Beschlussfassung zum Projekt Campusbahn und Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides nach §26 GO NRW zum Beschluss des Rates der Stadt Aachen zum Projekt CampusbahnTagesordnungsantrag der SPD vom 20.10.2012
FB 61/0804/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf die Tischvorlage und beschreibt kurz das zu diesem Tagesordnungspunkt ergangene Verfahren.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erläutert das sehr intensive Beratungs- und Informationsverfahren zum Projekt Campusbahn. Selten habe man sich mit einem Projekt so intensiv beschäftigt wie hier. Die von der Verwaltung vorgelegte Kostenschätzung mit einem angegebenen Wert in Höhe von 6,5 Mio. Euro sei nach eingehender Prüfung gut nachvollziehbar. Die finanzielle Deckung sei ebenfalls gegeben, zumal die Einzahlung in den Fonds „Deutsche Einheit“ in Höhe von 15 Mio. Euro in 2019 wegfallen werde. Bei einer Abwägung der Argumente für und gegen die Campusbahn gebe es viele Gründe, sich auch inhaltlich für sie zu entscheiden. Dieses Projekt biete wie kein anderes die Möglichkeit, Elektromobilität in Aachen zu verankern und die Hochschulerweiterungsgebiete mit dem Campus Melaten und mit dem Campus West mit der Stadt verknüpfen – eine Herausforderung, der man sich ohnehin stellen müsse. Sicherlich gebe es auch Einschränkungen, betrachte man die, durch die im Südraum stattfindende Erschließung, entstehende Verkehrssituation. Auch werde man wohl auf die Direktverbindung von Krauthausen zur Innenstadt verzichten müsse, weil dann ein Umstieg in die Bahn notwendig sein werde. Nichtsdestotrotz sehe die CDU-Fraktion in dem Projekt, welches der steten Begleitung bedürfe, eine positive Herausforderung. Sowohl der heutige Ratsbeschluss als auch der bevorstehende Ratsbürgerentscheid seien lediglich als Startschuss zu sehen. Dieser Ratsbürgerentscheid sei, trotz seiner Aufwändigkeit und Kostenintensität, deshalb so wichtig, weil es sich hier um ein großes Projekt handele, welches die Stadt nachhaltig präge, mit einer hohen Entwicklungszeit anzusetzen sei und den Haushalt dauerhaft belaste, auch wenn es gefördert werde. Insofern sei es gut und richtig belegen zu können, ob und in welchem Maße das Projekt auf die Unterstützung in der Bevölkerung treffe, auch wenn sich bereits die Ratsmehrheit öffentlich für das Projekt ausgesprochen habe.
Die CDU-Fraktion werde sich vollumfänglich der Vorlage der Verwaltung, und damit beiden hier aufgeführten Punkten, anschließen.
Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, bestätigt, dass das Projekt unbestritten viele Vorteile mit sich bringe und viele Impulse für Forschung, Wissenschaft und Technik gebe. Nichtsdestotrotz müsse man aufgrund geänderter Gegebenheiten im Vergleich zum ersten Versuch der Installation der Campusbahn eine neue Abwägung vornehmen, welche man hier auch vorgenommen habe. Hierzu habe man sich detailliert mit Gutachten auseinandergesetzt, sich diese von der Verwaltung aufschlüsseln lassen, einen Beirat eingerichtet, an dem ca. 100 Personen teilgenommen haben – darunter auch kritische Experten zum Thema – und sich direkt mit der Initiative gegen die Campusbahn auseinandergesetzt. Am Ende sei man zu dem Ergebnis gekommen, sich für die Campusbahn zu entscheiden. Die Elektromobilität und der Standortfaktor seien hier nur zwei von vielen Argumenten für die Bahn. Dabei sei der Kostenansatz absolut konservativ gerechnet worden und. von wesentlich mehr Brückenbauwerken ausgegangen als tatsächlich vorhanden seien. Zudem falle, wie bereits ausgeführt, der Fonds „Deutsche Einheit“ weg. Entsprechend sei die Finanzierung gesichert. Hinzu komme, dass auch die Alternative, sprich der Ausbau des jetzigen ÖPNV, mit erheblichen Kosten verbunden sei, wolle man das erhöhte Verkehrsaufkommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln abdecken.
Des Weiteren dürfe man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behaupten, dass es bisher kein Projekt in Aachen gegeben habe, bei dem eine solch intensive und auch frühe Bürgerbeteiligung stattgefunden habe. So habe es diverse Informationsveranstaltungen, organisiert durch die Verwaltung gegeben, der Aachener Zeitungsverlag habe die öffentliche Diskussion durch Veranstaltungen begleitet, zu guter Letzt habe sich die Politik intensiv mit der Bürgerschaft auseinandergesetzt. Der Ratsbürgerentscheid sei daher eigentlich nur die logische Konsequenz, nicht etwa, um die Verantwortung auf die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen, sondern vielmehr um Planungssicherheit zu erhalten. Die Campusbahn sei eine große Chance für die Stadt. Daher werde auch die SPD-Fraktion für den Vorschlag der Verwaltung stimmen.
Ratsherr Jahn, Fraktion Die Grüne, erklärt, dass der Rat der Stadt heute mit wahrscheinlich großer Mehrheit ein ebenso wichtiges Zukunftsprojekt auf den Weg bringen werde, wie in der vergangenen Ratssitzung in Sachen Windenergie, was er außerordentlich begrüße. Die Vor- und Nachteile seien bereits in aller Ausführlichkeit diskutiert worden, die Finanzierbarkeit sei, wie bereits dargestellt, gewährleistet und zwar ohne, dass man Einsparungen in anderen Bereichen, wie Kultur oder Kinder, Jugend und Schule vornehmen müsse.
Dem Argument, dass man hier Steuergelder verarbeite, sei entgegen zu setzen, dass dies ureigenste Aufgabe der Parlamente und damit des Rates der Stadt sei. Umso wichtiger sei es daher, Prioritäten richtig zu setzen, was hier eindeutig geschehe.
Das Argument der FDP-Fraktion, dass mit einer erheblichen Kostensteigerung zu rechnen sei, sei noch nicht durch entsprechende Zahlen oder explizite Benennung der Risiken untermauert worden. Insofern müsse man leider davon ausgehen, dass dieses Argument rein populistischer Natur sei, sich im Kern aber nicht belegen ließe.
Es handele sich hier um ein Projekt, welches großen Zuspruch finde und das von vielen Akteuren, unter anderem der RWTH und der IHK, unterstützt werde. Insofern sei die Grundstimmung als gut zu bezeichnen. Diese Grundstimmung müsse dem Bürger vermittelt werden, denn schließlich handele es sich hier um ein hochmodernes und innovatives Verkehrsmittel. Die Fraktion die Grüne werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, erklärt, dass man hier einen Tagesordnungspunkt mit essentieller Bedeutung für die Stadt behandle, weshalb es durchaus gerechtfertigt sei, sich intensiv und kritisch mit der Thematik auseinanderzusetzen. Wenn die Vorlage von der „Notwendigkeit eines leistungsfähigen, innovativen Verkehrssystems (…) in Form einer modernen, teils oberleitungsfreien Stadtbahn für das Gesamtsystem des ÖPNV“ spreche, impliziere dies gleichzeitig, dass es keine Alternativen zur Stadtbahn gebe. Untermauert werde dies mit Statistiken zu stetig steigenden Fahrgastzahlen auf Basis der Studie der Bertelsmann Stiftung zur demographischen Entwicklung, nach der die Stadt Aachen einen großen Bevölkerungszuwachs zu erwarten habe. Hier sei darauf hinzuweisen, dass eben diese Studie zwischenzeitlich eine Korrektur dahingehend erfahren habe, dass eher von einer gleichbleibenden Bevölkerungszahl auszugehen sei. Auch die Zahl der Studierenden steige bis zum Jahr 2016 zwar stetig, sinke aber auch dann wieder erheblich. Im Ergebnis würde man jetzt ein leistungsfähiges ÖPNV-System brauchen, während im Jahr 2019, also ungefähr zum Zeitpunkt der Fertigstellung, der Bedarf objektiv nicht mehr vorhanden sei. Auch sei die in der Vorlage angegebene Zahl der zusätzlichen Arbeitsplätze maßlos überzogen und müsse um die Hälfte gekürzt werden, wolle man von realistischen Voraussetzungen ausgehen.
Das Argument, dass „die Kessellage in der Stadt Aachen und das dichte Straßennetz (…) häufig Überschreitungen der Grenzwerte für Luft- und Lärmemission” bewirken, sei allein durch den Umstand hinfällig, dass der Individualverkehr, der diese Emissionen an bestimmten Stellen in der Stadt verursache, auch bei der Installation der Campusbahn nicht schwächer werden wird, weil diese nicht die Ziele aller Mitfahrenden ansteuere. Das Ziel der Planung sei in seinen Augen, den Individualverkehr möglichst einzuschränken, wenn nicht gar ganz zu verhindern. Warum sonst verlaufe die Trasse laut Vorlage „auf der Achse mit der stärksten Belastung im Aachener ÖPNV-Netz”. Anfragen, wie man kritische Verkehrsknotenpunkte, an denen es häufig zu Stau komme, in die Planung mit einfließen lassen wolle, blieben unbeantwortet. So bringe bspw. auch der nahe an der Debyestraße vorgesehene Park & Ride-Platz keine Erleichterung für die ohnehin schwierige Verkehrssituation in Brand, da um eben diesen zu erreichen, zunächst einmal der Ortsteil Aachen-Brand komplett passiert werden müsse. Andere Beispiele entbehren ebenfalls der Realität. Die Leistungsfähigkeit der Bahn an sich wolle er nicht in Frage stellen, doch sei sie nicht, wie behauptet, die beste aller Alternativen. Bereits Herr Appel, ehemaliger Vorstand der ASEAG, habe eindeutig belegen können, dass Busse ebenso viele Fahrgäste in der gleichen Zeit zu befördern im Stande seien.
Die Rechnung des Oberbürgermeisters, den sich aus den letzten Jahren ergebenden Zuschuss für den ÖPNV in Höhe von 6,5 Mio. Euro in die Campusbahn zu investieren und damit sparen zu wollen, gehe alleine schon deshalb nicht auf, weil der Busverkehr erhalten und eventuell sogar ausgeweitet werden solle. Alles in allem passe man hier die Fakten an die Idee an und nicht umgekehrt, ähnlich wie bei einem anderen Projekt, dass den Rat der Stadt derzeit intensiv beschäftige. Es bleibe nur zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger kritischer, realitätsnäher und kostenbewusster seien und die Campusbahn ablehnen.
Der Oberbürgermeister erklärt, die Zahl der Kostensteigerungen aus drei Gründen, aber in einem anderen Zusammenhang genannt zu haben. Zum Ersten sei es wichtig, Zahlen solcher Größe in einen vergleichbaren Zusammenhang zu anderen Beträgen im Haushalt zu stellen, weil sie für die Bürgerschaft an sich schwer greifbar seien. Zum Zweiten habe man seinerzeit über die Qualitäts- und Leistungsausweitungen bei der ASEAG gesprochen. Da man mit der Campusbahn kein anderes Ziel verfolge, bestehe hier durchaus ein Sinnzusammenhang. Zum Dritten sei bei der Berechnung die Tatsache zu beachten, dass die ASEAG hohe Personalkosten zu verzeichnen habe. Setze man diese in Relation zum beförderten Fahrgast, sei die Campusbahn das günstigere Transportmittel.
Ratsherr Bosseler, Piraten-Partei, erklärt, dass das Projekt der Stadt sicherlich gut zu Gesicht stehe. Nichtsdestotrotz seien die Ausführungen an einigen Stellen nicht stimmig, im Ganzen werde das Projekt allzu positiv dargestellt. Gerade deshalb begrüße er den Ratsbürgerentscheid umso mehr. Hierfür sei jedoch erforderlich, dass man die Bürgerschaft über alle Vor- und Nachteile in Kenntnis setzen müsse. Leider sei dies nicht immer der Fall, wie sich am Beispiel des Super C verdeutlichen ließe. Dieses, zunächst als Verwaltungsgebäude mit einer Aufnahmekapazität von 1.100 Personen und einem Kostenansatz von 12,8 Mio. Euro sei absolut fehlt geplant worden mit der Folge, dass es nun nur knapp 400 Personen aufnehmen könne und die Kosten am Ende bei 24 Mio. Euro anzusetzen gewesen seien. Mit Projekten und Fehlplanungen dieser Art habe man das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger schlichtweg zerstört. Zu nennen seien hier bspw. die Projekte Avantis, die Aachen-Arkaden, die Kaiserplatz-Galerie oder auch das Alemannia Stadion, die allesamt den städtischen Haushalt bereits belasten oder belasten werden, der sich auch trotz steigender Gewerbesteuereinnahmen nicht zu erholen vermöge. Selbst wenn man keine Mittel für den Fonds „Deutsche Einheit“ aufbringen müsse, sei zu erwarten, dass Ersatzbegehrlichkeiten, z. B. in Form anderer Fonds, aufkommen werden, die die Stadt zu bedienen habe. Auch könne man bisher nicht vom Förderanteil E-Mobilität in Höhe von 21 Mio. Euro partizipieren, weil noch keine verbindliche Zusage vorliege. Entsprechend sei die Finanzierung des Projektes an sich noch unklar.
Die als Grund für die Campusbahn herangezogene Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel ließe sich auch anders lösen. So sei es bspw. möglich, die Schulbeginnzeiten derart zu gestalten, dass diese gestaffelt werden, sprich dass an einer Schule der Unterricht um 7.30 Uhr beginne, während an einer anderen der Schulbeginn mit 8.00 Uhr festgelegt werde. Darüber hinaus sei zu beachten, dass viele Unternehmen immer mehr Mitarbeitern die Möglichkeit des Home-Office anbieten und nur noch so genannte Büro-Pools vorhalten, um Betriebskosten zu sparen. Diese Vorgehensweise, die zunehmend angenommen werde, führe ebenfalls zu einer steten Entlastung.
Auch seien die bestehenden Alternativen zur Campusbahn an sich nicht ausreichend auf den Prüfstand gestellt worden. So sei es ebenfalls möglich, batteriebetriebene Busse einzusetzen. Vorteil hierbei sei, dass man nicht einmalig 240 Mio. Euro in die Hand nehmen müsse, sondern den Betrieb bedarfsgerecht und sukzessive aufbauen und modularisiert zahlen könne.
Bezug nehmend auf all diese Gründe werde er sich definitiv für den Ratsbürgerentscheid, nicht aber für die Campusbahn selbst aussprechen.
Ratsherr Form, CDU-Fraktion, erklärt, sich beruflich bedingt seit Jahren mit solchen und größeren Infrastrukturprojekten in sämtlichen Bereichen auseinanderzusetzen. Bezug nehmend hierauf seien auch für ihn die Unterlagen zur Campusbahn nicht ganz vollständig, zum Teil widersprüchlich und auch unplausibel. So sei bspw. nicht genannt, dass den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes Kornelimünster/Walheim erhebliche Fahrzeitverlängerungen und Umstiegsprobleme bevorstehen. Zudem gebe es keine Alternativen-Betrachtung in Form von Buslinien-Gutachten oder zum eventuellen Ausbau der vorhandenen Strukturen. Hinsichtlich der Kosten gebe es zahlreiche ähnliche Projekte wie Stuttgart 21, den Eisenbahnneubau Köln-Frankfurt oder die Magnethöhlebahn Rhein-Ruhr, deren Kosten schlussendlich doppelt so hoch waren wie ursprünglich angesetzt.
Der Aussage, das Projekt sei finanziert, stehe die Information entgegen, dass die standardisierte Bewertung noch in Arbeit sei. Klar sei, dass ohne eine standardisierte Bewertung mit sehr gutem Ergebnis eine Umsetzung kaum möglich sei.
