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Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung)Ergänzungsvorlage (Ergebnisse und Anregungen aus den Sitzungen der Bezirksvertretungen)

FB 32/0021/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, nimmt Bezug auf die intensive Diskussion im Hauptausschuss, dem die Aufgabe oblegen habe, die verschiedenen Anregungen und Ergänzungsvorschläge aus den Bezirksvertretungen zusammenzuführen und die Beschlussfassung für den Rat der Stadt vorzubereiten. Dies sei jedoch augenscheinlich nicht geschehen, sei die Sonderregelung für Bushaltestellen, die im Hauptausschuss mehrheitlich abgelehnt worden, noch immer in der Vorlage enthalten. Auch habe es keinen die Einladung abändernden Nachtrag gegeben. Stattdessen habe man am vergangenen Montagnachmittag ein Fax mit einem neuen Satzungstext erhalten, nach dem „Behinderung, Belästigung von Nutzern des ÖPNV in Busunterständen und an Bushaltestellen bzw.Vereitelung der zweckentsprechenden Nutzung der Busunterstände“ untersagt seien. Die Regelung sei an sich schon deshalb widersinnig, weil die Behinderung und Belästigung der Bürgerinnen und Bürger nirgendwo erlaubt sei. Zudem stelle sich die Frage, wann eine solche Vereitelung der zweckentsprechenden Nutzung der Busunterstände denn schon tatsächlich stattfinde. Würde es hierzu jemals zu einem Rechtsstreit kommen, mache sich die Stadt Aachen mehr als lächerlich. Zum anderen solle dem Beschluss des Hauptausschusses Rechnung getragen werden, der nicht etwa beschlossen habe, eine Alternativformulierung zu finden, sondern die Satzung ohne den Punkt zu den Bushaltestellen verabschiedet habe, weil bereits ausreichend Maßnahmen zur Verfügung stünden, um für die Einhaltung der Regelungen zu sorgen. Es könne nicht angehen, dass soziale Probleme mit Ordnungsrecht gelöst würden. Von daher stehe die Fraktion Die Linke gernejederzeit bereit, über die Ausweitung von Hilfsangeboten für Betroffene zu sprechen, nicht aber über untaugliche Versuche, eine Art Scheinsicherheit an Bushaltestellen vorzutäuschen. Die Fraktion Die Linke werde daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Ratsherr George, FDP-Fraktion, erklärt, den Verlauf der Hauptausschusssitzung anders in Erinnerung zu haben. Entgegen der Schilderung von Ratsherrn Müller habe die Verwaltung, aufgrund der nicht vorhandenen Zustimmungsfähigkeit zur Vorlage, angeboten, den Beschlussvorschlag vor allem hinsichtlich der 20m-Regelung und der Beschränkung des Alkoholkonsums an Bushaltestellen bis zur Ratssitzung neu zu formulieren, um dann über den neu gefundenen Wortlaut abzustimmen. Hiergegen habe sich auch Ratsherr Müller nicht ausgesprochen. Die FDP-Fraktion habe den vorgelegten Kompromissvorschlag geprüft und werde ihm zustimmen.

Ratsfrau Schlick erklärt als Vorsitzende der CDU-Fraktion, dass diese der Vorlage zustimmen werde. Dem Anliegen der Fraktion, die objektive und subjektive Sicherheit der Bürger an Bushaltestellen zu garantieren sei durchaus Rechnung getragen, ohne die zuvor enthaltenen Regelungen einfließen zu lassen.

Ratsfrau Dr. Lassay, Fraktion Die Grüne, schließt sich ihren Vorrednern an und erklärt, dass auch diese der Satzung in ihrer neuen Formulierung zustimmen werde. Hierdurch werdeeine sachgerechte Nutzung von Busunterständen durch die ÖPNV-Nutzer gewährleistet sowie eine Grundlage für deren Schutz geschaffen.

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, beschreibt den Verlauf der Hauptausschusssitzung so, dass man sich dort mehrheitlich gegen eine Alkoholsperrzone entschieden habe und verwaltungsseitig ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden sollte. Es sei Ratsherrn Müller daher insofern Recht zu geben, dass man diesen in einer Vorlage hätte abbilden können, um mehr Transparenz für die diejenigen zu schaffen, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben.

In den Augen der SPD-Fraktion sei § 6 Abs. 3 der Verordnung überflüssig, weil er im Prinzip wiederhole, was bereits durch Abs. 2 erfasst sei. Sie halte die Satzung für ordnungsgemäß und in weiten Teilen auch zielgerecht, werde § 6 Abs. 3 allerdings nicht zustimmen.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt ebenfalls, den Verlauf der letzten Hauptausschusssitzung völlig anders in Erinnerung zu haben als von Ratsherrn Müller geschildert. Gerichtet an Ratsherrn Plum führt er aus, dass die doppelte Aufzählung der Verstöße in den Absätzen 2 und 3 zumindest nicht schädlich sei. Zudem sei festgestellt worden, dass in Busunterständen Situationen eintreten, die Bürger als bedrohlich wahrnehmen, weshalb die Fraktionen von CDU, Die Grüne und FDPim Hauptausschuss erklärt haben, dass eine Änderung der Situation dringend notwendig sei. Alsdann sei mehrheitlich festgestellt worden, dass der Vorschlag der Alkoholverbotszone von 20 Metern als ungeeignet erscheine, weshalb man um eine Andersformulierung gebeten habe. Diesem Wunsch sei die Verwaltung nachgekommen, der erarbeitete Vorschlag werde wohl nun zumindest mehrheitliche Zustimmung finden.

