Wahl des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Mai 2014
FB 01/0201/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion, Die Linke, fragt, ob in diesem Ausschuss Fraktionen ohne Sitz mit Stimmrecht einen ohne Stimmrecht erhalten.
Der Oberbürgermeister sieht keine rechtliche Grundlage für dieses erweiterte Recht. Entsprechend sei die vorgelegte Liste als vollständig zu erachten. Im Übrigen dauere eine jede Sitzung in der Regel nicht länger als 10 Minuten und sei öffentlich.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, weist auf die in der Gemeindeordnung enthaltene Generalregelung hin, und fragt, ob hier eine Sonderreglung vorhanden sei, da es sich um einen stets nur temporär gegründeten Ausschuss besonderer Art handele.
Der Oberbürgermeister beschreibt das Beratungsprozedere im Wahlausschuss, das es durchaus zulasse, dass von außen eingebrachte Einwände diskutiert werden.
Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, schlägt vor, der Fraktion Die Linke gemäß der Regelung in der Gemeindeordnung NRW einen Sitz mit beratender Stimme einzuräumen, um formale Fehler zu vermeiden.
Herr Riese, Fachbereich Verwaltungsleitung, erklärt, dass sich die Zusammensetzung des Wahlausschusses nach dem Kommunalwahlgesetz NRW und nicht nach der Gemeindeordnung richtet. Entsprechend sei die Besetzung laut Vorlage abschließend, Änderungen seien nicht möglich.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bildet für die Kommunalwahl 2014 einen Wahlausschuss mit
_________ Beisitzerinnen/Beisitzern und wählt einstimmig/_________________
folgende Personen als Beisitzerinnen/Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen/
Stellvertreter:
Beisitzerinnen/BeisitzerStellvertreterinnen/Stellvertreter
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Kommunalwahl im Mai 2014 ist gem. § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ein Wahl-
ausschuss zu bilden. Er hat gem. § 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) folgende Aufgaben:
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, Zulassung der Wahlvorschläge, Feststellung
des Wahlergebnisses.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10
Beisitzerinnen/Beisitzern; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zu-
lässig (§ 2 Abs. 3 KWahlG). Für jede/n Beisitzer/in soll gem. § 6 Abs. 1 KWahlO ein/e
Stellvertreter/in gewählt werden.
Die Beisitzer/innen des Wahlausschusses sind vom Rat der Stadt, sofern eine Einigung auf
einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande
kommen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 2 Abs. 3 KWahlG, § 50
Abs. 3 Satz 1 und 2 Gemeindeordnung - GO -).
Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des
Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen
Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung (§ 2 Abs. 3 KWahlG).
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige
Bürger/innen, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO).
Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die Zahl der Ratsmitglieder im Wahlausschuss
nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO).
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein (§ 2 Abs. 7 KWahlG).
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der derzeitigen Sitzverteilung
Im Rat folgende Besetzung des Wahlausschusses ergeben:
Beisitzer/innen insgesamtCDUSPDGRÜNEFDPLINKE
4 2 1 1 - -
6 2 2 1 1 -
8 3 2 2 1 -
10 4 3 2 1 -
Der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2009 hatte 6 Beisitzerinnen/Beisitzer.
Technische Details
ID: 57627
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=57627
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 12
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 29.05.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 19:55