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Antrag der Piraten-Partei vom 26.06.2012 betr. Nr.233/16Zeitnahe Bereitstellung von Protokollen von Treffen der Fraktions- und Verwaltungsspitzen

FB 30/0013/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Bosseler, Piratenpartei, beschreibt das derzeitige Informationsverfahren aus seiner Sicht. Danach werden Fraktionen und damit den Fraktionsmitglieder schneller und damit besser über Inhalte aus Gesprächen zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsvorstand informiert, obwohl diese Informationen sämtliche Ratsmitglieder betreffen. Aus diesem Grunde habe er den der Vorlage zu Grunde liegenden Antrag gestellt.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, sieht in den Antrag eine Formalisierung der informellen Treffen, was seiner Fraktion allerdings zu weit gehe. Gerade im Hinblick auf eines der aktuellen Themen dürfe er versichern, dass der Informationsfluss als gut zu beschreiben sei.

Ratsherr Bosseler betont noch einmal, dass es hauptsächlich darum gehe, Entscheidungen der Fraktions- und Verwaltungsspitzen zeitnah zu protokollieren und den Ratsmitgliedern schnellst möglich mitzuteilen.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, merkt an, dass Ratsherr Bosseler anscheinend falsche Vorstellungen über die Informationsvorgänge habe. Es sei nicht üblich, in diesen Gesprächen Entscheidungen zu treffen, weil dies rechtlich gar nicht möglich sei. Die Treffen dienen lediglich der Planung von weiteren Abläufen. Das von Ratsherrn Müller angesprochene Thema sei leider ein schlecht Gewähltes, weil gerade dieses steten und täglichen Änderungen unterliege, so dass auch in den Fraktionssitzungen am vergangenen Montag von den Vorsitzenden nicht berichtet worden sei.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag ist von dem gesetzlich bestehenden Informationsanspruch von Ratsmitgliedern auf angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Ratsentscheidungen nicht gedeckt.

Das Auskunftsrecht der Gemeinderatsmitglieder zum Zwecke der Unterrichtung und der Information ist Ausfluss der Mitgliedschaft im Kommunalparlament. § 55 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt die Pflicht des

(Ober-)Bürgermeisters, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu unterrichten. Eine sachgerechte Ausübung des Rechts der Ratsmitglieder zur Entscheidung über den Beschlussgegenstand setzt unbestritten deren Möglichkeit zu einer die Entscheidungsgrundlagen umfassenden Information voraus.

In welcher Form die Unterrichtung durch den Bürgermeister erfolgt, ist jedoch gesetzlich nicht festgelegt, sondern fällt in das pflichtgemäße Ermessen des Bürgermeisters. Auch bestimmt sich der Umfang des Informationsanspruchs nach der Art der anstehenden Entscheidung im Einzelfall.

Die von Ratsherrn Bosseler beantragte generelle Verfahrensweise, wonach die Unterrichtung der im Rat vertretenen Mandatsträger über Gesprächsinhalte zwischen Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsvorstand grundsätzlich durch Fertigung und Übersendung eines Protokolls vorzunehmen sei, stellt weder auf den im Einzelfall für eine Befassung des Rates notwendigen Umfang des Informationsanspruch ab, noch berücksichtigt dieser Antrag das grundsätzlich dem Oberbürgermeister obliegende Ermessen über die Form der Unterrichtung.

Die Auffassung des Ratsherrn Bosseler, dass „ohne ein solches Protokoll auch im Nachgang keine ausreichende Beteiligung der Mitglieder des Rates gegeben“ sei, lässt unberücksichtigt, dass hinsichtlich der diesbezüglichen Gesprächsinhalte - soweit sie Beratungsgegenstände betreffen- der Oberbürgermeister seine Unterrichtungsverpflichtung auch dadurch genügen kann, dass er die Ratsmitglieder vor ihrer Entscheidung über die maßgeblichen Gesprächsergebnisse und deren Grundlagen unterrichtet.

Auch wird der Unterrichtungsanspruch des einzelnen Gemeinderatsmitgliedes nach § 55 Abs. 1 S. 1 GO durch den in § 55 Abs. 1 S. 2 GO normierten Informationsanspruch ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist der

Oberbürgermeister verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. Das mit dieser Verpflichtung korrespondierende Fragerecht des Ratsmitglieds soll dieses in die Lage versetzen, sich den Sachverstand der Verwaltungsspitze nutzbar zu machen, um auf diese Weise Informationen zu erlangen, die das Ratsmitglied für die eigenverantwortliche Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.04.2010 -15 A 69/09, juris Rz. 4).

Es gibt somit keinen Grund für die Annahme, dass eine Beibehaltung der jetzigen Verfahrensweise betreffend die interfraktionellen Gespräche zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsvorstand die Rechte der Ratsmitglieder auf Unterrichtung und Information verletzt.

Die in der Begründung des Ratsantrages zum Ausdruck kommende Besorgnis, dass eventuelle Entscheidungen, die in den interfraktionellen Gesprächen mit dem Verwaltungsvorstand getroffen werden, [im Rat] nur noch nachträglich legitimiert werden könnten, ist ebenso unbegründet. Entscheidungsbefugt ist der Rat. Die Gespräche haben insoweit lediglich einen vorbereitenden und keinen entscheidenden Charakter. Allein § 60 GO NRW sieht im Falle von Dringlichkeitsentscheidungen in Angelegenheiten des Rates oder der Ausschüsse ein gestuftes Eilentscheidungsverfahren mit einer nachfolgenden Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat vor.

Auswirkungen

Keine finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 27
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 24.10.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:18