3. Dezember 2013 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6.10Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013Synagogenplatz

FB 61/1035/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“, zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“, zu erteilen.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“, zu erteilen.

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung vom 18.07.2013 hat der Planungsausschuss beschlossen, die Verwaltung mit der Sicherung der Synagoge im öffentlichen Raum des Synagogenplatzes zu beauftragen.

Dabei sollte jedoch seitens der Verwaltung im laufenden Verfahren geprüft werden, ob Fördermittel des Landes NRW für die Maßnahme eingeworben werden können und inwieweit die Anzahl der versenkbaren Poller reduziert werden kann.

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und auch die Staatskanzlei bestätigen die Fördermöglichkeiten von Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen, jedoch sind die Gelder streng an das Objekt gebunden. Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes selbst, wie Türen Fenster Dachflächen etc. werden gefördert, Zufahrten und Platzanlagen fallen leider nicht darunter.

Die Summe der Poller konnte auf Grund der sicherheitstechnischen Auflagen der Polizei (lichter Abstand zwischen den K4 Sicherheitspollern von maximal 1,43 m) nicht reduziert werden. Die Anzahl der versenkbaren Poller ergibt sich aus der technischen Prüfung des Einfahrradius der Feuerwehr und dem von der Polizei geforderten Maximalabstandes der Sicherheitspoller.

Aus der technischen Prüfung geht sogar hervor, dass die geplanten versenkbaren Poller nicht ausreichen. Die Anzahl der versenkbaren Poller muss von 4 auf 6 erhöht werden. Ebenso muss die Anzahl der feststehenden Poller erhöht werden. Es müssen anstatt 34 nun 38 feststehende Poller montiert werden.

Die geplanten Baukosten i. H. v. 150.000,- € für die Sicherheitsleitungen der Synagoge können durch die Prüfung der Polizei bzw. der Feuerwehr und sich der daraus ergebenden Änderungen nicht eingehalten werden.

Auch der geplante Sicherheitsstandard reicht nicht aus und muss gem. Auflagen der Polizei erhöht werden.

Durch die Änderungen belaufen sich die neuen Baukosten auf 187.609,- €.

Somit ergibt sich ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 38.000,- €.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Baumaßnahme wurden unter dem PSP-Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, insgesamt Mittel i. H. v. 150.000 € zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der aktuellen Kalkulation und den zusätzlichen Pollern zur Sicherung der Synagoge fallen Mehrkosten i. H. v. ca. 38.000,- € an.

Da die Mehrkosten im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.

Die Deckung erfolgt durch die PSP- Elemente 5-120102-600-00100-300-1 „L231n Ortsumgehung Richterich“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ i. H. v. 18.000,- € und 5-120202-800-00300-400-1 „Versenkbare Poller“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenstände über 410,- €“ i. H. v. 20.000,- €.

Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Synagogenplatz“ zur Verfügung gestellt.

Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

150.000

187.609

0

0

150.000

187.609

Ergebnis

150.000

187.609

0

0

150.000

187.609

+ Verbesserung / -Verschlechterung

-37.609

0

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

7.500

7.500

0

0

0

0

Ergebnis

7.500

7.500

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6.10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 03.12.2013
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 21:00