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Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die räumliche Entwicklung der Stadt

FB 61/0747/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

Aachen*2030: MasterplanPerspektiven für die räumliche Entwicklung der Stadt

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, beschreibt das langwierige Beratungsverfahren zum Masterplan 2030, welcher in seinen Ausführungen und in seiner Komplexität ein sehr kompliziertes Werk sei, welches sicherlich auf den ersten Blick nicht direkt zu begreifen sei, obwohl man sich verwaltungsseitig an vielen Stellen durchaus die Mühe gemacht habe, die Fülle an Informationen verständlich lesbar zu gestalten. Dies sei Beweis dafür, dass die Stadt Aachen über eine gut strukturierte Planungskultur verfüge. Der Masterplan sei eine gute Basis für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der immerhin über 30 Jahre alt sei. Besonders begrüßenswert sei der Umstand, dass sich schlussendlich die Initiative Aachen intensiv an der Diskussion zum Masterplan beteiligt und so positiv zur Konzeption beigetragen habe. Es handele sich beim Masterplan um eine gute Leitlinie hinsichtlich der weiteren, planerischen Entwicklung in dieser Stadt, dem die Fraktion Die Grüne gerne zustimmen werde.

Der Oberbürgermeister erklärt ergänzend, dass durch den Masterplan 2030 zukünftig ein hohes Maß an Verlässlichkeit bei Planungsprozessen gegeben sei, insbesondere hinsichtlich neuer Projekte und neuer Investoren.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Rau an, gibt aber zu bedenken, dass Diskussionen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit eines Bauvorhabens oder der Prioritätensetzung an der ein oder anderen Stelle trotzdem zu führen sein werden.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und beschließt den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption mit den durch die Verwaltung vorgeschlagenen und durch den Planungsausschuss und Mobilitätsausschuss beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Der Rat beschließt, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen. Der Rat beauftragt die Verwaltung außerdem, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten: - Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen, - Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen, - Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen. Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet. Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen und den Bericht zum Masterplan zur Kenntnis und beschließt den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption mit den durch die Verwaltung vorgeschlagenen und durch den Planungsausschuss und Mobilitätsausschuss beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

Der Ratbeschließt, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.

Der Ratbeauftragt die Verwaltung außerdem, innerhalb des kommenden Jahres eine Konzeption zur Fortschreibung des Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sind folgende Bausteine zu erarbeiten:

-Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen,

-Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur von Zielaussagen,

-Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.

Die Fortschreibung soll weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik erfolgen. Es ist daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet und die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.

Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Ressorts der Stadt Aachen in Bezug auf ihre stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aus der Diskussion im Planungsausschuss (08.11.2012) und im Mobilitätsausschuss (15.11.2012) haben sich jeweils noch Fragen bzw. Änderungswünsche zu bestimmten Aspekten ergeben.

Mit der vorliegenden Tischvorlage sollen diese Fragen beantwortet und die Änderungsvorschläge des Bearbeiterteams aus Verwaltung und dem Büro BKR vorgestellt werden.

1. Im Planungsausschuss wurde durch die SPD-Fraktion der Wunsch geäußert, unter den AACHEN*Akzenten noch den Aspekt des Sozialen einfließen zu lassen.

Änderungsvorschlag:

Der Titel des zweiten Akzents wird ergänzt zu: AACHEN*SozialUrban.

2. Im Planungsausschuss wurde ebenfalls durch die SPD darum gebeten, das Thema Barrierefreiheit durch eine textliche Ergänzung im Handlungsfeld Mobilität stärker hervorzuheben.

Änderungsvorschlag:

In den Aufgaben zum Handlungsfeld Mobilität (S. 42) wird der siebte Spiegelstrich um das fettgedruckte Wort ergänzt:

-umwelt- und stadtverträgliche Mobilität innerhalb des Alleenrings mit barrierefreiem Fußgängerroutennetz und Anwohnervorrechten

3. Im Mobilitätsausschuss wurde durch die CDU-Fraktion angefragt, ob der motorisierte Individualverkehr ausreichend berücksichtigt sei.

Erläuterung:

Der im Handlungsfeld Mobilität betrachtete Stadtverkehr schließt alle Verkehrsarten ein. Der motorisierte Individualverkehr ist hier als Teil der „vernetzten Mobilität“ sowohl in Aufgaben als auch Zielen berücksichtigt. Neben dem Oberziel

-einer Qualifizierung / Profilierung des Straßenverkehrsnetzes (mit klaren Netzen für alle Verkehrsteilnehmer) sind

-die Umgehungsstraße Verlautenheide und

-die neuen BAB-Anschlussstellen Eilendorf und Haaren

sowohl in der Karte als auch im Text konkrete Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses sowie der Entlastung betroffener Anwohner an stark belasteten Zufahrtstraßen beitragen sollen.

Eine weitere Darstellung in der Karte betrifft

-Parkraumangebote in den Quartieren mit hohem Parkdruck.

In der dazugehörigen Tabelle werden unter anderem die

-„Optimierung des Individualverkehrs“,

-„klare Netze für alle Verkehrsmittel“,

-„Optimierung des Verkehrsflusses “

als Ziele formuliert.

Ergänzungsvorschlag:

Im Text zum Handlungsfeld Mobilität werden auf Seite 42 folgende Worte fett formatiert und damit hervorgehoben: soll die Mobilität der Stadtbewohner gestärkt und die Effizienz des motorisierten Individualverkehrs deutlich gesteigert werden.

4. Im Mobilitätsausschuss wurde angemerkt, dass das Thema Barrierefreiheit im Handlungsfeld Mobilität nicht ausreichend berücksichtigt sei.

Erläuterung:

Barrierefreiheit ist ein handlungsfeldübergreifendes Thema, das sich an zahlreichen Stellen im Masterplan widerspiegelt.

-Im Handlungsfeld Wohnen findet Barrierefreiheit im Rahmen der einleitenden Kernaussagen auf Seite 25 Berücksichtigung („Die Wohn- und Lebensqualität durch Grundrissflexibilität, Barrierefreiheit, verbessern“.)

-Im Handlungsfeld Lebensumfeld: die Illustration auf Seite 37 steht für das Ziel „Älter werden in Aachen: in einem barrierefreien Wohnumfeld“

-Im Handlungsfeld Lebensumfeld meint die Projektidee „Vielfältige Stadtgesellschaft“ unter anderem die barrierefreie Wohnumfeldgestaltung (s. Projekterläuterung S. 39)

-Im Handlungsfeld Mobilität wird Nachholbedarf im Bereich der Barrierefreiheit festgestellt (S. 42)

-Im Schwerpunktraum Burtscheid (S. 70) ist die „barrierefreie Umplanung und attraktive Neugestaltung des Burscheider Marktes“ als Aufgabe formuliert

-Im Schwerpunktraum Haaren ist die „Neugestaltung des Blockinnenbereichs des ehemaligen Brauereigeländes mit Angeboten für barrierefreies Wohnen“ eine erklärte Aufgabe

-Im Kapitel Ein Blick nach vorn (S. 81) ist „barrierefreier Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse“ etwas, das man der älter und bunter gewordenen Stadtgesellschaft im Jahr 2030 bieten kann.

Ergänzungsvorschlag:

Da Barrierefreiheit viele Themenbereiche betrifft, wird vorgeschlagen, im weitreichenden Handlungsfeld Lebensumfeld auf S. 37 folgendes Ziel zu ergänzen:

„Dazu gehören [ ]

-ein Lebensraum den Menschen mit Behinderungen mit der gleichen Selbstverständlichkeit nutzen können wie Nichtbehinderte

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 26.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.12.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:49