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Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2011 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen

E 18/0101/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Haase erklärt als Vorsitzender des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, dass dieser dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb einstimmig, den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen: Bilanzsumme 25.329.630,86 Euro Jahresgewinn 852.064,12 Euro Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse. Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

Bilanzsumme 25.329.630,86Euro

Jahresgewinn 852.064,12Euro

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

2.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:

Bilanzsumme 25.329.630,86Euro

Jahresgewinn 852.064,12Euro

Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 weist zum 31.12.2011 aus:

Bilanzsumme 25.329.630,86Euro

Jahresgewinn 852.064,12Euro

Der Jahresgewinn ist vorläufig der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nachdem die Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen vorliegen, ist der Jahresgewinn entsprechend zu verrechnen. Hierzu wird nach Vorliegen aller relevanten Ergebnisse eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfindung erstellt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern.

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 19
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.12.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:49