Zudem sei der angesetzte Zeitbedarf wesentlich höher gewesen als ursprünglich geplant. Von daher sei nicht ersichtlich, warum es beim Projekt Campusbahn andere Abläufe geben solle. Auch die Finanzierungsbetrachtung aus der Haushaltslage her zeige, wie schwierig es sein werde, an entsprechende Zuschüsse zu kommen, denn schließlich seien bis Ende 2019 im Bundeshaushalt lediglich Mittel in Höhe von 160 Mio. Euro nur für solche Maßnahmen veranschlagt, die bereits eine Stufe weiter als die Campusbahn seien.
Bei dem Motto „Die Schiene ist das Rückgrat des Verkehrs“ sei noch zu bedenken, dass dieses Rückgrat schnell gebrochen sei, sobald ein Auto die Schiene im Mischbetrieb oder beim Queren blockiere oder ein Unfall geschehe.
Aufgrund seiner beruflichen Verantwortung, Erfahrung sowie seines Rufes spreche er sich gegen die Campusbahn aus. Lediglich aus Solidaritätsgründen sei er bereit, sich der Mehrheitsmeinung zu unterwerfen.
Beigeordnete Nacken erklärt die Einzelheiten zum Förderungsverfahren. Hier handele es sich um ein sehr großes, zweigeteiltes Verfahren. Zunächst stelle man den Antrag auf Aufnahme in das Programm, was hier bereits erfolgt sei. Mit der Annahme seien auch die Mittel für die Stadt Aachen reserviert worden. Im nächsten Schritt, anderen Straßenbauprojekten ähnlich, sei das Planfeststellungsverfahren zu durchlaufen und der Antrag auf Bewilligung der Mittel zu stellen. Man habe bereits die Zusage, dass das Projekt förderfähig sei, die Bewilligung erfolge nach der Planfeststellung.
Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, unterstützt die Ausführungen seiner Vorredner hinsichtlich derbetriebswirtschaftlichen Argumente. Damit eine Förderung erfolgen könne, müsse Bund und Land zunächst einmal klar gemacht werden, was die Stadt eigentlich wolle.
Gerichtet an Ratsherrn Blum erklärt er, dass es absolut widersinnig sei, auf der einen Seite in Sachen Bombardier für den Erhalt des Schienenstandorts Aachen zu kämpfen, um ihn im Rahmen des Projektes Campusbahn mit aller zur Verfügung stehenden, politischen Kraft abzulehnen. Gerade jetzt, wo sich der Industriefaktor in der Stadt negativ entwickle, sei es von besonderer Wichtigkeit, Position zu beziehen. Schließlich habe man hier in der Tat die Chance, in einem neuen Feld mit enormen Zukunftschancen, sprich Elektromobilität in all ihren Facettengemeinsam mit den Hochschulen als Wirtschaftsprodukte weiter entwickeln zu können. Es gehe darum, für die Stadt und für die Region eine Zukunftsentscheidung zu treffen, die ein gewisses Maß an Mut erfordere. Die SPD-Fraktion werde sich entsprechend dafür einsetzen, möglichst viele Menschen mit diesem Projekt zu erreichen und das Zukunftsprojekt zu einem Erfolg zu bringen.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, setzt den Schwerpunkt seiner Ausführungen auf die Frage, ob die Stadt im Stande ist, sich eine Campusbahn zu leisten. Neben dem finanzpolitischen Aspekt dieser Frage, sei fachpolitisch vor allem zu beantworten, ob die Stadt Aachen es sich als Zentrum der StädteRegion mit ca. 500.000 Einwohnern leisten könne, die Anforderungen des öffentlichen Nahverkehrs alleine mit Dieselbussen bewältigen zu können. Diese Frage gelte es vor allem vor dem Hintergrund eines konstant wachsenden Bedarfs an öffentlichen Nahverkehrsmitteln und stetig steigender Energiekosten zu beantworten. Entsprechend könne die Antwort eigentlich nur nein lauten. Auch dürfe man die mit der Campusbahn verbundenen Ausbaupotentiale nicht außer Acht lassen.
Die Finanzierbarkeit sei gegeben, von Seiten der Verwaltung habe ein guter Austausch und detaillierter Informationsfluss stattgefunden. Den Eindruck von Ratsherrn Bosseler, die Verwaltung schöne das Projekt, indem sie nur die Vorteile aufliste, vermöge er daher nicht zu teilen.
Die von Ratsherrn Blum aufgestellte These, man könne den wachsenden Bedarf an öffentlichen Nahverkehrsmitteln auch mit Bussen lösen, sei in den Arbeitskreisen eindeutig widerlegt worden.
Die Sorge der Bürgerinnen und Bürger, das Projekt könne ebenso schief gehen wie Projekte gleicher Größenordnung in anderen Städten, sei verständlich, könne aber mit stichhaltigen Argumenten hoffentlich ausgeräumt werden. Schließlich sei die Finanzplanung mehr als seriös und man habe darüber hinaus die Möglichkeit der konstanten Begleitung und Kontrolle des Projektes.
Dass es zu diesem wichtigen Thema einen Ratsbürgerentscheid gebe, sei außerordentlich begrüßenswert. Nichtsdestotrotz sei die Bürgerbeteiligung bei anderen, ebenso wichtigen Entscheidungen zu monieren. Zwar habe es bei der Verabschiedung des Haushaltes den Versuch gegeben, die Bürgerschaft zu beteiligen, hiervon habe man aber relativ schnell wieder Abstand genommen. Dies ließe sich auch deutlich im Haushalt ablesen. Habe die Verwaltung zunächst für die Bürgerbeteiligung Mittel in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt, habe man für die Folgejahre nur noch 39.000 Euro angesetzt. Nachdem die Fraktionen von CDU und Die Grünen die Streichung beantragten, sei dieser Punkt nun gar nicht mehr zu finden. Eine gute Lösung für die Bürgerbeteiligung habe man in der Schweiz gefunden, in der für alle Infrastrukturprojekte ab einer bestimmten Größenordnung zwingend ein Volksentscheid vorgeschrieben sei.
Was die zu erwartende Nutzung der Campusbahn angehe, wolle er gerne den Blick nach Frankreich lenken. Dort habe die Bahn so großen Anklang gefunden, dass man bald Kapazitätsprobleme zu bewältigen hatte. Es gebe zahlreiche Vorzüge, die allesamt im Internet nachzulesen seien.
Die Fraktion Die Linke werde Ihrerseits dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Ratsherr Schaffrath, FWG, erklärt seine Empörung darüber, das Thema der Campusbahn mit der Schließung des Bombardierwerkes zu verknüpfen. Es sei angesichts der damit verbundenen Sorgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unredlich, in Aussicht zu stellen, dass sich für sie durch den Bau der Campusbahn etwas ändern könne.
Gerichtet an Ratsherrn Baal kritisiert er dessen Aussage, der Fonds „Deutsche Einheit“ werde aufgelöst. Dessen Auflösung sei lediglich angedacht. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht im September 2010 entschieden, dass eine Abgabe nicht befristet werden könne. Ganz abgesehen davon sei nicht anzunehmen, dass man eine Abgabe bzw. eine Steuer einfach wieder abschaffe. Ein Beispiel dafür sei die Sektsteuer, die 1902 für den Bau der kaiserlichen Kriegsflotteeingeführt worden sei und bis heute zu existiere. Von daher sei davon auszugehen, dass es den Fonds „Deutsche Einheit“ auch nach 2019 noch geben werde. Ungeachtet dessen sei vielen Ratsmitgliedern, insbesondere von der CDU-Fraktion, klar, dass man mit den kalkulierten Mitteln nicht auskommen werde. Entsprechend sei davon auszugehen, dass, hätte man sich nicht für einen Ratsbürgerentscheid ausgesprochen, die Mehrheit sich gegen die Campusbahn entschieden hätte. Die plötzliche Entdeckung der Basisdemokratie durch die CDU sei also vielmehr als Flucht nach vorne zu verstehen.
Auch die Haltung des Oberbürgermeisters sei mehr als überraschend, zumal er in seiner Zeit als Ratsmitglied und Leiter eines mittelständischen Unternehmens immer wieder darauf hingewiesen habe, dass man mit Steuergeldern arbeite. Inzwischen werde den Fördergeldern ein höherer Stellenwert eingeräumt.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, listet mehre Projekte innerhalb und außerhalb der Stadt Aachen auf, bei denen die Kosten explodiert seien. Laut Wissenschaftlern spreche man hier vom umgekehrten Darwinismus, da sich bei Großvorhaben immer diejenigen durchsetzen, die am Ende am teuersten werden. Genau das sei nun auch bei der Campusbahn zu befürchten. Für die Befürworter der Campusbahn gebe es lediglich Vorteile, die von den Vertreternder Fraktionen von CDU, SPD, Die Grüne und Die Linkeausführlich dargelegt worden seien. Aber gerade die Kosten seien nicht absehbar oder wenigstens kalkulierbar. Weltweit werden neun von zehn Bauprojekten weltweit erheblich teurer als geplant. Der Grund hierfür sei, dass bei Großprojekten Politiker und Projektplaner den Nutzen von Bauprojekten überbewerten und die Kosten unterschätzen. Bei einer Bahnstrecke wie der Campusbahn-Trasse heiße das, dass die Kosten enorm ansteigen und sich herausstellen werde, dass die Bahn wesentlich weniger Menschen benutzen, als dies kalkuliert worden sei. Das Schlimme dabei sei, dass bereits bekannt sei, dass der Etat nicht ausreichen werde, entsprechend setze man die Kosten niedrig an, um die Umsetzung nicht zu gefährden. Ein Beispiel hierfür sei die bereits angesprochene Transrapid-Planung vom Münchener Hauptbahnhof zum Flughafen München. Hier habe man 2002 die Kosten mit 1,85 Milliarden Euro angesetzt, im Jahr 2008 habe man noch einmal nachgerechnet und sei auf ein Kostenergebnis in Höhe von 3,4 Milliarden Euro gekommen. Wie bekannt, sei das Projekt nie umgesetzt worden. Bei der Campusbahn sei mindestens von einer Kostensteigerung in Höhe von 30-50 % und damit von Gesamtkosten in Höhe von 300 bis 350 Mio. Euro auszugehen. Des Weiteren seien nach den Ausführungen der Stadtkämmerin die jährlichen Folgekosten in Höhe von 6,5 Mio. Euro nur mit weiteren Steuererhöhungen tragbar. Ferner seien sämtliche freiwillige Leistungen und Investitionen erneut auf den Prüfstand zu stellen. Abstrus erscheine aber vor allem die These, man könne die Folgekosten der Campusbahn durch die ab 2019 wegfallenden Zahlungen der Stadt an den Fonds „Deutsche Einheit“ begleichen, denn es sei durchaus anzunehmen, dass neue Strukturförderungsprogramme ins Leben gerufen werden.
Er könne nur an die Bürgerschaft appellieren, am 10. März gegen die Campusbahn und damit gegen ein nicht kalkulierbares Finanzrisiko und Haushaltsrisiko für die Stadt Aachen zu stimmen. Die FDP-Fraktion werde jedenfalls dem Projekt Campusbahn keine Zustimmung erteilen, dem Ratsbürgerentscheid aber sehr wohl.
Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, widerspricht den Ausführungen von Ratsherrn Helg. Man plane hier nicht etwa ein Prestigeprojekt, sondern versuche lediglich, das bestehende Problem in der Kapazitätsbemessung des ÖPNV-Systems zu lösen. Dieses Problem sei konkret an zwei Trassen aufgetreten, weshalb man sich langfristig für den Ausbau der zunächst geplanten Trasse ausspreche. Sicherlich seien Kostensteigerungen nicht auszuschließen, nicht aber in der Höhe wie bei den von Ratsherrn Helg ins Feld geführten Projekten. Selbst wenn der Fahrweg bzw. die zu verlegenden Schienen doppelt so teuer würden, steige die Belastung lediglich um 500.000 Euro, weil eben dieses Risiko zu 90 % gefördert werde.
Die von Ratsherrn Bosseler angeführten Vergleiche mit dem Bau der Kaiserplatz-Galerie oder dem Alemannia Stadion seien Beweis dafür, dass er sich nicht sachlich mit dem Thema auseinander gesetzt habe. Auch habe man ihn leider nie bei einer der zahlreichen Infoveranstaltungen angetroffen.
Sicherlich habe man in den Planungen seit 2009 viele Alternativen geprüft, unter anderem auch eine Art Long-long-long-Wajong, seinerzeit habe es jedoch Probleme mit der alternativen Energieversorgung gegeben. Hierzu gebe es ein GFG-gefördertes Forschungsprojekt in Dresden, laut dessen eine Autotram dann nur eine sinnvolle Alternative darstelle, wenn eine Stadtbahn nicht installiert werden könne. Auch wachse der Fahrgastzuwachs nicht dadurch, dass die Einwohnerzahl der Stadt steige, sondern durch den Wandel im Mobilitätsverhalten. So dürfe man bereits seit 2003 in Aachen trotz einer gleichbleibenden Bevölkerungszahl eine wesentlich stärkere Nutzung des ÖPNV verzeichnen. Entsprechend bestehe Handlungsbedarf. Sicherlich könne man das bestehende Busliniennetz ausweiten, allerdings seien die Kosten hier langfristig höher anzusetzen, zumindest wenn die Studien, die neutral hergestellt worden seien, belastbar seien.
Ratsherr Schnitzler, UWG, erklärt, sich bis vor einigen Wochen hinsichtlich der Kosten-Nutzenrelation nicht sicher gewesen zu sein. Was ihn von der Campusbahn überzeugt habe, seien die Inhalte zahlreicher Veranstaltungen aber auch ein Gespräch mit Vertretern des Aachener Verkehrsclubs Deutschland VCD gewesen, der sehr fundiert argumentiert habe. Sicherlich sei ein Risiko vorhanden, dies sei jedoch in seinem Ausmaß begrenzt. Auch er halte den Vergleich mit den genannten Prestigeprojekten wie Stuttgart 21, der Hamburger Elbphilharmonie,dem Bauhaus Europa für unglücklich. Auch könne man das Projekt Kaiserplatz-Galerie wohl kaum ins Feld führen, weil hier allein der Privatier das Finanzrisiko trage. Auch das Beispiel Hasselt sei kein Vergleich, da hier durch den Verzicht auf einen höchst kostenträchtigen Straßenbau ein kostenfreies Angebot und damit eine Win-Win-Situation für die Stadt und die Nutzer geschaffen werden konnte.
Abschließend bitte er die Verwaltung um kurze Ausführungen zum volkswirtschaftlichen Nutzen, der mit 1,5 beziffert sei.
Ratsherr Römer, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass man mit der Ratsentscheidung nicht nur die Verantwortung für die Haushaltsmittel der Stadt, sondern auch für die Zuschüsse von Land und Bund für diese Maßnahme habe. Er dankt Ratsherrn Bosseler für seine Ausführungen, die sicherlich die Meinung vieler Bürger darstelle, auch wenn sie von juristischer Seite aus betrachtet nicht richtig sein mögen. Allerdings gebe es zwischen den genannten Projekten erhebliche Unterschiede. Die Campusbahn könne gut mit einem jung gepflanzten Baum verglichen werden, der zunächst Pflege, Aufwand und Geld koste, bevor man nachhaltig Nutzen daraus ziehen könne. Eben diese Nachhaltigkeit sei äußerst schwer zu berechnen. Da sei es einfach, die Anfangsinvestition erst mal als Negativum gegenüberzustellen, erst recht, wenn man sie verdopple. Wenn man das Ganze aber mal über einen langfristigen Zeitraum betrachte, etwaüber 100 Jahre und mehr, sehe man, dass Nachhaltigkeit letztendlich im Ergebnis besser sei. Allerdings müsse man sich auch vor Augen halten, dass die Stadt verpflichtet sei, Infrastrukturmaßnahmen zu installieren. Im Sinne der eben beschriebenen Nachhaltigkeit müsse sie dies zukunftsorientiert tun. Entsprechend müsse es sich um ein System handeln, welches ohne Benzin oder Diesel betrieben werden könne und dies sei eben nur im schienengebundenen Verkehr möglich. Auch sei wichtig, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in die Entscheidung einzubeziehen.
Ratsherr Janßen, CDU-Fraktion, beschreibt das Abwägungsverfahren. Man habe sich lange Zeit genommen, um das Projekt sachlich, gewissenhaft und intensiv in all seinen Facetten abzuwägen und sei zu dem Schluss gekommen, dass die Qualitätsverbesserung und der Ausbau des ÖPNV den Betrag in Höhe von 6,5 Mio. Euro wert seien. Dies heiße aber nicht gleichzeitig, dass man damit einen Freifahrtschein erteile. Es sei klar, dass die Politik die Entwicklung äußerst kritisch begleiten werde. Werde sich eine erhebliche Kostensteigerung ergeben, werde man im Rat der Stadt die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt gerichtet an Ratsherrn Schaffrath, dass dieser offensichtlich den Fonds „Deutsche Einheit“ mit dem Solidaritätszuschlag,der als Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer erhoben werde, verwechselt habe. Der Fonds „Deutsche Einheit“ diene dazu, u. a. Einzahlungen der Gemeinden einzusammeln, um die Altlasten in den jetzt neuen Bundesländern abzudecken. Das Bundesverfassungsgericht habe sein Urteil auch zum Solidaritätszuschlag gefällt, nicht zum Fonds „Deutsche Einheit“.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grüne, kann die Diskussion in ihren Einzelheiten nur schwer nachvollziehen. Die Ratsmitglieder seien in den Rat gewählt worden, um Projekte für die Stadt zu beschließen. Dass hierfür Steuergelder verwendet werden, sei keine Neuheit. Darüber hinaus dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass jedes Projekt, das der Rat der Stadt absegne, per se schief gehe. Ganz im Gegenteil gebe es eine Menge Projekte, die in vorbildlicher Weise im Rahmen der zuvor errechneten Kostenschätzungen durchgeführt und abgeschlossen werden, über deren Erfolg aber niemand berichte. Gleiches gelte für das Projekt Campusbahn, das die Verwaltung in jeglicher Hinsicht sehr gut vorbereite und begleite. Entsprechend sei in der heutigen Sitzung nicht ein einziges Argument ins Feld geführt worden, welches einer Zustimmung entgegenstehen könne.
Der Oberbürgermeister erklärt, über den Beschlussentwurf getrennt abstimmen zu lassen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
I) Am 2.2.2012 hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt, folgende Schritte zur Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung für oder gegen den Bau der Campusbahn umzusetzen:
- eine intensive Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durch zu führen,
- die für eine standardisierte Bewertung erforderlichen Planung für die erste Achse zu erarbeiten,
- die standardisierte Bewertung der ersten Achse in Auftrag zu geben,
- einen Antrag auf Förderung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beim Bund
zu stellen und
- eine Projektgesellschaft in Abstimmung mit der ASEAG vorzubereiten.
Der Rat nimmt den Bericht zum Sachstand Campusbahn und zur Erledigung der Vorgaben des Mobilitätsausschusse zur Kenntnis.
Er stellt fest und begrüßt, dass das Land, das Projekt beim Bund zur Förderung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet, und der Bund das Projekt darin aufgenommen hat. Damit ist nach der Änderung des ÖPNV Gesetztes NRW eine Förderung in Höhe von 90% der förderfähigen Kosten vorbehaltlich der Planfeststellung zugesagt.
Der Rat spricht sich grundsätzlich für den Bau der Campusbahn aus.
II) Der Rat beschließt nach §26 GO NRW die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Bau der Campusbahn unter der Fragestellung:
Sind Sie für den Bau der Campusbahn?
Das Projekt Campusbahn ist ein Innovationsimpuls für einen besseren und leistungsfähigeren ÖPNV in der Gesamtstadt, für die Anbindung der Region und im Besonderen für die Anbindung der neuen RWTH Campusbereiche. Das Projekt ist ein Impuls für Elektromobilität in der Stadt und für die Region Aachen und für die wirtschaftliche Entwicklung Aachens.
Mit einer Investitionssumme von derzeit bis zu 243 Mio und einem Planungs- und Bauprozess von mehreren Jahren und über mehrere Ratsperioden ist es auch ein Projekt von großer Tragweite und Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Aachens. Der Rat beteiligt daher die Bürgerinnen und Bürger Aachens an dieser Entscheidung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Notwendigkeit eines leistungsfähigen, innovativen Verkehrssystems
Die Stadt Aachen beabsichtigt die Realisierung eines innovativen Verkehrssystems, das auf einer Stadtbahn mit ergänzenden Komponenten zur Einführung von Elektromobilität basiert und die Region einbezieht.
Im Folgenden werden die aktuelle Situation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Aachen und dessen zukünftige Entwicklung dargelegt. Dabei wird die Notwendigkeit eines innovativen Verkehrssystems in Form einer modernen, teils oberleitungsfreien Stadtbahn für das Gesamtsystem des ÖPNV in Aachen dargestellt.
1.2. ÖPNV Situation
Das ÖPNV-System in Stadt und Region Aachen besteht derzeit aus einem Bussystem und regionalen Bahnstrecken. Durch geändertes Mobilitätsverhalten ist seit den 80er Jahren eine ständige Zunahme der Fahrgäste zu verzeichnen. Konkret kann das anhand der Fahrgastzahlen der ASEAG belegt werden. Im Jahr 2011 beförderte die ASEAG 65,26 Mio. Fahrgäste (vgl. Geschäftsbericht ASEAG 2011, S.19). 1999 waren es noch 57,00 Mio. Fahrgäste (vgl. Geschäftsbericht ASEAG 1999). Nirgendwo in Deutschland werden so viele Menschen mit einem reinen Bussystem befördert.
Abb. 1: Entwicklung der jährlichen Fahrgastzahlen ASEAG seit 1985
[in Mio. Fahrgästen] /vgl. Anlage 1
Im schienengebundenen Nahverkehr (SPNV) ist nach einer Verbesserung im Angebot eine vergleichbare Entwicklung auf den regionalen Schienenstrecken festzustellen.
Abb. 2: Entwicklung der Fahrgastzahlen SPNV im Stadtgebiet 1994 2011 /
vgl.Anlage 1
Die derzeitige Tendenz ist aufgrund des sich wandelnden Mobilitätsverhaltens insbesondere junger Menschen und der demografischen Entwicklung perspektivisch weiterhin steigend (vgl. hierzu auch VDV, Geschäftsbericht ASEAG 2011) und wird unterstützt durch besondere Tarifangebote wie School and Fun Ticket, Semesterticket und Jobticket.
In einer aktuellen Mobilitätserhebung (August 2011) wurde ein Modal-Split Anteil von 15 % aller Wege festgestellt, die die Aachener täglich mit dem ÖPNV zurücklegen. Seit der letzten Erhebung aus dem Jahr 1992 hat sich dieser Anteil um fünf Prozentpunkte erhöht.
Diese erfreulichen Zugewinne an Fahrgästen führen dazu, dass das Bussystem sowohl im Hochschulbereich als auch auf den Hauptachsen bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stößt.
Aufgrund struktureller Veränderungen werden die Fahrgastzahlen in Zukunft insbesondere im Hochschulbereich weiter steigen. Darüber hinaus führen die RWTH Aachen und das Universitätsklinikum mit zusammen mehr als 10.000 Arbeitnehmern aktuell richtungweisende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements durch (Job-Ticket, Parkraumbewirtschaftung), die einen weiteren massiven Anstieg der ÖPNV-Nutzung erwarten lassen. Dieser Anstieg ist durch eine Optimierung des Busnetzes auch in Anbetracht der Netztopologie mit der Barriere der DB-Anlagen im Hochschulviertel nicht mehr zu bewältigen. Die zukünftige Nachfrage kann letztlich nur durch ein besseres ÖPNV-Angebot in Form einer Stadtbahn optimal bedient werden.
1.3 Stadtstrukturelle Rahmenbedingungen
Bereits im derzeitigen Stadtgefüge werden eine Vielzahl von Einwohnern und Arbeitsplätzen durch die geplante Stadtbahntrasse angebunden. In einem Einzugsbereich von 400m (ca.6 Gehminuten) wohnen 50.000 Menschen, 30.000 arbeiten dort. In einem erweiterten Einzugsbereich von 800m (etwa 12 Gehminuten) leben 120.000 Personen. 60.000 Arbeitsplätze liegen in dieser Zone. Neben der RWTH als größtem Arbeitgeber werden die Arbeitsplätze in der Innenstadt sowie mehrere große Betrieb wie z.B. im Süsterfeld besser erschlossen. Darüber hinaus liegen zahlreiche Institutionen, Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen entlang der geplanten ersten Stadtbahntrasse.
Abb. 3: Einzugsbereiche der Campusbahn / vgl. Anlage 1
1.4 Entwicklungen in den Campusbereichen
Nach der erneuten Auszeichnung der RWTH Aachen als Exzellenzuniversität werden derzeit verschiedene Hochschulerweiterungen im Campus Melaten und Campus West sowie eine Verdichtung im Kernbereich der RWTH umgesetzt. Es wird erwartet, dass neben den universitären Einrichtungen durch die Ansiedlung hochtechnologieorientierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen bis zu 10.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, die mit einer entsprechenden Einwohnerentwicklung verbunden sein werden.
Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Hochschulbereiche Universitätsklinikum, Campus Melaten, Campus West und Campus Mitte untereinander und mit dem Westbahnhof (als überregionalem Verknüpfungspunkt) sowie der Aachener Innenstadt zu verbinden.
Auch an anderen Stellen im Stadtgebiet ist eine Zunahme von Einwohnern und Arbeitsplätzen zu erwarten. Insgesamt führt dies zu einer absehbaren weiteren Zunahme der städtischen und regionalen Verkehrsnachfrage, die nur mit einem leistungsfähigen ÖPNV-System abzuwickeln ist. In diesem Zusammenhang unterstützen die RWTH Aachen und die Industrie- und Handelskammer Aachen die Einführung eines attraktiven und leistungsfähigen Verkehrssystems in Form einer Stadtbahn, die den Namen Campusbahn trägt.
1.5 Ökologische Situation
Die gestiegenen Ansprüche an die Luftqualität und die bestehenden Lärmbelastungen stellen die Stadt vor besondere Herausforderungen. Die Kessellage der Stadt Aachen und das dichte Straßennetz bewirken häufig Überschreitungen der Grenzwerte für Luft- und Lärmemissionen. Land und Regierungspräsidium haben die Stadt daher verpflichtet, einen Luftreinhalte- und Aktionsplan aufzustellen, um die Verbesserung der Luftqualität und die Einhaltung der Grenzwerte ohne die ansonsten obligatorische Einführung einer Umweltzone zu gewährleisten. Unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren u.a. der IHK wurde in Aachen ein anderer Weg als in einer Vielzahl anderer deutscher Städte gewählt, um den Umweltbelastungen zu begegnen. Unter ausdrücklicher Würdigung durch die Bezirksregierung Köln wurde ein integrativer Ansatz gewählt, bei dem durch ein Bündel zielgerichteter Maßnahmen das Mobilitätsverhalten und die Verkehrsmittelwahl nachhaltig positiv beeinflusst werden sollen.
Der aktuelle Lärmaktionsplan greift diese Ziele und Maßnahmen auf und führt sie für die Belange der Lärmreduktion und zur Einhaltung der Richtwerte für gesunde Lebensbedingungen fort. Auch der Verkehrsentwicklungsplan sowie die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen werden diese Ziele und Maßnahmen aufgreifen und fortschreiben.
Zur Erreichung der Ziele der Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung ist ein leistungsfähiges und attraktives ÖPNV-System in Form eines modernen Stadtbahnsystems unverzichtbar, da eine signifikante Zunahme der ÖPNV-Nutzer im aktuellen Verkehrssystem nicht bewältigt werden kann. Die Einführung der Campusbahn trägt zudem zu einer erheblichen Reduktion von Lärmbelastung und Luftschadstoffen bei.
Abb. 4: Lärmbelastung Innenstadt / vgl. Anlage 1
Abb.5 : Luftschadstoffe/ vgl. Anlage1
1.6 Innovativer Ansatz Elektromobilität
Ein wesentlicher Gedanke bei der Einführung eines modernen Stadtbahnsystems ist die Möglichkeit , Aachen in Sachen Elektromobilität weit voran zu bringen. Die Campusbahn in Aachen bildet mit ihren Unterwerken das Rückgrat für den Aufbau einer auf erneuerbaren Energien basierenden Elektromobilität. Sie ermöglicht einen Mobilitätsverbund aus elektrisch betriebenen, öffentlichen und individuell nutzbaren Verkehrsmitteln wie PKW, Bussen, Taxen oder Pedelecs. Dieser Aspekt spielt für die Stadt Aachen und die RWTH eine große Rolle, da der innovative und zukunftsfähige Ansatz in Zusammenarbeit mit und unter Einbeziehung der RWTH dauerhaft den Wissenschaftsstandort stärkt.
Ziel ist, die Unterwerke der Stadtbahn, die im Abstand von 2-3 Kilometer entlang der Trasse untergebracht werden, neben der Sicherstellung der Stromversorgung für die Stadtbahn als Ladestation für E-Cars, E-Bikes sowie für Elektrobusse zu nutzen. Die Stadtbahn selbst versorgt sich über 700 Volt Gleichstrom und speist die beim Bremsvorgang gewonnene Energie nicht in die Oberleitung zurück sondern in Batterien auf dem Fahrzeug. Diese gespeicherte Energie und die Aufladung aus der Oberleitung werden dazu genutzt, die Stadtbahn im Innenstadtbereich und in der Ortslage Brand oberleitungsfrei zu betreiben. Bei Umsetzung dieser Aspekte kann es gelingen, die Mobilität in der Innenstadt bis 2020 zu 50% CO2-frei zu gestalten. Fördermöglichkeiten hierfür werden in Ergänzung zur GVFG-Förderung für die Campusbahn derzeit geprüft.
Abb. 6: Intermodale Elektromobilität / vgl. Anlage 1
2. Einführung eines neuen Verkehrssystems - Die Campusbahn Aachen
Um der steigenden Anzahl von Fahrgästen attraktiv und zukunftsfähigen ÖPNV anbieten zu können und den steigenden Anforderungen aus der Umweltgesetzgebung (Feinstaub, Lärm) zu begegnen, soll in Aachen das Verkehrssystem einer Stadtbahn eingeführt werden.
Die Trasse verläuft auf der Achse mit der stärksten Belastung im Aachener ÖPNV-Netz. Auf dieser Relation besteht bis 2020 der dringlichste Handlungsbedarf, ein leistungsfähiges Verkehrssystem in Form einer Stadtbahn einzuführen. Langfristig besteht die Option, das geplante Stadtbahnsystem über eine weitere Relation von Vaals nach Aachen-Haaren und ggf. nach Würselen zu erweitern.
Abb. 7: Übersicht Trassenverlauf / vgl. Anlage 1
Im Vorfeld der Entscheidung für ein Stadtbahnsystem wurden mehrere hochwertige Verkehrsysteme für die Verknüpfung der einzelnen Campus-Bereiche gegenübergestellt und bewertet (Beratung im Mobilitätsausschuss am 28.01.2010). Dabei erwies sich das Stadtbahnsystem im Gesamtkontext als ökologisch und ökonomisch sinnvollstes System für Aachen. Darüber hinaus konnte nachgewiesen werden, dass eine Verbindung der Campus-Bereiche mit dem zentralen Bushof und der stark belasteten Achse vom Bushof nach Brand technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
2.4 Streckenplanung
Die vorliegende Planung umfasst eine Trasse mit einer Länge von 12,3 Kilometern, die das Universitätsklinikum, die Campus-Bereiche Melaten und West, den Bahnhof Aachen-West (Verknüpfung DB und Euregiobahn), den Kernbereich der RWTH Aachen (Bereich Hauptgebäude), die Innenstadt mit dem zentralen Bushof, den Bahnhof Rothe Erde (Verknüpfung DB und Euregiobahn) und den Stadtteil Aachen-Brand anbindet. Auf dieser Strecke sind 23 barrierefreie Haltestellen mit einer Bahnsteiglänge von je 60 Metern Länge mit Bahnsteighöhen von ca. 25 cm geplant, so dass bei einem Niederflurfahrzeug ein niveaugleicher Einstieg gewährleistet werden kann.
Die Haltestellen der Campusbahn und ihr Umfeld werden so gestaltet, dass sie sich in das Stadtbild einfügen. Sie werden standardmäßig mit Wetterschutzständen, Notrufsäulen und digitalen Fahrgastinformationensystemen ausgestattet.
2.5Abschnitte mit besonderem und straßenbündigem Bahnkörper
Die Campusbahn ist als Stadtbahn mit überwiegend unabhängigem Bahnkörper konzipiert. Dort wo die vorhandenen Querschnitte zu eng sind, kommen straßenbündige, vom Individualverkehr befahrbare Bahnkörper zum Einsatz, so dass der Individualverkehr durch die Campusbahn nicht eingeschränkt wird.
Die Gesamtstrecke setzt sich zusammen aus 8,3 Kilometern besonderer Bahnkörper (67 % der Gesamtstrecke) in Rasen- bzw. Pflasteroberbau und 4,0 Kilometern straßenbündiger Bahnkörper (33 % der Gesamtstrecke). Zur Unterstützung der Campusbahn ist die Bevorrechtigung an signalisierten Knoten vorgesehen.
2.6Fahrzeuge
Für den Betrieb ist ein marktübliches Zweirichtungsfahrzeug mit Niederflurstandard und einer Kapazität von ca. 200 Personen vorgesehen, das zusätzlich für einen Batteriebetrieb auf den beiden oberleitungsfreien Streckenabschnitten auszustatten ist.
2.7Bahnstromversorgung und Fahrleitungsanlage
Der Einsatz elektrisch betriebener Stadtbahnwagen erfordert eine Fahrleitungsanlage, bestehend aus Fahrleitungsmasten und Fahrdraht. Der Fahrdraht verläuft dabei in der Regel in einer Höhe von 5,50 Metern über Schienenoberkante. Die Maste können sich sowohl innerhalb des Gleiskörpers (Mittelmast) wie auch in den Nebenanlagen (Außenmast) befinden. Eine Befestigung in Form von Wandankern wird nicht in Erwägung gezogen. .
Aus städtebaulichen Gründen sollen die Abschnitte zwischen den Haltestellen Republikplatz und Kaiserplatz (ca. 2,3km) sowie zwischen Ringstraße und Markt in Brand (ca.400m) oberleitungsfrei betrieben werden. Entsprechende Fahrzeuge (z.B. System Siemens batteriebetrieben) bzw. Stromversorgungssysteme (z.B. System Bombardier Primove) sind in den weiteren Planungsphasen festzulegen.
Zudem ist angedacht, auf dem Abschnitt zwischen der Haltestelle Kaiserplatz bis zur Haltestelle Ostfriedhof eine zusätzliche Fahrleitung für O-Busse zu installieren.
Zur Versorgung der Stadtbahnfahrzeuge mit elektrischer Energie müssen Gleichrichterwerke (Unterwerke) errichtet werden, die die Energie aus dem Mittelspannungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens beziehen und die Spannung transformieren. Nach einer überschlägigen Abschätzung sind bei 12,3 Kilometern Streckenlängefünf Unterwerke erforderlich. Da die Unterwerke auch gleichzeitig als Ladestationen für Elektroautos und Elektro-Fahrräder genutzt werden sollen, sind in unmittelbarer Umgebung der Unterwerke Freiflächen u. a. für Parken geplant.
2.8Betriebskonzept
Für den Stadtbahnbetrieb werden derzeit folgende Betriebszeiten zu Grunde gelegt:
Montag bis Freitag:4.00 Uhr bis 0.00 Uhr (20 Stunden)
Samstag:5.00 Uhr bis 0.00 Uhr (19 Stunden)
Sonntag / Feiertag:6.00 Uhr bis 0.00 Uhr (18 Stunden)
Wegen der erheblichen zeitlichen Nachfrageschwankungen auf der Stadtbahnstrecke wird über weite Teile der Betriebszeit von einer Doppeltraktion ausgegangen.
Im Zuge der Einführung der Campusbahn muss das heutige Busnetz entsprechend angepasst werden, dabei werden parallel zur Trasse verlaufende Buslinien an den Endpunkten bzw. an Umsteigepunkten gebrochen. Hierbei wird jedoch darauf geachtet, dass die Zubringerlinien über die Zubringerfunktion hinaus Wohngebiete in Seitenbereichen der Bahntrasse weiterhin erschließen. Deshalb werden einige Buslinien am Umsteigepunkt Brand miteinander verknüpft und so die Umlaufzeiten und Betriebskosten optimiert.
Daraus ergeben sich, unter Nutzung bereits vorhandener Wendemöglichkeiten, für Aachen-Brand und für Aachen-Forst die beiden wesentlichen Umsteigepunkte Aachen-Brand/Marktplatz und Trierer Platz.
Im Hochschulbereich (Campus-Bereiche) werden die Buslinien ergänzend zur Campusbahn geführt. Sie erschließen den Hochschulbereich Hörn und leisten Zubringerfunktionen zu den Haltepunkten Uniklinikum und Westbahnhof und Verbindungsfunktionen für Studenten zum Hochschulkernbereich aus dem Einzugsbereich Hörn.
Insgesamt werden Parallelfahrten von Buslinien vermieden. In Teilbereichen, wie beispielsweise unterer Adalbertsteinweg ist dies nicht möglich, da hier eine Bündelung von Linien aus mehreren Stadtteilen (Eilendorf, Hüls) Richtung Innenstadt erfolgt.
Das Busliniennetz wird an die Betriebszeiten der Campusbahn angepasst, so dass optimale Umsteigezeiten erreicht werden
2.9Betriebshof
Für die Dimensionierung des Betriebshofes wird das Betriebskonzept mit Doppeltraktion zugrunde gelegt, welches eine Kapazität von 25 Fahrzeugen ergibt. Eine Reservefläche für eine zukünftige Streckenerweiterung wird eingeplant. Verschiedene Flächen in unmittelbarer Nähe zur Trasse werden derzeit untersucht.
2.10Verkehrliche Auswirkung
Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die vorhandenen Fahrbeziehungen im Kfz-Verkehr bis auf wenige Ausnahmen erhalten bleiben können. Dabei ist an einigen Kreuzungen eine Mitbenutzung der Gleistrasse für den Aufstellbereich der Abbieger erforderlich. Hierzu werden im weiteren Planverfahren noch Detailuntersuchungen mit dem Ziel einer Optimierung der Verkehrsabläufe durchgeführt. In einzelnen Fällen kann es bedeuten, dass derzeitige Linksabbiegebeziehungen im Sinne einer optimalen Gesamtabwicklung aufgegeben werden müssen.
2.11Städtebauliche Aspekte
Die vorgesehene Stadtbahn ist stellenweise mit erheblichen städtebaulichen Auswirkungen verbunden. Deshalb wurden bereits zu Beginn des Planungsprozesses Stadtplaner eingebunden, um negative Auswirkungen schon im Ansatz zu erkennen und gegebenenfalls flankierende Maßnahmen ergreifen zu können. Chancen für städtebauliche Verbesserungen durch die Einführung der Campusbahn sollen frühzeitig identifiziert und genutzt werden.
3.Kosten, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
In einer überschlägigen Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde die Campusbahn mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von 1,5 bewertet.
Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung werden auf der Nutzenseite die ersparten Kfz- Betriebskosten, die Reduzierung der Abgasemissionen und der Unfallschäden sowie die Reisezeitgewinne erfasst. Dem werden die Trasseninvestitionen gegenübergestellt.
Von der ASEAG wurden zusätzlich betriebswirtschaftliche Berechnungen durchgeführt. Bei beiden Untersuchungen wurde ein angepasstes Busnetz konzipiert und für den Fall der Einführung der Campusbahn den Berechnungen zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass mit Einführung der Campusbahn insbesondere in den Campus-Bereichen, aber auch auf der aktuell nachfragestärksten ÖPNV-Achse Adalbertsteinweg/Trierer Straße ein Parallelverkehr mit Bus und Campusbahn vermieden werden kann und Busleistungen in Höhe von jährlich 1,63 Mio. Nutzwagenkilometern eingespart werden können.
Die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des Öffentlichen Personennahverkehrs wird derzeit durchgeführt. Im Anschluss erfolgt eine Folgekostenrechnung des Vorhabens.
Eine Kostenschätzung der Campusbahn Aachen wurde im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung erstellt. Demnach liegen die Gesamtkosten der Maßnahme bei 243 Mio. (netto) und unterteilen sich in 130 Mio. für den Fahrweg, 67,5 Mio. für Fahrzeuge, 24 Mio. für den Betriebshof und 21,5 Mio. Planungs- und Baunebenkosten.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wurde eine Förderung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für den Fahrweg beantragt. Bund und Land haben die Förderfähigkeit des Projektes gem. Mitteilung des NVR prinzipiell anerkannt. Die Standardisierte Bewertung ist noch nachzureichen. Ein Finanzierungsantrag ist nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu stellen. Damit ist eine Förderung durch Landes- und Bundesmittel für die förderfähigen Anteile (Fahrweg, Oberleitung, Haltestellen ) für die Campusbahn reserviert.
Eigenmittel sowie die Finanzierung der Fahrzeuge und des Betriebshofs sind nach aktueller Kalkulation von der Stadt als derzeitigem Vorhabenträger aufzubringen. Die Stadt Aachen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Daher soll die Finanzierung über eine Projektgesellschaft, die zum Vorsteuerabzug berechtig ist, abgewickelt werden. Diese Campusbahn Projektentwicklungsgesellschaft (Gesellschafter sind Stadt Aachen und ASEAG) soll die weitere Projektabwicklung übernehmen.
Bei der Ermittlung der Kosten sind maßgebliche Unwägbarkeiten aus dem Baugrund nicht zu erwarten, da sich die Trasse fast ausschließlich in öffentlichen Verkehrsflächen befindet, die in den letzten Jahrzehnten umgebaut wurden. Notwendige Leitungsverlegungen werden derzeit anhand der Trassenpläne von den Leitungsträgern geprüft.
Bei der relativ geringen Einbindetiefe der Bahnanlagen in den vorhandene Straßenoberbau sind Risiken aufgrund der in der Aachener Innenstadt sowohl kostenmäßig als auch zeitlich problematischen archäologischen Funde nur bei Leitungsverlegungen bzw. bei der Gründung der Oberleitungsmast einzuplanen.
Nach den vorliegenden Daten verursacht die Campusbahn zusätzliche Aufwendungen in Höhe von jährlich 4-6,5 Mio. für Betrieb, Unterhaltung und Kapitaldienst für die nicht förderfähigen Investitionen.
Die IHK unterstützt den Bau der Campusbahn und hat sich bereit erklärt, die bisherige Kostenermittlung durch einen Gutachter überprüfen zu lassen, um noch stärkere Kostentransparenz und Kostensicherheit zum jetzigen Zeitpunkt zu erreichen.
Unter den volkswirtschaftlichen Aspekten sind auch die externen Effekte in der lokalen und regionalen Wirtschaft zu bedenken. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass
Einzelhandel und Immobilienmarkt von Stadtbahnen profitieren.
Moderne neue Stadtbahnstrecken erhöhen den Wert der erschlossenen Liegenschaften und Gebäude um 5 bis 10 Prozent, bisweilen sogar um 20 Prozent (Prof. Weidemann ETH Zürich, 2008). Stadtbahnen werden von Investoren als positiver Standortfaktor gesehen, da sie Bestand und pünktliche Erreichbarkeit garantieren. Ähnliche Auswirkungen eines Bussystems konnten nicht nachgewiesen werden.
Beispiel: Stadtbahn Heilbronn
private Investoren zogen entlang der Stadtbahnstrecke nach . die gesamte Bahnhofstraße erwacht, seit die Stadtbahn sie durchfährt, zu neuem Leben auch in der Einkaufsmeile wirkte das Gesamtkonzept Stadtbahn als Impulsgeber.
(Quelle: http://www.stadtbahn-heilbronn.de/index/sbhn/sbhn_stadtentwicklung.html)
Beispiel Tram 23 München:
Für knapp die Hälfte der Haushalte war die Tram 23 wohnstandortentscheidend.
Die Gewerbeansiedlung wurde mit Inbetriebnahme des neuen Verkehrsangebots auf der Schiene positiv beeinflusst. Der Wert der Wohngrundstücke ist nach Inbetriebnahme der Tram 23 sprunghaft angestiegen.
Bei den Fahrten der Beschäftigten kam es zu hohen Verlagerungseffekten vom privaten Pkw auf den ÖPNV. Die Qualitätsverbesserung des ÖPNV-Angebots schlug sich in einem deutlich gestiegenen Zeitkartenbesitz nieder.
In der öffentlichen Diskussion wird häufig nach Alternativen gefragt. Dazu muss man die beiden Äste der geplanten Campusbahn betrachten. Auf dem Ast Bushof-Brand ist eine weitere Taktverdichtung im Busverkehr kaum noch möglich. Die erwartete Nachfrage kann dort zu Spitzenzeiten nicht abgedeckt werden. Auf dem Ast Bushof-Klinikum bedeuten die erhöhten Fahrgastzahlen eine erhebliche Verdichtung der Busfrequenz über die Hörn bzw. mit einer verlängerten Fahrzeit über Süsterfeldstraße/Toledoring. Beide Lösungen entsprechen nicht den Vorstellungen von einer attraktiven Nahverkehrsverbindung.
Als Alternative wird auch der sog. Spurbus ins Gespräch gebracht, der in z.B. in Padua und Clermont-Ferrand betrieben wird. Tatsächlich kann dieser Bus 200 Personen vergleichbar mit einem Stadtbahnwagen transportieren. Allerdings ist er nicht kuppelfähig, sodass eine Kapazitätserweiterung begrenzt ist. Hinzu kommt, dass das System, um seine Leistung zu realisieren, ebenso wie die Campusbahn auf eine eigene Trasse mit nicht unerheblichen Kosten angewiesen ist, Es handelt sich schließlich um ein spurgeführtes System auf Gummireifen, das die Nachteile der festgelegten Trasse hat, dem aber die Vorteile der Laufruhe eines Schienenfahrzeuges und die Chance der Doppeltraktion fehlen.
4.Stand der Umsetzung
Im Februar 2012 wurde das Projekt Campusbahn im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen vorgestellt.
Der Mobilitätsausschuss beauftragte die Verwaltung, die nächsten Schritte vorzubereiten:
?eine intensive Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durchzuführen,
?die für eine standardisierte Bewertung erforderlichen Planung zu erarbeiten,
?die standardisierte Bewertung in Auftrag zu geben,
?einen Antrag auf Förderung nach GVFG zu stellen,
?eine Projektgesellschaft in Abstimmung mit der ASEAG vorzubereiten
In der Zwischenzeit haben zahlreiche Informationen in allen Stadtbezirken und Diskussionen mit vielen Interessengruppen und politischen Gremien stattgefunden. Weitere und kontinuierliche Informationsgespräche und veranstaltungen mit Einzelgruppen sind geplant bzw. vorbereitet.
Die Konkretisierung im M 1:500 der vorliegenden Planung im M1:1000 ist auf der Basis neuerer Erkenntnisse aus der Beteiligung städtischer und externer Dienststellen in Arbeit.
Die Standardisierten Bewertung ist beauftragt und in Absprache mit dem Bundes- und Landesministerium in Arbeit.
Der Antrag auf GVFG-Einplanung wurde gestellt und ist positiv beschieden.
Die Campusbahn Projektentwicklungsgesellschaft (Gesellschafter sind Stadt Aachen und die ASEAG) wurde zum 01.07.2012 gegründet. Diese wird die weitere Planung und Projektumsetzung betreuen. Zur Beurteilung technisch, betrieblich und rechtlich relevanter Fragestellungen werden im Planungsprozess externe Fachkräfte mit Betriebsleiterqualifikation eingeschaltet.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 55081
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=55081
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 25
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 19.12.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Februar 2026 um 00:49