Eingruppierung der Oberbürgermeisterin: Eingruppierung von Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt
FB 11/0161/WP18 · Entscheidungsvorlage
Eingruppierung der Oberbürgermeisterin: Eingruppierung von Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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Ratsherr Palm (AfD) führt aus, die Landesbesoldungsordnung sei in dieser Angelegenheit eindeutig und lasse keine Diskussion zu, trotzdem hätte die Ratsgruppe sich gewünscht, dass die Oberbürgermeisterin in Zeiten leerer Kassen auf die rückwirkende Zahlung für 3 Monate verzichten würde.
Bürgermeisterin Scheidt (GRÜNE) lässt sodann über den Beschluss abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse nach § 2 Abs. 1 Eingr.VO in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Anwendung des § 20 Abs. 3 S. 2 LBesG NRW für 3 Monate rückwirkend einzugruppieren.
Annekathrin Grehling
Stadtdirektorin
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 2 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung (EingrVO) ist das Amt der*des Oberbürgermeisters*in nach der Einwohner*innenzahl der jeweiligen Gemeinde einzugruppieren. Steigt eine Gemeinde in eine höhere Einwohner*innengrößenklasse auf, richtet sich die Eingruppierung der*des Oberbürgermeisters*in nach der Besoldungsgruppe der dann höheren Einwohner*innengrößenklasse.
Aus der Formulierung in § 2 Abs. 1 EingrVO „ist einzugruppieren“ folgt ein rechtlich nicht beschränkbarer Anspruch der*des Oberbürgermeisters*in auf Eingruppierung nach der Besoldungsgruppe der jeweiligen Einwohner*innengrößenklasse. Danach muss die*der Oberbürgermeister*in höhergruppiert werden.
Frau Oberbürgermeisterin Keupen ist entsprechend der Einwohner*innengrößenklasse von 150.001 bis 250.000 geltenden Besoldungsgruppe B 9 LBesO B eingruppiert.
Aufgrund der gestiegenen Einwohner*innenzahl und der daraus resultierenden neuen Zuordnung zur Größenklasse der Einwohner*innenzahl von 250.001 - 500.000 ist die Oberbürgermeisterin nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EingrVO in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B einzugruppieren.
Die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B erfolgt nach Artikel 2 der zwölften Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unter Anwendung des § 20 Abs. 3 Satz 2 LBesG mit Rückwirkung von drei Monaten.
Weiterhin ist die nach § 5 Abs.1 S. 1 EingrVO zu gewährende Aufwandsentschädigung entsprechend anzupassen.
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen in der Vorlage zu den Auswirkungen der Änderung des § 7 Eingruppierungsverordnung und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
x | ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Eingruppierung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den zu zahlenden Dienstbezügen der Besoldungsgruppe B 9 Landesbesoldungsordnung B Nordrhein-Westfalen und der Besoldungsgruppe B 10 Landesbesoldungsordnung B Nordrhein-Westfalen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 123444
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=123444
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-12-03 FB 11_0161_WP18 Eingruppierung der O SAO.pdf
7.11.2024
132.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 25.1
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 13.12.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:52