TOP 6.3Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2013; Produkt 021503 Abwehr von Großschadensereignissen; Beschaffung Notstromanhänger

FB 37/0021/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

(Hierzu ist zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

Der Oberbürgermeister verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt verteilte Tischvorlage.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grüne, beschreibt die im Finanzausschuss ergangene Diskussion, die in dem Ergebnis gemündet habe, dass nicht die Feuerwehr, sondern der Energieversorger für die Stromversorgung zuständig sei, womit die Begründung für die Vorlage als eher fragwürdig einzustufen sei. Entsprechend habe man die Empfehlung zu einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Energieversorger und der Feuerwehr ausgesprochen. Das in der Vorlage beschriebene Gesamtpaket sei nicht Gegenstand des Beschlusses und noch einmal im Fachausschuss zu besprechen.

Der Oberbürgermeister erklärt, die Beschlussfassung des Finanzausschusses als Grundlage für die Beschlussfassung des Rates der Stadt gelten lassen zu wollen.

Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk erklärt als Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, dass dieser der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefolgt sei. Zwar sei man dem Vorschlag der Beschaffung eines Notstromaggregates einstimmig gefolgt, habe aber hinsichtlich weiterer Beschaffungen ein mit der STAWAG und weiteren zu beteiligenden Institutionen, wie dem THW, abgestimmtes Konzept erbeten.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, weist ergänzend darauf hin, dass ferner in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz diskutiert worden sei, welche Funktionen mittels eines Notstromaggregates aufrecht erhalten werden sollen und wer hierfür Entscheidungsträger sei. Diese Problematik werde in den weiteren Sitzungen des Ausschusses beleuchtet werden.

Der Oberbürgermeister fasst die wesentlichen Bestandteile zusammen und lässt über den Tagesordnungspunkt abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt erteilt, unter Berücksichtigung der im Finanzausschuss beschlossenen Empfehlung zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Ersatzbeschaffungen und zusätzliche Beschaffung von Notstromaggregaten in den nächsten Jahren sowie die entsprechende Finanzierungsplanung, einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers zu erteilen.

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 44.000 € zum Produkt 02.15.03 – Abwehr von Großschadensereignissen – zur Beschaffung eines Notstromanhängers.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Vernetzung des europäischen Stromnetzes, die Infrastruktur in den Nachbarländern und die unkontrollierte Netzeinspeisung von regenerativen Energien können in Zukunft zu einem flächendeckenden Stromausfall führen. Dies ist auch den Energieversorgen bekannt. In Fachkreisen werden sogar mehrstündige bis mehrtägige Stromausfälle prognostiziert, auf die sich der kommunale Katastrophenschutz in den nächsten Jahren vorbereiten muss.

Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr unterhalten bis zu einem gewissen Maße eine Notstromversorgung. Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und die Unterkünfte des Katastrophenschutzes sind nicht notstromversorgt. Im Falle flächendeckender Stromausfälle werden solche Stützpunkte als Anlauf- und Versorgungsstelle für die Bevölkerung sowie als Informationsstelle genutzt.

Unter anderem aus diesem Grund ist es im Katastrophenschutz unabdinglich, eine ausreichende Anzahl an mobilen Notstromaggregaten vorzuhalten. Zusätzlich müssen Geräte als Redundanz für die Notstromversorger der Städteregionalen Leitstelle und der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr vorgehalten werden. Die ortsfesten Aggregate sind nicht für den tagelangen Betrieb ausgelegt. Der jetzt im Aufbau befindliche Digitalfunk ist vom Stromnetz abhängig. Bei Stromausfall halten Batterien den Betrieb für ca. 60 Minuten aufrecht. Um den wichtigen Funkbetrieb bei flächendeckenden Netzausfällen sicher zu stellen, muss kurzfristig durch die Gefahrenabwehrorganisationen eine Notstromversorgung aufgebaut werden. Öffentliche Turnhallen und Schulaulen werden im Katastrophenfall zur Versorgung der evakuierten Bevölkerung genutzt. Bei Stromausfällen müssen diese Liegenschaften durch den städtischen Katastrophenschutz mit Notstrom versorgt werden.

Es ist daher unabdinglich, in den nächsten Jahren die Vorhaltung von leistungsstarken Notstromanlagen auszubauen. Um kurzfristig reagieren zu können, soll ein Anhänger mit einer Ersatzstromanlage beschafft werden.

Da das zu beschaffende Notstromaggregat einen selbständig nutzbaren Vermögensgegenstand darstellt, müssen zur Realisierung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel i.H. von 44.000 € bereitgestellt werden.

Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt aus der Maßnahme:

5-0215003-900-00800-900-1 – Beschaffung Einsatzleitwagen

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

44.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

- 44.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 44.000

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 6.3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:55