TOP 30Öffentlich

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die nachfolgende, von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und den Ratsherren Höfken, Baal, Rau, Helg und Schnitzler am 01.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: “Gemäß § 60 Abs.1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Mitglieder des Rates zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB. gez. Dr. Linden gez. Höfken gez. Rau gez. Baal gez. Helg gez. Schnitzler Mitglied des Rates Mitglied des Rates Mitglied des Rates”
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 30
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.05.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt