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Bebauungsplan Nr. 918 - Eupener Straße/ Salierallee - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen St. Vither Straße, Bertholdstraße, Goldbachstraße, Salierallee und Eupener Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 918 zur Kenntnis. Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: Die Beschränkung von Wohnungen pro Wohngebäude soll für das Grundstück Jahnstraße 11 von zwei auf drei Wohnungen pro Wohngebäude geändert werden. Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 918 -Eupener Straße / Salierallee – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen St. Vither Straße, Bertholdstraße, Goldbachstraße, Salierallee und Eupener Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 23
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.12.2011
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt