Erweiterungsbaumaßnahme Inda Gymnasium im Rahmen der Umstellung von G 8 auf G 9 - Baubeschluss
FB 45/0465/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildungnimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses dem Rat der Stadt Aachen, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Gangolfsweg 52, 52076 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.
- Der Planungsausschussnimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Gangolfsweg 52, 52076 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Gangolfsweg 52, 52076 Aachen“ entsprechend der Vorlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.
Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 aufG 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.
Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und dem Planungsausschuss wurde in dessen Sitzungen am 01.06.2023 bzw. 15.06.2023 bereits die Entwurfsplanung und Kostenberechnung vorgestellt. Der entsprechende Bauantrag wurde am 21.12.2023 genehmigt.
Aus haushalterischen Gründen beauftragten die Ausschüsse die Verwaltung zunächst, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI fortzuführen. Die Fassung des Baubeschlusses kann nun, nach Aufnahme der Mittel im Haushaltsplanentwurf 2024 ff., erfolgen.
Änderungen zu der Entwurfsplanung der Kostenberechnung haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben, so dass auf eine erneute detaillierte Vorstellung und Präsentation in der Sitzung verzichtet wird.
2. Bauliche Maßnahme am Inda Gymnasium
Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro RoA Rongen Architekten PartG mbB mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Inda Gymnasium, Gangolfsweg 52, 52076 Aachen beauftragt.
Es ist geplant,einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zwischen Gebäudetrakt 2 und Sporthalle zu errichten. Hierdurch entstehen je drei Klassenräume, ein Multifunktionsraum und ein Lehrmittelraum pro Etage. Es ist eine Anbindung an den Bestand mittels eines verglasten Verbindungsgangs geplant. Zudem wird die Möglichkeit einer weiteren Erweiterung berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Vorlage FB 45/0388/WP18 der Ausschusssitzungen vom 01.06.2023(ASW) und 15.06.2023 (PLA) verwiesen.
3.Kosten
Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 8.170.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 9.383.000 €.
Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 215.000 €.
Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.
Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2024 ff. berücksichtigt.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die beschriebene Erweiterungsbaumaßnahme umzusetzen.
Der Baubeschluss ist durch den Rat der Stadt Aachen, in dessen Sitzung am 13.03.2024 zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. für G 91; 78650000
5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000
Investive Auswirkungen | Teilansatz 2024 | Fortg.Teilansatz 2024 | Teilansatz 2025 ff. | Fortg.Teilansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 3.600.0001 | 3.600.000* | 5.568.0001 215.0002 | 5.568.0001 215.0002 | 9.168.000 215.000 | 9.168.000 215.000 | |
Ergebnis | -3.600.000 | -3.600.000 | -5.783.000 | -5.783.000 | -9.383.000 | -9.383.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Teilansatz 2024 | Fortg. Teilansatz 2024 | Teilansatz 2025 ff. | Fortg. Teilansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 215.000 | 215.000 | 0 | 618.200** | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | -215.000 | -215.000 | 0 | -618.200 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
* Ansatz von 2.800.000 € zzgl. Mittel aus 2023 von 800.000 €
**Die Folgekosten in Höhe von 618.200 € aus Zinsen (rd. 163.800 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 30 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 305.600 € über Nutzungsdauer von 30 Jahren), Instandhaltungsaufwand (110.000 € = 1,2% der Investkosten), Verwaltungskosten (5,50 € je zusätzlichen QM) sowie die zusätzlichen Betriebskosten (31.300 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Hierbei wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Planungskosten aller Gymnasien waren in Vorjahren insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung erfolgte mit der Haushaltsplanung 2024 ff.
Es handelt sich um eine pflichtige Maßnahme zur Erfüllung des Anspruchs auf G9.
Die Mittel des Belastungsausgleiches sind im Rahmen der Maßnahmen am Couven-Gymnasium und am Rhein-Maas-Gymnasium berücksichtigt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 124807
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=124807
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2024-01-10 FB 45_0465_WP18 Erweiterungsbaumassna SAO.pdf
7.11.2024
8.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 13.03.2024
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 13:36