8. September 2010 um 17:00, Rathaus
TOP 11Öffentlich

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrechts gem. § 25 BauGB für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Finanzamtszentrum, Am Gut Wolf und ehemaliger Bahntrasse hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die vorliegende Satzung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt worden sei.

Beschluss

Der Rat der Stadt genehmigt die nachfolgende, am 11.08.2010 getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Rates: „Gemäß § 60 Abs. 1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung: Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Finanzamtszentrum, Am Gut Wolf und ehemaliger Bahntrasse. gez. Philipp gez. Baal Oberbürgermeister Ratsmitglied gez. Haase gez. Rau Ratsmitglied Ratsmitglied gez. Moselage gez. Begolli
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 08.09.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt