13. Dezember 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 21.1Öffentlich

Überplanmäßige Mittelbereitstellung: i.H.v. 35.524,85 € zur Übernahme der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 für das ehemalige Polizeipräsidium Aachen

FB 23/0215/WP18 · Entscheidungsvorlage

Überplanmäßige Mittelbereitstellung: i.H.v. 35.524,85 € zur Übernahme der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 für das ehemalige Polizeipräsidium Aachen

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Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H. v. 35.524,85 € zur Übernahme der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 für das ehemalige Polizeipräsidium Aachen durch Verlagerung vom PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 „Grunderwerb“ auf das PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 „Ankauf Altes Polizeipräsidium“, SK 78210000.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die überplanmäßige Mittelbereitstellungi.H. v. 35.524,85 € zur Übernahme der Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 für das ehemalige Polizeipräsidium Aachen durch Verlagerung vom PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 „Grunderwerb“ auf das PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 „Ankauf Altes Polizeipräsidium“, SK 78210000.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß dem aufschiebend bedingten Kaufvertrag zwischen dem Land NRW und der Stadt Aachen übernimmt die Stadt Aachen ab dem Besitzübergang bis zur Eigentumsübertragung und dem Abriss die laufenden Nebenkosten des Alten Polizeipräsidiums. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb rechnet die Nebenkosten jährlich mit der Stadt Aachen ab. Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2022 beläuft sich auf 185.524,85 €.

Im Haushalt für das Jahr 2023 wurden Mittel in Höhe von 150.000,00 € eingeplant. Es entsteht somit eine finanzielle Unterdeckung in Höhe von 35.524,85 €.

Diese Unterdeckung kann durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 (Ankauf Altes Polizeipräsidium) SK 78210000 gedeckt aus PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 (Grunderwerb) ausgeglichen werden.

Die Auszahlung der Nebenkosten soll noch im Kalenderjahr 2023 erfolgen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

150.000,00

185.524,85

150.000,00

150.000,00

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+35.524,85

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Im Haushaltsjahr 2023 stehen bei dem PSP-Element 5-011301-500-00100-100-2 (Ankauf Altes Polizeipräsidium) SK 78210000 insgesamt Mittel in Höhe von 150.000,00 € für die Bewirtschaftung der laufenden Nebenkosten zur Verfügung. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 beträgt 185.524,85 €. Durch die Mittelverlagerungi.H.v. 35.524,85 € von PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 (Grunderwerb) zugunsten des PSP-Elementes 5-0011305-000-00100-300-3 können die entstandenen Mehrkosten gedeckt werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-12-07 FB 23_0215_WP18 Ueberplanmaessige Mitte SAO.pdf

16.11.2024

133.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 21.1
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:52