Die Vorgehensweise von Ratsherrn Müller, eine solche Regelung zu instrumentalisieren, um den Eindruck zu vermitteln, dass die Kräfte des Ordnungsamtes Aachen diese missbrauchten, um Menschen selektiv zu behandeln, sei absolut nicht hinnehmbar. Wenn etwas als skandalöszu bezeichnen sei, dann sei es der Versuch, schleichend den Eindruck zu vermitteln, bringen, dass Menschen, die möglicherweise Probleme Alkoholhaben oder obdachlos sind, von den Mitarbeitern des Aachener Ordnungsamtes aufgrund dieser Regelung „reglementiert“ würden.

Ratsherr Servos, SPD-Fraktion, wiederholt die von Ratsherrn Plum vorgetragene Bitte, gegen § 6 Abs. 3 stimmen zu können. Es sei schon widersinnig, gerade nur ÖPNV-Nutzer schützen zu wollen, seien doch auch z.B. diejenigen schützenswert und entsprechend von der Regelung zu umfassen, die sich eventuell zum Schutz vor Regen unterstellen. Es gebe ausreichend andere Instrumente, um die im Absatz 3 geregelten Verstöße zu ahnden, so dass dieser eigentlich nur abstrus erscheine. Was die an den Bushaltestellen geschilderte Problematik angehe, müsse man andere Lösungsansätze,bspw. durch Schaffung von weiteren Räumen diskutieren.

Ratsherr Müller, Fraktion Die Linke, erklärt nachdrücklich, den Verlauf der Hauptausschusssitzung anders in Erinnerung zu haben. Das Protokoll zur Sitzung könne hier sicherlich Klarheit schaffen.

Es liege ihm fern, den Mitarbeitern des Ordnungsamtes beschriebene Verhaltensweisen der Diskriminierung vorzuwerfen. Dies gelte allenfalls den Fraktionen von CDU, Die Grüne und FDP.

Ratsherr Schnitzler,UWG, stimmt Ratsherrn Servos in dessen Ausführungen zu. Die Schaffung weiterer Räume sei ein weitaus sinnvollerer Ansatz als die ordnungsrechtliche Ahndung derer, die aus einer Not heraus in Bushaltestellen Unterschlupf suchten.

Zudem wolle er den Antrag stellen, in § 4 Stadthygiene Abs. 7 den Teilsatz „sonstige Gegenstände für die Rohstoffrückgewinnung“ zu streichen. Leider sei die Lebenswirklichkeit, dass viele auf dieses Pfand angewiesen seien. Dies habe auch die Initiative „Pfand gehört daneben“ erkannt und versuche durch konstruktive Vorschläge, dieser Lebenswirklichkeit würdevoll zu entsprechen. Diese Initiative wachse täglich um zahlreiche Anhänger. Es sei zu hoffen und zu wünschen, dass man gemeinsam, wie eben in der Bürgerfragstunde angeboten, zu einem Ergebnis in der Frage zu kommen, wie die ästhetische Umsetzung dieses Systems aussehen könnte.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass das System in seiner Vorstellung eine Form von Behältnissen beinhalte, insofern bestehe dann auch kein Bedarf, die Satzung entsprechend zu ändern. Dass in der ganzen Stadt Pfandflaschen zu finden seien, sei nicht tolerierbar.

Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, erklärt gerichtet an Ratsherrn Schnitzler, dass § 4 Abs. 7 auch die Umsetzung bundes- bzw. landesgesetzlicher Regelungen betreffe, weshalb man in der Satzung durchaus konform damit sein könne. Es sei durchaus denkbar, Alternativlösungen für die Problematik zu entwickeln, nicht denkbar seien allerdings in der Stadt hängende Plastiktüten. Dies widerspreche eindeutig Aktionen wie „Sauberes Aachen“, die der Verschönerung des Stadtbildes dienen sollen.

Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag von Ratsherrn Schnitzler abstimmen, der mit einer Dafür-Stimme mehrheitlich abgelehnt wird. Anschließend lässt er über die neu eingebrachte Formulierung zu § 6 Abs. 3 der Satzung abstimmen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich den durch die Tischvorlage geänderten Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Hauptausschuss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Würdigung der Ergebnisse der Beratungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Für den Rat:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 als Ordnungsbehördliche Verordnung

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Änderungsentwurf wurde inzwischen in den Bezirksvertretungen behandelt und die Empfehlung lt. Beschlussvorschlag der Vorlage vom 22.02.2013 ausgesprochen und zwar durch die

-Bezirksvertretung Aachen-Mitte mehrheitlich bei einer Gegenstimme Änderung beschlossen;

-Bezirksvertretung Aachen-Brand einstimmig bei einer Enthaltung der Vorlage zugestimmt;

-Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf einstimmig der Vorlage zugestimmt;

-Bezirksvertretung Aachen-Haaren einstimmig bei einer Enthaltung und einem Ergänzungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis genommen;

-Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim – geänderter Beschlussvorschlag;

-Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg einstimmig bei zwei Enthaltungen der Vorlage zugestimmt;

-Bezirksvertretung Aachen-Richterich einstimmig der Vorlage zugestimmt.

Der Text des Verordnungsentwurfs wurde bzgl. der weiblich/männlich-Form durchgängig angepasst.

Ein neuer Entwurf ist als Anlage beigefügt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

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Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Einmalige Kosten für die Veröffentlichung in den Tageszeitungen.

Einnahmen sind nicht abschätzbar; sie hängen vom Kontrolldruck bzw. von der Kontrolldichte und der Anzahl der festgestellten Verstöße ab.

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 12.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 03.07.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:09