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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen – Haushalt 2013Einsatz von Küchenkräften in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

FB 11/0186/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grüne, nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Ratsfrau Wilms, CDU-Fraktion, beantragt eingangs, den Beschlussentwurf durch einen dritten Absatz zu ergänzen, der wie folgt lautet: „Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Aachen den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, mit der Arbeitsgemeinschaft der AG 78 einen Kriterienkatalog zur Ermittlung eines eventuellen Bedarfes an Küchenkräften in den Einrichtungen freier Träger, die nach KiBiz gefördert werden, zu erarbeiten und dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Grund für die Ergänzung sei, dass durch den bisherigen Beschlussentwurf lediglich städtische Kitas abgedeckt seien, jedoch auch die Erzieherinnen in KiTas freier Träger erheblich belastet seien. Entsprechend sei hier Gerechtigkeit herzustellen. Es handele sich hier zweifelsohne um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Aachen, vielmehr sei es jedoch das Land NRW, welches in die Verantwortung für die Kosten treten müsse, wenn es das KiBiz novelliere.

An die Mitglieder des Rates der Stadt gerichtet bittet sie darum, den dritten Absatz mit zu beschließen.

Bürgermeisterin Scheidt bekräftigt die Ausführungen von Ratfrau Wilms. Bei einem solch eklatanten Personalmangel in den Kindertagesstätten müsse das Land NRW dringend nachbessern. Es müsse gewährleitstet sein, dass die KiTas freier Träger den Qualitätsstandard vorweisen können wie die städtischen, nicht alleine, um von Beginn an gleiche Chancen für alle Kinder zu schaffen.

Auch die Fraktion Die Linke begrüße die Vorlage und sei erfreut über die zügige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel, so Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke. Sehr gerne schließe sich die Fraktion auch den Zusatzantrag an. Abschließend wolle sie fragen, ob die heute zur Entscheidung stehenden Mittel zunächst einmal nur für die städtischen Einrichtungen vorgesehen seien.

Die SPD-Fraktion begrüße es sehr, dass ein Vorschlag, den sie im Fachausschuss eingebracht habe, heute einhellig verabschiedet werden könne, so Ratsherr Künzer stellvertretend. Wie bereits von Ratsfrau Wilms aufgeführt, sei es nicht tragbar, dass die Betreuungsqualität durch Personalmangel leide. Die Vorlage arbeite die bestehende Problematik gut auf. Man gehe hier einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und verfolge das Ziel, gleiche Verhältnisse in allen KiTas zu schaffen, gerne mit.

Ratsherr Pilgram erklärt als Vorsitzender des Finanzausschusses, dass sich dieser zunächst nur mit den Mitteln für die zusätzlichen Kosten in den städtischen Einrichtungen befasst habe. Inhaltlich sei es sicher in Ordnung, den ergänzten Beschlussvorschlag zu beschließen, zuständig sei aber eigentlich der Finanzausschuss, der anschließend eine Empfehlung an den Rat der Stadt auszusprechen habe. Sicherlich sei hier Bedarf vorhanden, in Anbetracht der bevorstehenden schwierigen Haushaltsberatungen wolle er jedoch keine Versprechen machen, die vielleicht im Nachhinein nicht gehalten werden können.

Ratsfrau Schlick, Vorsitzende der CDU-Fraktion, schlägt vor, die Beratung durch den Finanzausschuss in den ergänzten Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, um dessen Beteiligung zu gewährleisten.

Der Oberbürgermeister erklärt, nur den Beschlussentwurf für die städtischen KiTas ohne den von Ratsfrau Schlick eingebrachten Zusatz abstimmen lassen zu wollen. Er unterstütze die Ausführungen von Ratsherrn Pilgram. Gemeinsames Ziel müsse sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Schaffe man dies nicht, sei gar keine Möglichkeit mehr gegeben, Planungen wie diese in die Tat umzusetzen.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, macht darauf aufmerksam, dass man mit dem Beschluss zwei Grundsätze fixiere. Zum einen halte man fest, dass Kinder in städtischen Tageseinrichtungen genauso behandelt würden wie in freien Trägerschaften, zum anderen beschließe man, die in 2014 bis 2017 anfallenden Kosten haushaltsneutral abzubilden. Bei einer Gleichbehandlung werde dies auch entsprechend später der Maßstab sein.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 290.000 € bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden. Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in 2014 bis 2017 entsprechend anfallenden Kosten haushaltsneutral einzuplanen. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Aachen den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII einen Kriterienkatalog zur Ermittlung eines eventuellen Bedarfs an Küchenkräften in den Einrichtungen freier Träger, die nach KIBIZ gefördert werden, zu erarbeiten und dem Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, für das Haushaltsjahr 2013 seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen in Höhe von bis zu 290.000 € bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zu erteilen.

Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden.

Zudem empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die in 2014 bis 2017 entsprechend anfallenden Kosten haushaltsneutral einzuplanen.

2.Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 290.000 € bei PSP-Element 1-060101-900-5, Kostenarten 50120000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zur Verfügung zu stellen.

Die Deckung soll dabei im Rahmen des Personalkostenverbundes bzw. der Sachaufwendungen des FB 45 gewährleistet werden.

Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in 2014 bis 2017 entsprechend anfallenden Kosten haushaltsneutral einzuplanen.

(Philipp)

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Träger von insgesamt 57 Tageseinrichtungen für Kinder. Die Gruppenstärke variiert dabei von einer bis fünf Gruppen (20-107 Kinder), in denen der gesetzlich festgeschriebene Auftrag der Betreuung, Bildung und Erziehung zu erfüllen ist.

Im Rahmen der derzeitigen Organisationsuntersuchung in der Abteilung FB 45/200 – KiTas wurde in einem ersten Schritt die Personalbedarfsbemessung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder einer Neubetrachtung unterzogen.

Neben der Notwendigkeit, das pädagogische Personal aufzustocken wurde deutlich, dass bedingt durch die zunehmende Zahl von 35- und 45-Stundenbuchungen und die damit verbundene Übermittagsbetreuung in den KiTas in den letzten Jahren der Umfang an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten immens zugenommenhat. Täglich

?sind die Tische in den einzelnen Gruppen einzudecken,

?ist das angelieferte Essen in der Küche in Schüsseln zu verteilen und auf Teewagen bereitzustellen,

?ist die Temperatur des Essens permanent im Blick zu halten (bei verfrühter Anlieferung ist das Essen entsprechend warm zu halten und die Temperatur weiter zu kontrollieren),

?sind die Teewagen in die Gruppen zu bringen,

?ist nach dem Essen das Geschirr in Spülmaschinen einzuräumen,

?ist das vom Caterer bereitgestellte Großgeschirr zu spülen.

Darüber hinaus sind die räumlichen Gegebenheiten vor Ort nicht immer optimal (zwei Küchen, zwei- und dreigeschossige Einrichtungen, zwei Häuser), sodass die o.g. Tätigkeiten hierdurch noch erschwert werden.

Außerdem tragen die KiTa-Leitungen die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse in ihrer jeweiligen Einrichtung. Dabei sind Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienepläne zu beachten, die weitere umfängliche und zwingend durchzuführende Arbeiten mit sich bringen. Diesbezüglich wird auf die Anlage verwiesen.

In Ermangelung von hauswirtschaftlichem Personal werden diese Aufgaben derzeit von den pädagogischen Mitarbeiter/innen – Ergänzungskräften, Fachkräften und teilweise sogar Leitungen – erledigt. Dabei fällt der Großteil der oben geschilderten Tätigkeiten in der betreuungsintensivsten Zeit des Tages an, wenn die Kinder an den Tischen zu beaufsichtigen, beim Essen zu unterstützen und teilweise auch zu füttern sind. Nach dem Essen wird jedem Kind die Zähne geputzt, manche Kinder müssen – je nach Verschmutzungsgrad der Kleidung – umgezogen werden, die Kleinen werden schlafen gelegt und beim Schlafen beaufsichtigt. Darüber hinaus müssen die Gruppenräume, in denen die Mahlzeiten eingenommen wurden, wieder entsprechend hergerichtet werden (Beseitigung der Verschmutzungen der Tische, Stühle und Böden durch Essensreste etc.).

