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Bebauungsplan Nr. 873 - AachenMünchner Borngasse - hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister informiert die Ratsmitglieder darüber, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag gestern unterzeichnet wurde und die Ratsmitglieder März und Müller wegen Befangenheit nicht an der Beratung dieses Punktes teilnehmen und den Sitzungssaal verlassen würden.

Ratsfrau Coracino gibt als stellvertretende Vorsitzende des Planungsausschusses die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses zur entsprechenden Beschlussfassung bekannt.

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Punkt abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und über die einfache Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB zur Kenntnis. Er beschließt bei zwei Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange den Bebauungsplan (die schriftlichen Festsetzungen) wie folgt vereinfacht zu ändern: - Änderung der Festsetzung zu Werbeanlagen Er weist die darüber hinaus gehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten zurück. Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 873 – AachenMünchner Borngasse – in der so geänderten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Franzstraße/ Borngasse gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.06.2007
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt