13. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 35Öffentlich

Auswirkungen der Sperre des Klima- und Transformationsfonds auf den städtischen Haushalt und städtische Projekte hier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2023

FB 20/0208/WP18 · Kenntnisnahme

Auswirkungen der Sperre des Klima- und Transformationsfonds auf den städtischen Haushalt und städtische Projekte hier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2023

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen verweist hierzu auf die Tischvorlage, in der die aktuellen Projekte dargestellt werden. Vor dem Hintergrund der heutigen Mitteilungen aus Berlin sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings unklar, inwieweit diese Projekte der Sperre unterliegen oder den Rest des Klimafonds betreffen. Die Verwaltung sei hoffnungsvoll, dass sie in die weiter zu finanzierenden Investitionen im Bereich des Klimaschutzes passen.

Ratsherr Deumens (Die Linke) drückt seine Freude über den Tagesordnungspunkt der CDU aus, denn hierdurch werde deutlich, was vielleicht noch gar nicht klar geworden sei. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes habe zu einer schwierigen Haushaltssituation geführt. Die heutige Entscheidung in Berlin werde nicht nur den Klima- und Transformationsfonds betreffen, sondern habe auch Auswirkungen auf viele andere Bereiche in den Kommunen und somit auch auf die Stadt Aachen. In den nächsten Monaten müsse man somit nicht nur den Klima- und Transformationsfonds genau beobachten. Weiterhin teilt er mit, dass in den heutigen Medien eine Kürzung um 12 Mrd. Euro für das Jahr 2024 und bis zum Jahr 2027 insgesamt eine Summe von 45 Mrd. Euro genannt worden sei. Es bleibe abzuwarten und zu prüfen, welche Auswirkungen dies auf die Klimaprojekte der Stadt Aachen habe.

Ratsfrau Lürken (CDU) betont, für die Fraktion sei es wichtig gewesen, zu wissen, welche Projekte betroffen sein könnten und bedankt sich bei der Verwaltung für die in der Vorlage enthaltene Aufstellung.

Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der Tagesordnungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 29.11.2023 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag der CDU-Ratsfraktion vom 29.11.2023 gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügtem Tagesordnungsantrag vom 29.11.2023 bittet die CDU-Ratsfraktion anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtrag (beschlossen im Jahr 2022) zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Az. 2 BvF 1/22) vom 15.11.2023 darzulegen, welche städtischen Projekte dadurch eingeschränkt werden und wie entsprechende Haushaltseinplanungen anzupassen sind.

In der nachstehenden Tabelle werden die städtischen Projekte sowie die beantragten Fördersummen aufgelistet, welche vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes betroffen sein könnten:

Geplante städtische ProjekteFörderung

Förderung

1

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Sanierung der Turn-, Judo- und Gymnastikhalle Minoritenstraße

2.745.000,00 €

2

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Aachen - Nachhaltige Entwicklung der Friedhofsflächen auf den innerstädtischen Friedhöfen

628.400,00 €

3

Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Das grün-blaue Band - vom Verkehrsraum zum Lebensraum (Klappergasse und Rennbahn)

1.966.410,00 €

4

Förderaufruf "Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen" Fahrradparkanlage Bahnhof Rothe Erde

1.856.250,00 €

5

Sportpark Soers | Kreislauforientieres Wassermanagement

577.500,00 €

6

mFUND - KOMPAKT – Smartes Parken

278.800,00 €

7

V2X – Busbeschleunigung auf der Vaalser Straße

215.800,00 €

8

MODUS – Fußverkehrsdaten für Aachen

272.085,00 €

Summe:

8.540.245,00 €

Da die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch über den Bundeshaushalt 2024 berät und insofern noch nicht abzusehen ist, wie eine künftige Bundesförderkulisse aussehen wird, sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung, die Planung der jeweiligen Projekte anzuhalten bzw. diese zu verwerfen, denn vor einem Bau- bzw. Umsetzungsbeschluss eines jeden Projektes wird dessen haushalterische Realisierbarkeit stets auch im Lichte der jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten überprüft. Sofern feststeht, dass für einzelne Projekte künftig keine Förderkulisse mehr bestehen sollte, so wird die Verwaltung ohnehin den zuständigen Ausschüssen einen Verwaltungsvorschlag unterbreiten, ob die entsprechenden Projekte aus eigener Haushaltskraft realisiert oder nicht realisiert werden können und sollen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes zum Klima- und Transformationsfonds ergeben sich unmittelbarnoch keine finanziellen Auswirkungen. Vielmehr gilt es zunächst noch abzuwarten, welche bislang im Klima- und Transformationsfonds enthaltenen Förderprogramme künftig im Bundeshaushalt 2024 berücksichtigt bzw. nichtberücksichtigt werden. Erst hiernach können die etwaigen finanziellen Auswirkungen valider beziffert werden. Das derzeit kalkulierte finanzielle Risiko im Falle gänzlicher ausbleibender Förderkulissen beträgt 8.540.245,00 €.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Nur dann, wenn städtische Projekte aufgrund einer künftig fehlenden Bundesförderung nicht realisiert werden sollten, ergibt sich in Abhängigkeit der Bedeutung der Maßnahme eine Klimarelevanz.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-12 FB 20_0208_WP18 Auswirkungen der Spe SAO.pdf

7.11.2024

214.9 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 35
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:53