13. Dezember 2006 um 17:00, Rathaus
TOP 12Öffentlich

IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 12.03.1997 Ergänzungsvorlage zu E 18/0061/WP-15

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Unter Hinweis auf die vorherigen Ausführungen von Ratsherrn Haase dankt der Oberbürgermeister auch im Namen des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde, Herrn Dr. Neugröschel, allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und die gefundene gute Lösung.

Anschließend lässt er, da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, über den IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einvernehmlich für den neuen jüdischen Friedhof „Auf der Hüls“ als integrativer Bestandteil des Friedhofs „Auf der Hüls“ gemäß § 4 Abs. 1,2 und 3 der Friedhofssatzung eine Nutzungsbeschränkung dahingehend, dass auf diesen Friedhofsflächen nur Verstorbene jüdischen Glaubens und deren nichtjüdische Ehepartner bestattet werden dürfen. Auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt der Rat der Stadt Aachen auf dieser Grundlage des weiteren einstimmig den IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Aachen den in seiner Sitzung vom 17.03.2004 beschlossenen 3. Nachtrag zur Friedhofssatzung auf. Der IV. Nachtrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 13.12.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt