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Wiederwahl von Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling, Dez. II, und Bestellung zur Stadtdirektorin

FB 11/0181/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 01.08.2013 zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) zu bestellen sowie mit Wirkung vom 20. Oktober 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtkämmerin wieder zu wählen Der Oberbürgermeister gratuliert Stadtdirektorin Grehling zur Wahl und wünscht ihr alles Gute.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 01.08.2013 zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) zu bestellen sowie mit Wirkung vom 20. Oktober 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtkämmerin wieder zu wählen.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling mit Wirkung vom 01.08.2013 zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) zu bestellen sowie mit Wirkung vom 20. Oktober 2013 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Stadtkämmerin wieder zu wählen

(Philipp)

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Herr Stadtdirektor Wolfgang Rombey tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013 in den Ruhestand.

In der Nachfolge ist die Bestellung von Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling, Dez. II, zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) vorgesehen.

Die achtjährige Amtszeit von Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling endet mit Ablauf des 19. Oktober 2013. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederwahl von Frau Grehling liegen vor.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Wiederwahl zur Stadtkämmerin und der Bestellung zur allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters (Stadtdirektorin) in Höhe der gesetzlich zustehenden Dienstbezüge. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung gewährt.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 29.05.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 19:54