TOP 4.2Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigung -Haushaltsjahr 2006-Kenntnisnahme von Verpflichtungsermächtigungen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 480.000,00 € bei der Haushaltsstelle 9.63200.96120.0 "Borngasse, Anteil am Ausbauvertrag" gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO NRW (a. F.) bei einer Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4.2
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.06.2007
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Status
gemischt