Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
FB 32/0001/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Begolli, Fraktion DIE LINKE, weist darauf hin, dass der Schutz des Sonntags in der Verfassung fest verankert sei, es hier zwar Ausnahmeregelungen gebe, ein bloßes Umsatzinteresse die Aufhebung des Sonntagsschutzes jedoch nicht rechtfertige, wie das Verfassungsgericht ganz klar stelle. Ihre Fraktion schließe sich den Einwendungen der Kirchen und der Gewerkschaft an, lehne diese verkaufsoffenen Sonntage ab und hoffe, dass sich viele Ratsmitglieder dieser Meinung anschließen würden.
Für Ratsfrau Müller, AfD, hat die Politik eine Verantwortung gegenüber den Familien, den Arbeitnehmern und dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Die AfD halte elf verkaufsoffene Sonntage für zu viel, es sollte eine Reduzierung auf maximal vier Tage stadtweit vorgenommen werden, zudem sollten diese Sonntage nicht in der Nähe von Feiertagen oder zur Oster- und Adventszeit liegen.
Der Oberbürgermeister stellt klar, dass es pro Stadtbezirk immer nur um maximal vier verkaufsoffene Sonntage gehe, die Gesamtzahl sich nur aus der unterschiedlichen bezirklichen Aufteilung ergebe.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, erklärt, dass seine Fraktion für die verkaufsoffenen Sonntage in sämtlichen Teilbereichen der Stadt Aachen stimme werde. Die Menschen nähmen das Angebot an, wie man gerade am letzten Sonntag sehen konnte, und durch die starken Umsätze habe die Stadt mehr Steuereinnahmen.
Seine Fraktion habe wie in den Vorjahren die Abstimmung freigegeben, so Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Der weit überwiegende Teil der CDU-Fraktion werde jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, da der vom Einzelhandelsverband vorgelegte Antrag sich exakt in den gesetzlichen Vorgaben bewege.
Ratsfrau Breuer, CDU, ergänzt, dass es auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehe, viel Umsatz im Einzelhandel würde heute bereits über das Internet getätigt und wo man das verhindern könne, solle man es tun.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Grünen Fraktion, teilt mit, dass in ihrer Fraktion auch die Abstimmung freigegeben worden sei.
Seiner Fraktion sei es in diesem Punkt ausnahmsweise nicht gelungen, eine einheitliche Meinung zu bilden, so Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, auch die SPD habe die Abstimmung freigegeben.
Ratsherr Palm, PRO NRW, wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen, in Erinnerung an die christliche Tradition solle seiner Meinung nach der Sonntag heilig sein.
Der Oberbürgermeister ruft sodann zur Abstimmung auf.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 22.10.2014)
Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.
Für die Bezirksvertretungen:
Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.
Für den Hauptausschuss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 10.12.2014):
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit beiliegenden Schreiben vom 08.07. und 10.09.2014 beantragte der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2015 – insgesamt 19 Termine, verteilt auf 11 Tage und 7 Stadtbezirke bzw.-teile.
Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich.
Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).
Aufgrund der Änderung des LÖG vom 30.04.2013 sind vor Erlass der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung die Gewerkschaften (hier ver.di), der Einzelhandelsverband, die Kirchengemeinden, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer mit der Bitte um Stellungnahme anzuschreiben. Dieses ist mit Schreiben vom 16.09.2014 erfolgt. Die Stellungnahmen der Handwerkskammer Aachen, des Kirchenkreises Aachen und des Einzelhandelsverbandes liegen bereits vor und sind als Anlage beigefügt. Die übrigen Stellungnahmen werden zu den jeweiligen Sitzungen nachgereicht.
Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; in keinem Stadtbezirk bzw. -teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In fünf von sieben Stadtbezirken bzw. -teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Die im LÖG vorgegebene stadtweite Begrenzung auf insgesamt elf Sonntage wird nicht überschritten. Ladenöffnungszeiten werden für keinen der nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Weitere Dokumente (7)
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Technische Details
ID: 66879
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=66879
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 28
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 10.12.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:41