8. September 2010 um 17:00, Rathaus
TOP 18Öffentlich

Zensusgesetz 2011hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung betreffend die Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen nach § 6 bs. 3 Aachen-Gesetz

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig wie folgt: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der StädteRegion Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zur Ausübung des Optionsrechts der Stadt Aachen nach § 6 Abs. 3 Aachen-Gesetz zur Wahrnehmung der Ausführung des Zensusgesetzes 2011 für das Gebiet der Stadt Aachen abzuschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 08.09.2010
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Status
gemischt