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I. Änderung Bebauungsplan Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Adalbertstraße, Reihstraße und Harscampstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/1019/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Adalbertstraße, Reihstraße und Harscampstraßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Müller erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da dieser die rechtliche Grundlage für eine faktische Erweiterung der Kaiserplatz-Galerie schaffe.

Ratsherr Schnitzler, UWG, nimmt Bezug auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münsterzu Auswirkungen auf den städtischen Einzelhandel durch Neuplanungen, nach dem ab einem Verdrängungswettbewerb von 10 % die Regierungspräsidentin einzuschalten sei.

Die Industrie- und Handelskammer Aachen habe bei erfolgreichem Betrieb des Aquis Plaza sehr wohlwollend einen Verdrängungswettbewerb von 9,8 % ermittelt. Nun hätten aber die beiden Investoren ECE und STRABAG bekanntermaßen ebenfalls ein anderes, angrenzendes Plangebiet ins Auge gefasst, so dass eigentlich eine entsprechende Änderung im Planungsrecht zu erfolgen habe. Hierzu habe auch die Industrie- und Handelskammer erneut ihre Bedenken angemeldet, weil neue Berechnungen anzustellen seien. Auch wenn planungsrechtlich keine Verbindung zwischen den beiden Verkaufsbereichen bestehen solle, sei die Situation durchaus als problematisch zu beurteilen, sei doch eigentlich unstrittig, dass die Marketingstrategie der Investoren beide Bereiche einschließe.

Entsprechend sei der zu erwartende Verdrängungswettbewerb höher einzuschätzen, so dass man mit dem heutigen Beschluss eine rechtlich falsche Entscheidung treffe, schalte man zuvor nicht die Regierungspräsidentin ein. Zudem sei die schon in anderen Städten bekannte Erscheinung zu befürchten, dass Geschäfte rund um ein solches Center bestehen können, während weit entferntere Geschäfte wegen mangelnder Kundschaft schließen müssen. Verständlicherweise werde er aus diesen Gründen gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass es vorliegend nicht um das Aquis Plaza, sondern um den daneben liegenden Baubereich gehe. Kern der Änderung sei hierbei, aus einem Mischgebiet den Ausweis eines Kerngebietes zu machen, um Großflächeneinzelhandel anbieten zu können, während derzeit lediglich pro Haus 800 qm Einzelhandelsfläche angeboten werden können. Für die durch die Baumaßnahme wegfallende Wohnungsfläche habe der Ausschuss im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Ausgleichsfläche im Wohnungsbau durchsetzen können. Sicherlich seien alle gefordert, an der Innenstadtstruktur zu arbeiten, der Wortbeitrag des Ratsherrn Schnitzler gehe hier aber leider völlig am Thema vorbei.

In seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses wolle er abschließend festhalten, dass dieser mehrheitlich die Empfehlung beschlossen habe, die Änderung anzunehmen.

Ratsherr Schnitzler, UWG, nimmt noch einmal Bezug auf die Einschätzung der Industrie- und Handelskammer Aachen und erklärt, dass diese in Folge ebenfalls am Thema vorbei argumentieren müsse.

Was den wegfallenden Wohnungsbau angehe, sei anzumerken, dass zwar vorhandene, aber aufgrund des schlechten Zustandes nicht mehr bewohnbare Wohneinheiten nicht mit in die Berechnung eingeflossen seien, weil sie zum Schluss zu anderen Zwecken genutzt worden seien. Entsprechend sei davon ausgehen, dass die offiziell genannten 1.500 qm Wohnfläche, für die nun eine Ausgleichsfläche beschlossen worden sei, eigentlich noch nach oben zu korrigieren seien.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich wie folgt: Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 zur Kenntnis. Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt er die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Adalbertstraße, Reihstraße und Harscampstraße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus beschließt er die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße –für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Adalbertstraße, Reihstraße und Harscampstraße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0943/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation

FB 61/1019/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2013 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Adalbertstraße, Reihstraße und Harscampstraße beschlossen.

Am 16.01.2013 hatte die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den entspechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Anlass der Planung war die Absicht, im Bereich des Plangebietes die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel entsprechend der Umgebung zu ermöglichen. Dies setzte voraus, dass die bestehende Festsetzung eines Mischgebietes in ein Kerngebiet geändert wird. Ein weiterer Anlass war die Absicht, die für die Aachener Innenstadt typische Mischung von Wohnen und Einzelhandel sicherzustellen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragte dann am 10.04.2013, der Planungsausschuss am 11.04.2013 die Verwaltung, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zu erarbeiten.

Wenn auch in diesem Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

In der Zeit vom 13.05.2013 – 24.05.2013 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt; am 14.05.2013 fand eine Informationsveranstaltung hierzu statt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Zusätzlich war und ist die Planung im Internet einsehbar. Während dieser Zeit sind 10 Eingaben betroffener Bürger bei der Stadtverwaltung eingegangen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich am 04.09.2013mit dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung befasst und dem Planungsausschuss empfohlen, die Offenlage der Planung zu beschließen. Nach einem entsprechenden Beschluss des Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2013 wurde der Entwurf der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 vom 07.10.2013 – 11.11.2013 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei Behörden haben eine Anregung zur Planung abgegeben.Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

Ergänzend zum Beschluss zur Offenlage war vom Planungsausschuss die Forderung gestellt worden sicher zu stellen, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung des Ersatzwohnraumes im Vertrag fixiert wird. In die vertragliche Vereinbarung zum Ersatzwohnraum, die im Rahmen der Hochbaumaßnahme erfolgt, wird deshalb entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses folgender Textbaustein aufgenommen:

„Die Realisierung dieses Ersatzwohnraumes erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben im Bereich Adalbertstraße/Harscampstraße.“

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich am 04.12.2013, der Planungsausschuss am 05.12.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen (s. Vorlage FB 61/1019/WP16). Über die Ergebnisse soll in der Ratssitzung am 11.12.2013 berichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt beiden Gremien, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen - soweit sie nicht in die Planung eingeflossen sind - und dem Rat die Empfehlung auszusprechen, die I. Änderung des Bebauungsplans Nr.774 – Reihstraße – wie oben beschrieben zu ändern und als Satzung zu beschließen.

Weitere Dokumente (2)

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 11.12.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:08