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Wahl des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Mai 2014

FB 01/0201/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion, Die Linke, fragt, ob in diesem Ausschuss Fraktionen ohne Sitz mit Stimmrecht einen ohne Stimmrecht erhalten.

Der Oberbürgermeister sieht keine rechtliche Grundlage für dieses erweiterte Recht. Entsprechend sei die vorgelegte Liste als vollständig zu erachten. Im Übrigen dauere eine jede Sitzung in der Regel nicht länger als 10 Minuten und sei öffentlich.

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, weist auf die in der Gemeindeordnung enthaltene Generalregelung hin, und fragt, ob hier eine Sonderreglung vorhanden sei, da es sich um einen stets nur temporär gegründeten Ausschuss besonderer Art handele.

Der Oberbürgermeister beschreibt das Beratungsprozedere im Wahlausschuss, das es durchaus zulasse, dass von außen eingebrachte Einwände diskutiert werden.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, schlägt vor, der Fraktion Die Linke gemäß der Regelung in der Gemeindeordnung NRW einen Sitz mit beratender Stimme einzuräumen, um formale Fehler zu vermeiden.

Herr Riese, Fachbereich Verwaltungsleitung, erklärt, dass sich die Zusammensetzung des Wahlausschusses nach dem Kommunalwahlgesetz NRW und nicht nach der Gemeindeordnung richtet. Entsprechend sei die Besetzung laut Vorlage abschließend, Änderungen seien nicht möglich.

Beschluss

Der Rat der Stadt bildet für die Kommunalwahl 2014 einen Wahlausschuss mit sechs Beisitzerinnen/Beisitzern und wählt einstimmig folgende Personen als Beisitzerinnen/Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter: Beisitzerinnen/Beisitzer Stellvertreterinnen/Stellvertreter: CDU: Sachk. Bürger Harro Mies Ratsherr Ralf Demmer Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Eberhard Büchel SPD: Ratsherr Manfred Bausch Ratsfrau Dr. Heike Wolf Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Frau Daniela Lucke Grüne: Ratsherr Jochen Luczak Ratsherr Jonas Paul FDP: Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsherr Wilhelm Helg

Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt bildet für die Kommunalwahl 2014 einen Wahlausschuss mit

_________ Beisitzerinnen/Beisitzern und wählt einstimmig/_________________

folgende Personen als Beisitzerinnen/Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen/

Stellvertreter:

Beisitzerinnen/BeisitzerStellvertreterinnen/Stellvertreter

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Kommunalwahl im Mai 2014 ist gem. § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ein Wahl-

ausschuss zu bilden. Er hat gem. § 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) folgende Aufgaben:

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, Zulassung der Wahlvorschläge, Feststellung

des Wahlergebnisses.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10

Beisitzerinnen/Beisitzern; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zu-

lässig (§ 2 Abs. 3 KWahlG). Für jede/n Beisitzer/in soll gem. § 6 Abs. 1 KWahlO ein/e

Stellvertreter/in gewählt werden.

Die Beisitzer/innen des Wahlausschusses sind vom Rat der Stadt, sofern eine Einigung auf

einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande

kommen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 2 Abs. 3 KWahlG, § 50

Abs. 3 Satz 1 und 2 Gemeindeordnung - GO -).

Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl

der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des

Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen

Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung (§ 2 Abs. 3 KWahlG).

Zu Mitgliedern des Wahlausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige

Bürger/innen, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO).

Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die Zahl der Ratsmitglieder im Wahlausschuss

nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO).

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein (§ 2 Abs. 7 KWahlG).

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der derzeitigen Sitzverteilung

Im Rat folgende Besetzung des Wahlausschusses ergeben:

Beisitzer/innen insgesamtCDUSPDGRÜNEFDPLINKE

4 2 1 1 - -

6 2 2 1 1 -

8 3 2 2 1 -

10 4 3 2 1 -

Der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2009 hatte 6 Beisitzerinnen/Beisitzer.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:55