Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausener Straßehier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
FB 61/0898/WP16-1 · Entscheidungsvorlage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausener Straßehier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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Ratsherr Baal erklärt als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser empfehle, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, sieht im vorliegenden Wohnungsbauprojekt einen großen Schritt in der Frage der Wohnungsversorgung. Es handele sich hier um ein gutes Beispiel, wie es gelinge, innerstädtische Brach- oder Gewerbeflächen durch Umnutzungen für zusätzlichen Wohnungsbau bereit zu stellen. Projekte wie dieses seien äußerst begrüßenswert und stets weiter zu fördern und voran zu bringen. Auch sei es notwendig, der Bevölkerung die Wichtigkeit solcher Projekte näher zu bringen und ihr zu erklären, dass Projekte dieser Art sehr intensiv und detailliert in den Fachausschüssen diskutiert werden und Abholzungen keineswegs umsonst erfolgen.
Ratsfrau Schlick, Vorsitzende der CDU-Fraktion, schließt sich den Worten ihres Vorredners an, merkt allerdings an, dass bestehende Strukturen mit der herannahenden Wohnungsbebauung vereinbar sein sollten. Insofern sei darauf zu achten, Arbeitsplätze in vorhandenen Gewerbebetrieben zu erhalten und für ein gutes Miteinander zu sorgen.
Auch die Fraktion Die Linke begrüße das vorliegende Projekt sehr, insbesondere den Umstand, dass es gelungen sei, 20 % öffentlich geförderten Wohnraum durchzusetzen, so Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Nichtsdestotrotz gebe es nach wie vor zu wenig Wohnraum für Menschen sozial schwacher Stellung, die hierdurch gezwungen seien, in andere Städte der Städteregion zu ziehen. Dies sei eine äußerst gefährliche Entwicklung, der gegenzusteuern sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 946 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zuändern, durch Ergänzung folgender schriftlicher Festsetzung:
- Gemäß § 12 (3 a) BauGB i. V. m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.
Zudem beschließt er nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt der Rat denso geänderten Bebauungsplan Nr. 946 – Krugenofen / Hauptstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausener Straßein der vorgelegeten Fassung gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0778/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
FB 61/0898/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Heusch im Blockinnenbereich plant ein Investor die Errichtung von 46 Wohneinheiten. Zudem ist vorgesehen, die Baulücke am Krugenofen durch ein Wohn- und Geschäftshaus zu schließen.
Der Planungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 19.04.2012 die Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausener Straße beschlossen.
Am 09.05.2012 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte diesem Beschluss an.
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.
In der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Informationsveranstaltung fand statt am 05.06.2012. Die Bürger hatten außerdem die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 12 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
Es wurden 16 Behörden an der Planung beteiligt, von denen eine Behörde eine Anregung zur Planung vorbrachte.
Nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.12.2012 fasste der Planungsausschuss am 06.12.2012 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den vorhabenbezogenen BebauungsplanNr. 946 – Krugenofen / Hauptstraße –mit folgender Ergänzung:
- Der Spielplatz an der Hauptstraße soll umgestaltet werden, auf eine Einzäunung soll dabei verzichtet werden, soweit sie nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
- Für den gesamten Bereich soll eine Grünplanung vorgelegt werden, die Bestandteil desDurchführungsvertrags werden soll.
Mit dem Investor sollte darüber hinaus geklärt werden, ob die Parkmöglichkeiten für Fahrräder in der Tiefgarage verbessert werden können und ob eine fußläufige Verbindung zwischen dem bestehenden Spielplatz an der Hauptstraße und dem Plangebiet realisiert werden kann.
Zudem empfahl der Planungsausschuss ebenso wie die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Rat der Stadt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
In der Zeit vom 04.02. - 11.03.2012 wurde die Planung öffentlich ausgelegt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Während dieser Zeit sind 8 Eingaben betroffener Bürger bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.
Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Bedenken gegen die Planung wurden nicht geäußert.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.06.2013 über das Ergebnis der Offenlage beraten und wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor im Durchführungsvertrag noch folgende Punkte zu regeln:
- Der Bereich des Müllplatzes ist einzuhausen.
- Die Zugänglichkeit des Kinderspielplatzes über die Außentreppe ist zu gewährleisten.
- Im Eingangsbereich zum Plangebiet werden weitere Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) vorgenommen.
Er empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.946 - Krugenofen / Hauptstraße - gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu ändern, durch Ergänzung folgender schriftlicher Festsetzung:
Gemäß § 12 (3a) BauGB i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich am 19.06.2013 mit der Angelegenheit befasst und aus bezirklicher Sicht einen Empfehlungsbeschluss gefasst, der ebenfalls eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 946 durch Ergänzung der o. a. schriftlichen Festsetzung vorsieht.
Auswirkungen
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Technische Details
ID: 58278
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=58278
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 03.07.2013
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 20:09