidt (GRÜNE) lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Dez VI) aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse nach § 2 Abs. 6 EingrVO in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO B zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Anwendung des § 20 Abs. 3 S. 2 LBesG für 3 Monate rückwirkend einzugruppieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Dez VI) aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse nach § 2 Abs. 6 EingrVO in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO B zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Anwendung des § 20 Abs. 3 S. 2 LBesG für 3 Monate rückwirkend einzugruppieren.

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

Erläuterungen

Erläuterungen:
Herr Prof. Dr. Sicking wurde im Rahmen seiner Wiederwahl in der Sitzung des Rates am 06.11.2019 nach § 2 Abs. 4 EingrVO in die bei derEinwohner*innengrößenklasse von 150.001 bis 250.000 geltende Höchstbesoldungsgruppe B 5 LBesO B eingruppiert.

Steigt eine Gemeinde in eine höhere Einwohner*innengrößenklasse auf, können nach § 2 Abs. 6 EingrVO die Wahlbeamt*innen, die sich bereits einer Wiederwahl gestellt haben und im Rahmen der Wiederwahl in die Höchstbesoldungsgruppe eingruppiert wurden, erneut in die Höchstbesoldungsgruppe der dann höheren Einwohner*innengrößenklasse eingruppiert werden.

Begründet wird dies damit, dass bereits in der nach Wiederwahl gewährten Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe eine größere individuelle Leistungserwartung zum Ausdruck kommt, die einen besoldungsrechtlich zulässigen weiteren Gesichtspunkt für die Bewertung dieses statusrechtlichen Amtes und für seine Differenzierung gegenüber anderen Ämtern beinhaltet und die amtsgemäße Besoldung festlegt.

Hierfür ist eine statusbestimmende Ermessensentscheidung durch den Rat der Stadt erforderlich.

Aufgrund der Komplexität der vielfältigen Themenfelder im Dezernat VI mitsamt der hervorgehobenen Bedeutung der regionalen Wirtschaftsförderung sowie des Sozialbereichs und dessen Rolle insbesondere in Krisenzeiten sowie der anhaltenden Flüchtlingsproblematik ist die individuelle Leistungserwartung auch bei gestiegener Einwohner*innenzahl von besonderer Bedeutung, so dass in Anbetracht des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben des konkreten Amtes die Voraussetzungen für die Eingruppierung von Herrn Prof. Dr. Manfred Sicking nach § 2 Abs. 6 EingrVO in die Höchstbesoldungsgruppe B 6 LBesO B gegeben sind.

Die Eingruppierung in die Höchstbesoldungsgruppe B 6 LBesO B erfolgt nach Artikel 2 der zwölften Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unter Anwendung des § 20 Abs. 3 Satz 2 LBesG mit Rückwirkung von drei Monaten.

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen in der Vorlage zu den Auswirkungen der Änderung des § 7 Eingruppierungsverordnung und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Eingruppierung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den zu zahlenden Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 5 Landesbesoldungsordnung B Nordrhein-Westfalen und Besoldungsgruppe B 6 Landes-besoldungsordnung B Nordrhein-Westfalen.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-01 FB 11_0160_WP18 Eingruppierung Beige SAO.pdf

15.11.2024

132.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 27
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:52