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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012hier: Geschwisterkindregelung

FB 45/0269/WP16 · Entscheidungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)hier: Geschwisterkindregelung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Boenke erklärt als Vorsitzender des Schulausschusses, dass dieser dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Schulausschuss empfiehlt Finanzausschuss und Rat der Stadt, die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 4. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) ist bis bisher – anders als beim Elternbeitrag für die Teilnahme an der OGS oder Besuch einer Kindertagesstätte- keine beitragsermäßigende Geschwisterkindregelung enthalten.

Dies führt in Einzelfällen zu erheblichen Belastungen für die Beitragspflichtigen. Zudem fühlen sich die Betroffenen benachteiligt, da, wenn beide Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder OGS in Anspruch nehmen, die Beitragsermäßigung gilt, nicht aber, wenn neben der Betreuung eines Kindes in einer Kita/OGS ein zweites Kind in der Kindertagespflege betreut wird. Vor dem Hintergrund des sich ergänzenden und gleichberechtigten Systems im Kontext eines ganzheitlichen frühkindlichen Betreuungs-Bildungs-und Förderungssystems ist dies nicht sinnvoll.

Die Verwaltung hat daher dem KJA (und nachfolgend dem Rat der Stadt) empfohlen, im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertagespflege eine analoge Geschwisterkindregelung wie im Bereich OGS und der Kindertagesstätten zum 01.08.2013 einzuführen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass der KJA diesem Vorschlag folgt und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Finanzausschuss und letztendlich dem Rat der Stadt Aachen fasst.

Dies hat zu Konsequenz, dass eine entsprechende Regelung/ein entsprechender Verweis auch in § 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) aufzunehmen ist.

Im Bereich des § 3 Abs.1 S.1 erfolgt lediglich eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Änderung des Einkommensteuergesetzes.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Es werden keine Auswirkungen auf die etatisierten Ansätze im Haushalt erwartet, da die kalkulierten Mindereinnahmen durch die Einführung der Geschwisterkindregelung im Bereich der Förderung in Kindertagespflege im Bereich der OGS eher marginal sind und durch erwartete Mehreinnahmen kompensiert werden.

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 03.07.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:09