All diese Aufgaben fallen in einer Zeit an, in der das pädagogische Personal im Hinblick auf die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes selbst Pausenzeiten einzuhalten hätte. Wegen Unterbesetzung in den Gruppen werden diese gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen nicht selten verschoben oder es wird gänzlich darauf verzichtet. Insofern gilt es auch, die Fürsorgepflicht der Stadt Aachen als Arbeitgeberin und dieBeachtung von Arbeitsschutzrichtlinien (Pausenzeiten, Höchstarbeitszeitgrenzen) sicherzustellen. Zahlreiche Gespräche und Beobachtungen vor Ort haben belegt, dass die Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen oftmals über ihre Grenzen hinaus gehen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Nach vorliegenden Informationen beschäftigen sowohl freie Träger in Aachen als auch andere Kommunen durchaus Küchenkräfte auf eigene Kosten, um ihr pädagogisches Personal zu entlasten.

Zur Feststellung des Umfangs der anfallenden Küchenarbeiten in den 57 städtischen Tageseinrichtungen wurden die KiTa-Leitungen daher gebeten, den zeitlichen Aufwand für die oben genannten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten speziell auf ihre jeweilige Einrichtung bezogen einzuschätzen. Diese Einschätzungen wurden von den Leitungskräften gewissenhaft und detailliert vorgenommen. Aus den Angaben der Leitungen wurden sodann in Abhängigkeit von der Gruppenstärke Minimalbedarfe für die jeweiligen Einrichtungen abgeleitet:

Gruppen-stärke

anzuerkennende Std./ KiTa/ Tag

anzuerkennende Std./
KiTa/ Woche

Anzahl
der KiTa´s

Gesamtbedarf

1

1,50

7,50

4

30,00

2

2,00

10,00

6

60,00

3

2,50

12,50

13

162,50

4

3,00

15,00

30

450,00

5

3,50

17,50

4

70,00

Gesamtbedarf für alle 57 städtischen KiTa´s/ Woche

772,50

Die Gesamtstundenzahl in Höhe von 772,50 Stunden pro Woche ergibt sich nach aktuellem Stand auf Basis der zum 01.08.2013 bestehenden Einrichtungen und beruht auf den pauschal anzuerkennenden Stunden pro Tag (siehe 2. Spalte).

Am 12.06.2013 wird ein Workshop unter Beteiligung des FB 45, des Personalrates und des FB 11 stattfinden, in dem u.a. die konkrete Stundenverteilung unter Berücksichtigung von eventuellen Besonderheiten einzelner KiTas erarbeitet werden soll. Die Gesamtstundenzahl bleibt hiervon jedoch unberührt.

Dem Personal- und Verwaltungsausschuss wurden die ersten Ergebnisse der Organisationsuntersuchung in seiner Sitzung am 29.05.2013 zur Kenntnis gegeben. Daraufhin erfolgte dort der Beschluss, dem Finanzausschuss und dem Rat zu empfehlen, unverzüglich Mittel im Umfang von ca. 290.000 € (entspricht ca. 20 Vollzeitäquivalenten ausgewiesen nach EG 2 TVöD für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2013) zur Verfügung zu stellen, um die anfallenden Tätigkeiten im Bereich des Küchendienstes in allen 57 städtischen Tageseinrichtungen für Kinder abzudecken.

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.06.2013 erklärt, sich diesem Beschluss anschließen zu wollen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

0 €

290.000 €

0 €

2.100.000 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

- 290.000 €

0 €

- 2.100.000 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 290.000 €

-2.100.000 €

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

Für die Wahrnehmung aller anfallenden Küchenarbeiten in den 57 städtischen KiTas entsteht ein jährlicher Personal- /Sachaufwand in Höhe von ca. 700.000 € (entspricht ca. 20 Vollzeitäquivalenten ausgewiesen nach Entgeltgruppe 2 TVöD).

Für das Jahr 2013 entstehen Personal- /Sachkosten anteilig ab August 2013 in Höhe von 290.000 €.

Dieser Betrag stellt den Höchstbetrag dar, der in 2013 zu erwarten ist. Wenn weniger Mitarbeiter eingestellt werden können bzw. Kita bezogen alternative Lösungen umgesetzt werden, verringern sich die zusätzlichen Kosten entsprechend.

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

Hauptdokument

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TOP
Ö 5.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 03.07.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 20:09