TOP 17.1Öffentlich

Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte

FB 23/0333/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Linsen-von Thenen erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass die geplante Anhebungder Marktstandgebühren um 20 % zu hoch sei. Sie wolle daher vorschlagen, die Gebühren etappenweise anzuheben.

Ratsfrau Hörmann, Fraktion Die Grüne, begrüßt, dass die Gebühren einer Nachrechnung unterzogen worden seien, die, wie alle Gebühren, nicht der Gewinnerzielung dienen, sondern sich an den Aufwendungen der Stadt orientieren. Die Fraktion Die Grüne werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Ratsherr Haase, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Anhebung deshalb so hoch erscheine, weil für eine sehr lange Zeit keine Gebührenerhöhung mehr stattgefunden habe. Dies dürfe in Zukunft nicht mehr passieren, eben um die Marktbeschicker nicht kurzfristig allzu sehr zu belasten, auch wenn sie über Jahre hinweg eigentlich zu niedrige Gebühren bezahlt haben.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Erhöhung der Marktstandsgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebühren zum 01.04.2013.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandsgebühren um 20 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebühren zum 01.04.2013.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um ca. 9 % erfolgte zum 01.05.2005. Eine Hochrechnung der für 2013 zu erwartenden Ausgaben und der Einnahmen für das laufende Jahr 2012 ergab zunächst eine Unterdeckung in Höhe von 40.075,– €.

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 4.12.2012 keine Empfehlung ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung der Kosten und der Einnahmen im Finanzausschuss am 11.12. darzustellen und einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die geplante Erhöhung der Marktgebühren durch stark gestiegene Personalkosten bei gleichzeitigen sinkenden Einnahmen und einer Anpassung des Verwaltungskostenbeitrags verursacht worden ist. Die Verwaltung hat die Personalkostenstruktur überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Personalkostenanteile um 4.500 € reduziert werden können. Die Verwaltungskostenbeitragsberechnung wird derzeit vom Fachamt überprüft. Daher kann für die Berechnung der Verwaltungskostenbeitrag der letzten Jahre angesetzt werden.

Auf dieser Grundlage ergibt sich eine notwendige Erhöhung der Marktstandsgebühren um

20 %.

Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden Fassung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:

a.)Tarifzone I

1,66 € durch den Betrag 1,99 €/qm Standfläche

b.)Tarifzone II

1,50 € durch den Betrag 1,80 €/qm Standfläche

c.)Tarifzone III

1,30 € durch den Betrag 1,56 €/qm Standfläche

Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der

Tarifzone II ab 01.01.2013 den Betrag von 36,00 € statt 30,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und anteilige Sondernutzung zu zahlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es sind Mehreinnahmen in Höhe von 21.300,– € jährlich zu erwarten.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 17.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.12.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:49