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Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014-2018 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat

FB 01/0202/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt wählt einstimmig folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss: Vertrauensperson stellvertr. Vertrauensperson CDU: Ratsherr Eberhard Büchel Ratsherr Peter Tillmanns Ratsherr Wolfgang Boenke Ratsfrau Ruth Wilms SPD: Ratsfrau Sibylle Reuß Ratsherr Claus Haase Grüne: Ratsherr Jochen Luczak Ratsherr Jonas Paul

Beschlussvorschlag

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt wählt einstimmig/________________ folgende Vertrauenspersonen

für den Ausschuss:

Vertrauenspersonstellvertr. Vertrauensperson

1.1.

2.2.

3.3.

4.4.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß §§ 40, 41 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der derzeit geltenden Fassung

in Verbindung mit Ziffern 4.1, 4.3 und 10 Schöffenwahl-Ausführungsverordnung (AV) vom

04.03.2009 (MBl.NRW S. 134), zuletzt geändert durch Schöffenwahl-AV vom 22.02.2011

(MBl.NRW S. 88, 259), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlags-

liste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächste Amtsperiode 2014 – 2018

wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.

Der Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amts-

gericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in

beisitzender Funktion.

Von den sieben Vertrauenspersonen sind vier vom Rat der Stadtaus den Einwohnern der

Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder,

mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziffern 4.3 und

10.2 Schöffenwahl-AV).

Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2013 zu wählen und bis 30.06.2013 dem

Amtsgericht mitzuteilen.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat

folgende Zuteilung ergeben:

vom Rat zu wählende

Vertrauenspersonen CDU SPD GRÜNE FDP LINKE

4 2 1 1 - -

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:55