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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0040/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser den Beschluss ungeändert gefasst habe. Die Verwaltung habe zugesagt, die seitens der Bezirksvertretung Laurensberg geäußerten Bedenken zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 sowie den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis. Er weist die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange zurück. Darüber hinaus beschließt er den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 sowie den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis.

Er weist die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange zurück.

Darüber hinaus beschließt er den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen dem Neuenhofer Weg und dem Studentenwohnheim an der Kullenhofstraße gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0881/WP16 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

FB61/0040/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 948 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Aachen am Neuenhofer Weg geschaffen werden.

Der Planungsausschuss der Stadt hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.03.2012 beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 09.05.2012 dem Beschluss des Planungsausschusses angeschlossen.

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

In der Zeit vom 04.06.2012 bis 15.06.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Bürger und Behörden hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2013 mit dem Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden befasst und dem Rat der Stadt empfohlen, die Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden können, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange zurück zu weisen. Zudem hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 948 gefasst.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.07.2013 bis 16.08.2013, parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Der Planungsausschuss hat am 25.09.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und wie folgt beschlossen:

„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 948 - Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte bereits am 17.09.2014 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 22.10.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:11