10. Dezember 2008 um 17:05, Rathaus
TOP 20Öffentlich

Rehmviertel;hier: Einrichtung der Bewohnerparkzone 'O'

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine ergänzende Tischvorlage verteilt worden.)

Beigeordnete Nacken verweist auf die ergänzend unterbreitete Tischvorlage und teilt mit, dass auch diese Eingaben nicht neu seien und mit in den Abwägungsprozess einbezogen wurden.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig: 1. Im Bewohnerparkbereich "O" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis "O" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit. Die Straßen - Aretzstraße (zwischen Adalbertsteinweg und Hein-Janssen-Straße) - Maxstraße - Oberstraße - Ottostraße - Rehmplatz - Rudolfstraße - Scheibenstraße - Sigmundstraße (zwischen Rudolfstraße und Hein-Janssen-Straße) - Steinkaulstraße und - Wenzelstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert. Die Parkstände auf der Heinrichsallee, Jülicher Straße (zwischen Ottostraße und Hein-Janssen-Straße) und Hein-Janssen-Straße werden mit Positivbeschilderung (StVO Z.314) versehen. 2. Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren werden entsprechend der bestehenden Grundsatzregelung festgelegt. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet. 3. Sonderparkberechtigt werden: a) Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen, b) Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen. c) Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird 4. Die Sonderparkberechtigung gilt von 0:00 Uhr bis 24:00. 5. Die Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,00 €.

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 10.12.2008
Uhrzeit
17:05
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt